zt:telegramm
26.09.2024
In diesem Jahr bekommt der Spruch "nach der Wahl ist vor der Wahl" eine neue Bedeutung: Wie auch bei der Europawahl im Juni möchten wir Sie in diesem zt:telegramm zur bevorstehenden Nationalratswahl am 29. September informieren und Ihnen eine informierte Entscheidung erleichtern.
Dazu haben wir den Spitzenkandidat:innen Fragen gestellt, die für uns als Kammer und für Sie als ZT relevant sind. Das Ergebnis ist ein Parteien-Check, den Sie auf der Website der Bundeskammer aufrufen können. Dort finden Sie die Antworten aller Spitzenkandidat:innen zu Fragen in den vier Themenbereichen Vergaberecht, Energiekostenzuschuss, Bodenschutz und Akkreditierung. Dieses Prozedere hilft uns außerdem dabei, unsere Anliegen und Forderungen bei den Politiker:innen vorzubringen und uns möglicherweise auf Bekenntnisse berufen zu können.
Als Interessensvertretung haben wir die politischen Entwicklungen ständig im Blick und setzen uns systematisch für die Verbesserung der Modalitäten der Berufsausübung ein. Denn durch eine qualitätsvoll gebaute Umwelt profitiert auch die Gesellschaft als Ganzes. Jetzt ist es an Ihnen, Ihren Teil beizutragen und Ihre Stimme zu nutzen!
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Demokratie ist unser höchstes Gut, das es zu erhalten gilt!
| ORF III Interview | anotHERVIEWture Preisverleihung | CTF | ARCH-E: Umfrage & Workshop | Zustellung von Bescheiden - elektronisches Postfach | Innovationskongress | Petition hundertprozentwettbewerb | Projektfotos auf Website |
11.09.2024
Ziviltechniker:innen und ihre Leistungen stehen für Verlässlichkeit und Kompetenz am Stand der Technik. Durch den Berufseid verpflichten wir uns, uns regelmäßig fortzubilden.
Es wird zunehmend notwendig, unsere fachliche Exzellenz gegenüber Dritten belegen zu können. Während in Österreich vorgesehen ist, dass Ziviltechniker:innen durch eine fundierte Grundausbildung und Praxiserfahrung die Zusammenhänge eines komplexen Fachgebietes verstehen, setzt die EU im Bereich der Akkreditierung auf kleinteilige Spezialisierungen mittels Zertifizierungen. Dadurch geht die Fähigkeit zum vernetzten Denken verloren. Die Bundeskammer ist seit etlichen Jahren bemüht, auf EU-Ebene die fundierte Qualifikation von Ziviltechniker:innen darzulegen und die Verwässerung der Berufszugänge zu bremsen – wie z.B. durch die Forderung eines gemeinsamen Ausbildungsrahmens für Bauingenieur:innen. Ein wichtiges Argument hierbei ist unsere verpflichtende regelmäßige und qualitätsvolle Fortbildung.
Daher möchten wir Sie auf die Notwendigkeit der Fortbildung aufmerksam machen und an Ihre Berufspflicht erinnern. Die Verpflichtung zur Fortbildung besteht seit jeher. Seit 2022 wurde diese um eine konkrete Nachweispflicht für absolvierte Fortbildungen ergänzt. Die Nichterfüllung der Fortbildungsverpflichtung kann ein Disziplinarverfahren zur Folge haben.
Fortbildung ist ein unverzichtbarer Teil unserer Berufsausübung und wird zurecht von unseren Kund:innen erwartet und geschätzt. Wenn wir die Qualität unserer Dienstleistungen sichern, bewahren wir auch die Wertschätzung unseres Berufsstandes.
| ÖBB Regelwerke: Neuer Zugang | ASFINAG-Musterauslobungsunterlagen | Standardleistungspositionen mit Preisen LB-VI auf asfinag.net abrufbar | Leitfaden Krankenversicherung 2024 | ARCH-E Workshop | Interventa 2024 | FSV: Fahrzeugrückhaltesyteme | Fortbildungen im Holzbau: TU Graz |
21.06.2024
Die Leistungen von Ziviltechniker:innen betreffen alle Lebensbereiche, bleiben aber viel zu oft im Verborgenen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass besondere Leistungen mit Preisen ausgezeichnet werden und die Anerkennung erfahren, die sie verdienen. Preisausschreibungen können außerdem die Aufmerksamkeit auf drängende Themen lenken und Wandel beschleunigen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie im Folgenden auf zwei laufende Ausschreibungen hinweisen, die von der BKZT unterstützt werden.
Der Impuls Award KOMMUNAL-Verlags würdigt herausragende kommunale Projekte und Initiativen, die unsere Gemeinschaften positiv beeinflussen. Gemeinden sind nicht nur unter den wichtigsten Auftraggeber:innen von ZT, sondern auch wichtige Partnerinnen für eine nachhaltige Baukultur. Projekte können in der von der BKZT geförderten Kategorie "Baukultur" bis 26. Juni von den Gemeinden eingereicht werden. Ermutigen Sie also Ihre Bauherr:innen, Ihr Projekt einzureichen! Zu einer zukunftsfähigen Baukultur gehören auch weibliche Leistungen. Der von der BKZT ins Leben gerufene anotHERVIEWture AWARD holt die Arbeiten von Architektinnen und Zivilingenieurinnen vor den Vorhang und nimmt noch bis 30. Juni Einreichungen an. In vier Kategorien wird der Preis für Architektinnen und Ingenieurinnen sowohl national als auch international ausgelobt. Auch hier möchten wir Sie ermutigen, Ihre Projekte einzureichen - und die Diversität in unseren männerdominierten Branchen zu fördern!
| UNESCO Kulturerbe | Planer:innentag 2024 | Think Tank Ausbildung Architektur | Podcast | U-RE-HERIT | ACE zum Renaturierungsgesetz | Architekturtage 2024 |
04.06.2024
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir einen Zusatzkollektivvertrag verhandeln konnten, der die steuerfreie Auszahlung von freiwilligen Mitarbeiter:innenprämien 2024 ermöglicht. Nach langen und intensiven Verhandlungen mit der Gewerkschaft, deren Vorstellungen sich anfangs stark von jenen der Kammer unterschieden haben, konnten wir den Zusatzkollektivvertrag betreffend Mitarbeiter:innenprämie sowie die diesbezügliche Mitgliederinformation nun in einer Sondersitzung des Vorstandes am 29. Mai beschließen.
Seit Jahresanfang gilt eine neue gesetzliche Regelung zur Auszahlung von Mitarbeiter:innenprämien. Demnach kann eine Mitarbeiter:innenprämie im Jahr 2024 bis max. 3.000,- Euro nur mehr dann steuer- und beitragsfrei ausbezahlt werden, wenn es dafür eine Grundlage in einem Kollektivvertrag gibt. Eine solche Grundlage wurde nun in einer Zusatzvereinbarung zum Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechniker:innen geschaffen, sodass die freiwillige Zahlung einer Mitarbeiter:innenprämie ermöglicht wird. Den Zusatzkollektivvertrag sowie eine ausführliche Information dazu finden Sie hier.
| ACE Energy Day Policy Seminar | Ö-Bild | HouseEurope | Buchpräsentation | Umfrage: (Weiter-)Bildung von Ingenieur:innen | Umfrage: grabenlos | Exporttag der WKO | Soziale Medien |
23.05.2024
Am 9. Juni wählen wir unsere Vertreter:innen für das EU-Parlament. Diese Wahl ist richtungsweisend und wir möchten Sie ermutigen, Ihre Stimme zu nutzen und zur Wahl zu gehen. Was in Europa passiert, beeinflusst die Arbeit von ZT schon heute maßgeblich. Auch deshalb engagieren wir uns beide in den jeweiligen europäischen Berufsvertretungen für Architekt:innen und Ingenieur:innen: Einerseits im Vorstand des Architects' Council of Europe (ACE) und andererseits im European Council of Engineers Chambers (ECEC).
Um Sie bei Ihrer Wahlentscheidung zu unterstützen, haben wir den Spitzenkandidat:innen Fragen gestellt, die für uns als Kammer und Sie als ZT relevant sind. Das Ergebnis ist ein Parteien-Check, den Sie auf der Website der Bundeskammer aufrufen können. Dort finden Sie die Antworten aller Spitzenkandidat:innen zu vier Fragen in den Themenbereichen Baukultur, Blue Deal, Vergabe und Ausbildung. Dieses Prozedere hilft uns außerdem dabei, unsere Anliegen und Forderungen bei den Politiker:innen vorzubringen und uns möglicherweise auf Bekenntnisse berufen zu können.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!
Demokratie ist unser höchstes Gut, das es zu erhalten gilt!
| Architekturtage: Videobotschaft von Bundespräsident Van der Bellen | Baukulturpreis für Frauen | Ö-Bild | Datenschutz: ZT-Interview auf Ö1 | LM.VM.2023 – neuer Termin in Graz! | Ressource Wasser schützen: Blue Deal | Konferenz/Open Call: Gebautes Erbe in Brasilien | Konzeptverfahren für ikonisches Gebäude | Seminar "Kleben im Holzbau" |
06.05.2024
Gemäß öffentlichen Glaubens tragen ZT als unabhängige Expert:innen eine hohe Verantwortung für unsere Gesellschaft. Diese nehmen wir heute beispielsweise beim Klima- und Bodenschutz oder bei der Gleichstellung der Geschlechter wahr. Diese Verantwortung nimmt uns auch in die Pflicht, aus der Vergangenheit zu lernen sowie Fehler, die unser Berufsstand in der dunkelsten Stunde der Menschheit – zur Zeit des Nationalsozialismus – begangen hat, aufzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat die Bundeskammer vor einigen Jahren ein Forschungsprojekt zur Geschichte unserer Kammern auf den Weg gebracht, welches nun fertiggestellt wurde:
Die Studie mit dem Titel „Behördlich autorisiert. Staatlich beeidet. Im Nationalsozialismus verfolgt. Die Geschichte der österreichischen Ingenieurkammern und Ziviltechniker:innen 1860 - 1957“ beleuchtet einerseits die Rekonstruktion der Organisationsgeschichte und legt den Fokus andererseits auf die Aufarbeitung der Rolle der Kammern im NS-Regime und dem Schicksal jener Ziviltechniker:innen, die verfolgt wurden und dem Regime zum Opfer fielen. Damit ist sie auch eine – wenngleich späte – Entschuldigung und Anerkennung des geschehenen Unrechts. Um einen nachhaltigen Beitrag zur Erinnerungskultur zu leisten, haben die Kammern dieses mehrjährige Forschungsprojekt, neben der im Buchhandel erhältlichen Ausgabe, auch als kostenloses eBook für alle Interessent:innen zur Verfügung gestellt.
Wir bedanken uns bei dem Vorstand der Bundeskammer, der dieses wichtige Projekt beschlossen und möglich gemacht hat. Die offizielle Buchpräsentation erfolgte im Rahmen einer Pressekonferenz vergangene Woche (APA-Science). Wir wünschen eine anregende Lektüre!
28.03.2024
Mit der Digitalisierung unserer Arbeitswelt müssen wir lernen, Neuerungen einzubinden. Insbesondere Building Information Modelling (BIM) wird für ZT-Berufe immer relevanter. Von der TU Graz wurde in Zusammenarbeit mit Auftraggeber- und Planer:innenvertreter:innen ein Leistungsmodell "BIM-Anwendungsfälle" ausgearbeitet, welches HIER zur Verfügung steht. Leistungsmodelle geben Orientierung im Zusammenhang mit Planungsleistungen, was vor allem in neuen Bereichen wie BIM hilfreich sein kann.
Für die Validierung der Aufwände werden weitere Auswertungen gesucht, um künftige Ausgaben zu verbessern. Konkret werden Kennzahlen betreffend die Abwicklung von Projekten auf BIM-Basis gesucht. Wer Beiträge dazu hat, wird um Kontaktaufnahme unter office@arching.at gebeten. Es wird ein Kostenersatz von pauschal EUR 500,- für den Aufwand der Datenaufbereitung angeboten.
04.03.2024
Mit dem Sondertelegramm Anfang Februar haben wir Sie über die Fertigstellung des Positionspapiers Klima, Boden & Gesellschaft informiert. Das Ziel des Papiers ist es auch, unserer Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeits-Themen mehr Gewicht zu geben und zu zeigen, dass ZT Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen. In den vergangenen Tagen haben wir dies durch eine breite mediale Berichterstattung gegenüber der Öffentlichkeit und Politik erfolgreich vermittelt!
Dass wir so rasch und mit geeinter Stimme auf die WKO-Forderung nach einem Eigenheimbonus, sowie auf den Regierungsvorschlag zur Wohnoffensive reagieren konnten, verdanken wir dem Ressort Zukunft Lebensraum: Denn dieser Erfolg ist das Resultat von konstruktiver und engagierter Kooperation von Funktionär:innen aus verschiedensten Fachbereichen und über etliche Befugnisse hinweg. Das überaus positive Feedback zum Positionspapier gebührt daher voll und ganz diesem Gremium. Die entsprechenden Presseaussendungen der Bundeskammer können Sie hier nachlesen. Den Höhepunkt der medialen Berichterstattung stellte vergangenen Montag das Ö1 Mittagsjournal (noch bis heute Mittag nachzuhören) dar, wo wir Stellung beziehen konnten und für ORF III aktuell am Dienstag lud man die Kammer für ein ausführliches Interview ein. Den gesamten Pressespiegel finden Sie hier auf unserer Website.
Öffentlichkeitswirksam werden ZT auch wieder beim UNESCO "World Engineering Day for Sustainable Development" in den Medien sein. Heute, am 04.03., wird der adaptierte ZT-Werbespot im ORF2 ausgestrahlt, um auf die zentrale Bedeutung von Ingenieurleistungen für Technik, Technologie und nachhaltige Entwicklung aufmerksam zu machen. Der Spot wird am Abend vor "Bundesland heute", vor "ZIB" und vor "ZIB2" insgesamt dreimal ausgestrahlt.
21.02.2024
Anfang dieser Woche forderte WKO-Präsident Harald Mahrer u.a. einen Eigenheimbonus, um die Bauwirtschaft anzukurbeln. Die WKO-Forderungen sind unserer Meinung nach zu kurz gedacht und widersprechen nicht zuletzt dem jüngst veröffentlichten Positionspapier "Klima, Boden & Gesellschaft" der Bundeskammer. Die OTS-Presseaussendung der Bundeskammer zu diesem Thema finden Sie hier.
Nachhaltigkeit und Klima sind ebenso Schwerpunkt der Architekturtage 2024, die heuer in die zwölfte Runde gehen. Das biennal von der Bundeskammer und der Architekturstiftung Österreich veranstaltete Festival rund um das Thema Baukultur findet dieses Mal in Kooperation mit der Klima Biennale Wien statt. Von 7. – 8. Juni 2024 laden die Architekturhäuser wieder ein, die Vielfalt des Bauens in Östererich zu entdecken. Dabei wird das Zusammenspiel der Architekt:innen und Zivilingenieur:innen bei aktuellen Herausforderungen in den Vordergrund gerückt. Unter dem Motto „Geht’s noch? Planen und Bauen für eine Gesellschaft im Umbruch“ verbinden die Architekturtage 2024 in einer österreichweit angelegten Veranstaltung aktuelle Themen wie Klimawandel, Ressourcen, Ökologie, Ökonomie, Soziales und Ästhetik. Unser besonderer Dank gilt unserer Kollegin Barbara Frediani-Gasser, die als Präsidentin des Vereins der Architekturtage enormes Engagement an den Tag legt. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen in den Bundesländern finden Sie auf architekturtage.at.
Des Weiteren können wir die Veröffentlichung der Ergebnisse der Mitgliederbefragung verkünden und möchten uns bei allen bedanken, die sich Zeit für das Ausfüllen der Befragung genommen haben. Wir freuen uns, dass wir in diesem Jahr eine außerordentlich hohe Rücklaufquote verzeichnen konnten. Dadurch haben wir eine belastbare Datengrundlage zu verschiedensten Themen, die ZT in ihrem Beruf bewegen. Sowohl die bundesweiten als auch die länderkammer-spezifischen Ergebnisse der Mitgliederbefragungen können Sie auf der Website der Bundeskammer einsehen.
05.02.2024
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Mit der ersten Meldung des Jahres möchten wir gleich ein für uns sehr wichtiges Thema angehen und die Kammer-Strategie zum Thema Nachhaltigkeit aufrüsten: In diesem Sondertelegramm stellen wir das Positionspapier „Klima, Boden & Gesellschaft“ der Bundeskammer vor, welches die Positionen und Forderungen enthält, die aus Sicht der ZT absolut notwendig sind, um die Resilienz unserer Gesellschaft zu stärken und die Auswirkungen der Klimakrise einzudämmen. Wir sind seit vielen Jahren in einer Vorreiterrolle bei diesen Themen und geben dieser mit dem umfassenden Papier nun mehr Gewicht.
Als politisches Dokument kann das Positionspapier weder eine wissenschaftliche Abhandlung noch für immer in Stein gemeißelt sein. Dementsprechend ist das Positionspapier als ein lebendiges Dokument zu verstehen, welches sich mit den gesellschaftlichen Veränderungen weiterentwickeln muss.
Sein primäres Ziel ist es, die überaus komplexe und vielfältige Expertise der ZT öffentlichkeitswirksam zu kommunizieren, um klare Botschaften zu vermitteln. Dem Ressort Zukunft Lebensraum, das unter der Ägide der Kollegen Günter Katherl und Peter Maydl (siehe auch weiter unten in diesem telegramm) dieses Papier ein Jahr lang in einem intensiven Abstimmungsprozess quer über sämtliche Befugnisse der Ziviltechniker:innen erarbeitet hat, möchten wir unseren besonderen Dank ausdrücken. Unterstützt wurden sie dabei durch den erfahrenen Kommunikationsexperten Lukas Kienzl.
Durch das breit gefächerte Expert:innen-Wissen von ZT und die Unabhängigkeit, mit welcher wir unsere hochkomplexen Dienstleistungen erbringen, kommt uns eine Schlüsselrolle innerhalb der Gesellschaft zu. Wir tragen Verantwortung und sehen uns als Verbündete derjenigen, die einen nachhaltigen Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft voranbringen wollen.
Diese Positionen spiegeln unser Selbstverständnis als lösungsorientierte Expert:innen wider und sollen dabei als Richtschnur für das Auftreten der gesamten Berufsgruppe nach außen dienen.
Wir freuen uns, als nächsten Schritt das Positionspapier in seiner aktuellen Form der Öffentlichkeit präsentieren zu dürfen und damit die Ziviltechniker:innen als Gestalter:innen des Wandels zu positionieren! Über die entsprechenden Maßnahmen werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Mit kollegialen Grüßen
15.12.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im letzten zt:telegramm haben wir Sie über die Wichtigkeit von Stellungnahmen zu vorparlamentarischen Begutachtungsprozessen informiert, bei denen wir unsere Expertise einfließen lassen können. Wir freuen uns, Sie in diesem Telegramm über einen Erfolg der angesprochenen Stellungnahme zum "Nationalen strategischen Fahrplan für die Digitale Dekade Österreich" des BMF informieren zu können! Unsere Hauptanliegen (digitale Baueinreichung, Open Source bei Planungssoftware, digitaler Berufsausweis) wurden in die Langfassung des Fahrplans (S. 149) aufgenommen. Der Fahrplan wurde als Teil des Programms „Weg in die digitale Dekade“ an die Europäische Kommission übermittelt und auch im Rahmen des Digital Austria Summit 2023 öffentlich präsentiert. Die Bundeskammer wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Ziele im weiteren Prozess auch die Umsetzung in verbindliche Gesetze erfahren! Eine weitere sehr gute Möglichkeit, um Regularien zu gestalten, ist die Mitarbeit von ZT in Normengremien. Hier sind wir auf Ihr Engagement angewiesen - akut beim Thema BIM. Im Beitrag weiter unten finden Sie dazu weitere Informationen.
In den parlamentarischen Begutachtungsprozess einbezogen zu werden ist eines der vielen Privilegien, die wir als Freiberufler-Kammer genießen. Ein weiteres wichtiges Merkmal der Selbstverwaltung von Freiberuflern ist es, unsere Standesregeln aktiv gestalten zu dürfen. Diese wurden nun umfassend überarbeitet und modernisiert. Ein großes Unterfangen, welches bereits in der vergangenen Funktionsperiode begonnen hat und nunmehr unter der Ägide der Arbeitsgruppe Standesregeln, unter dem Vorsitz von DI Michaela Ragossnig-Angst, fertiggestellt werden konnte. Für diese intensive Arbeit möchten wir uns herzlich bedanken. Die ab 1.1.2024 geltenden Standesregeln – nun „Berufskodex“ genannt - finden Sie hier. Zu den Regeln wurden ethische Standards und Kommentare hinzugefügt. Eine besondere Ehre wurde uns seitens unserer Aufsichtsbehörde, namentlich MR Dr. Anton Bernbacher, zuteil, der ein Vorwort zum Berufskodex verfasst hat.
Mit diesen Nachrichten blicken wir zuversichtlich und engagiert in das neue Jahr und wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch!
16.11.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch knapp 20 Jahre nach der Aufhebung der Honorarleitlinien im Jahr 2006 besteht der Wunsch – insbesondere öffentlicher Auftraggeber:innen – nach Leistungsbildern und Kalkulationshilfen für Planungsleistungen. Dafür gibt es z.B. die Leistungs- und Vergütungsmodelle (LM.VM), die durch die TU Graz publiziert wurden. Geänderte Anforderungen an die Planungsleistungen und die starken Veränderungen der Wirtschaftslage machten nun eine Aktualisierung der LM.VM erforderlich. Die neuen „Leistungsmodelle.Vergütungsmodelle 2023“ („LM.VM 2023“) werden seitens Herrn Prof. Dr. Lechner (TU Graz) unter Beteiligung von Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter:innen erarbeitet. Lechner stellt den ZT die Vergütungsmodelle kostenlos unter http://zt.pmtools.eu zur Verfügung. Die Leistungsmodelle werden auf der Website der Bundeskammer publiziert. Wir bedanken uns bei allen mitwirkenden Stakeholdern und Ziviltechniker:innen, insbesondere aber bei Länderkammerpräsident Gustav Spener, der federführend an der Überarbeitung der Leistungsmodelle beteiligt war!
Die Leistungsmodelle zeigen das gesamte, enorm breite Spektrum der geistigen Dienstleistungen, die von Ziviltechniker:innen erbracht werden, eindrucksvoll auf. In diesem Jahr haben wir besonders häufig den vorparlamentarischen Begutachtungsprozess von Gesetzesvorhaben genutzt, um Regierung und Politik auf diese fundierte Expertise und die Anliegen von ZT in Form von Stellungnahmen hinzuweisen. Zuletzt betraf dies die Digitalisierung unserer Arbeitswelt: Der "nationale strategische Fahrplan für die digitale Dekade Österreich" des BMF dient zur Umsetzung von EU-Vorgaben für eine digitale Zukunft, lässt jedoch wesentliche Potenziale außer Acht. So fehlt z.B. die digitale Baueinreichung gänzlich. Zusätzlich sind ein nichtdiskriminierender Zugang zu BIM und ein digitaler Berufsausweis für ZT essenzielle Maßnahmen auf dem Weg zu einer digitalen Zukunft. Die gesamte Stellungnahme dazu finden Sie hier.
27.10.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
An erster Stelle möchten wir uns bei allen Teilnehmenden des diesjährigen Kammertages, der am 20.10. in der Bundeskammer stattgefunden hat, für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns, dass die Arbeit der Bundeskammer positiv aufgenommen wurde und der Austausch von einem höchst kooperativen Geist geprägt war! Ehrenamtliche Kammerarbeit verdient höchste Wertschätzung. Umso mehr freut es uns berichten zu können, dass Bundeskammerpräsidenten a.D., Rudolf Kolbe, das Große Ehrenzeichen der Republik von Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler verliehen wurde (Presseaussendung). Wir gratulieren herzlichst zu dieser Auszeichnung, die die wertvolle Arbeit unseres geschätzten Kollegen und Vorgängers für den Berufsstand, aber auch für die Republik, entsprechend würdigt!
Ein weiteres Highlight dieses Monats war die Verleihung des vom BMAW ausgelobten Staatspreises Ingenieurconsulting 2023. Die Bundeskammer unterstützte die Veranstaltung als Partnerin und Organisatorin. Wir bedanken uns bei dem Organisationsteam und der ACA für einen außerordentlich gelungenen Abend! Insbesondere danken wir Hermann Wallner, der als ACA-Präsident und Vorsitzender der Bundessektion Zivilingenieur:innen die Preise verliehen hat. Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung des BMAW und auf der Website der ACA. Wir freuen uns außerdem auf die anstehende Verleihung des Staatspreises Architektur 2023 am Dienstag, den 07.11.!
Weiters möchten wir Sie über neue Verpflichtungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung informieren: Künftig wird die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) durch die neue Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ersetzt. Mit der CSRD werden die bestehenden Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stark ausgebaut. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wird deutlich erweitert. Um Sie auf diese Änderung vorzubereiten, haben wir auf der BKZT-Website die wichtigsten Informationen für ZT-Büros zusammengefasst.
05.10.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir möchten Sie in diesem telegramm über eine neue Entwicklung in der Verwendung von Building Information Modeling (BIM) informieren. Ab 1.1.2024 soll BIM in allen von der ÖBB-Infrastruktur AG neu beauftragten, komplexen Projekten verpflichtend vorgesehen werden. Entsprechende Vorgaben, die in zukünftigen Ausschreibungen Teil der Vertragsgrundlage sein sollen, werden demnach gerade finalisiert. Hier finden Sie das Schreiben der ÖBB Infrastruktur zur Ausrollung von BIM. Der Ausschuss BIM der Bundeskammer hat angekündigt, die - von der ÖBB angegebenen - Anforderungen zu prüfen und eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Diese Entwicklung ist ein Beispiel der voranschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt von Ziviltechniker:innen. Auf diesen Wandel müssen wir vorbereitet sein. In dem Zusammenhang dürfen wir auf das BIM-Handbuch hinweisen, welches einen breiten Überblick und Praxis-Tipps zum Arbeiten mit BIM für die gesamte Planungsbranche bietet.
Ein Meilenstein für die Kammer wurde mit dem Abschluss der Rundumerneuerung des zt:archivs im Rahmen eines umfassenden "Refactorings" gelegt. Wir dürfen uns sehr herzlich bei Kollegin Cora Stöger und dem zt:archiv-Team bedanken, die mit außerortenlich Engagement an sämtlichen Weiterentwicklungen dieses "Werkzeuges" zur rechtssicheren Kommunikation mit Projektpartner:innen und Behörden arbeiten. Cora Stöger hat eine detaillierte Beschreibung der Neuerungen für Sie hier zusammengefasst. Von der verbesserten Nutzungsfreundlichkeit können Sie sich auf der Website des zt:archivs gleich selbst überzeugen. Seien Sie Teil des Erfolges und nutzen Sie die Vorteile, die das Urkundenarchiv bietet.
08.09.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auch in der Sommerpause ist in der Bundeskammer einiges passiert: Allem voran möchten wir Sie in diesem telegramm über die Neuausgabe der ÖNORM B 2110 informieren. Auf unserer Website haben wir die wesentlichsten Änderungen im Zusammenhang mit der Neuausgabe zusammengetragen. Im Zuge dieser Neuausgabe wird auch das Angebotsschreiben für Bauleistungen angepasst. Erste Schritte wurden dazu von der Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft bereits gesetzt.
Anlässlich der derzeit stattfindenden Erstellung des Leistungs- und Vergütungsmodells Building Information Modelling (LM.BIM) hat sich sowohl für den Berufsstand, als auch für das Leistungsmodell BIM, die dringende Notwendigkeit der Erarbeitung einer Level Of Information Need (LOI-N) Definition im Hochbau ergeben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es keine konforme LOI-N Definition aus und für den DACH-Raum gibt. Aus Sicht der Bundeskammer soll die LOI-N Definition dazu beitragen, dass die - im Moment gültigen - Levels Of Information (LOIs), die teilweise zu überbordenden Modellen führen, abgelöst werden. Dadurch soll es langfristig zu einer Arbeitserleichterung bzw. zu einem leichteren Einstieg in das Thema BIM für Planungsbüros kommen. Es liegt an uns Ziviltechniker:innen, die LOI-N Definition und somit das Leistungsbild mitzugestalten bzw. zu prägen!
Die Erarbeitung der LOI-N Definition findet in Zusammenarbeit verschiedener Stakeholder statt und startet voraussichtlich im Herbst 2023. Wir dürfen Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, nun dazu aufrufen, sich in dieses Projekt mit Ihren Erfahrungen und Ihrem Know-How einzubringen. Bei Interesse an einer Mitarbeit wenden Sie sich bitte direkt an Frau Mag. Muthsam (marianne.muthsam@arching.at), sie wird das Projekt seitens des Generalsekretariats koordinieren.
Unser besonderer Dank gilt dabei Länderkammerpräsident Gustav Spener, der hier - neben seiner Tätigkeit in der Länderkammer - außergewöhnliches Engagement im Zusammenhang mit der Koordination der Überarbeitung der Leistungsmodelle an den Tag legt! Selbstverständlich möchten wir uns aber bei allen Kolleg:innen bedanken, die mit der überaus zeitintensiven Überarbeitung der Leistungmodelle für die hohe Qualität der Arbeit von Ziviltechniker:innen über alle Befugnisse hinweg, Sorge tragen.
Update Sondertelegramm: ORF-Sendereihe "konkret" / Ziviltechniker:innen im TV
28.07.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Anfang dieser Woche haben wir Sie über die neunteilige Serie "Klimafit" im Rahmen des ORF-Sendeformates „konkret“ informiert. Der erste Beitrag zum Thema Schwammstadt-Prinzip wurde bereits am 24. Juli in ORF 2 ausgestrahlt: hier geht's zum Beitrag in der ORF TV-Thek. Die geplanten Sendetermine haben sich leider geändert.
Hier finden Sie die stets aktuellsten Termine - diese sind aus heutiger Sicht:
- 07. August
- 21. August
- 28. August
- 04. September
- 19. September
- 02. Oktober
- 09. Oktober
- 16. Oktober
Die Sendung „konkret“ ist ein Informationsmagazin des ORF-Fernsehens, das von Montag bis Donnerstag jeweils von 18:30 bis ca. 18:50 Uhr in ORF 2 ausgestrahlt wird.
Wir freuen uns, wenn Sie einschalten!
24.07.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Leben, Arbeiten, Wohnen: Jede Person ist stets umgeben von gebauter Umwelt, die entworfen, geplant und geprüft wurde. Wir Ziviltechniker:innen realisieren seit 1860 Projekte mit höchster Qualität. Für das Gros der Bevölkerung liegen diese Leistungen aber oftmals im Verborgenen oder werden längst als selbstverständlich angesehen und sie bleiben somit unbeachtet.
Unser Ziel ist es, das zu ändern und daher haben wir bereits in der letzten Funktionsperiode erfolgreich damit begonnen, gezielt ORF Formate zu nutzen (siehe hier). Dadurch sollen einer breiten Öffentlichkeit Einblicke in die Komplexität rund um Planungsvorhaben – insbesondere im kommunalen Bereich – ermöglicht werden.
Ab heute startet eine neunteilige Serie "Klimafit" im Rahmen des ORF-Sendeformates „konkret“. Klimaschutz, Bauen im Bestand, Kreislaufwirtschaft, Ortskernentwicklung, Energiegewinnung, Schwammstädte und die jeweilige verantwortungsvolle Planung, die Ziviltechniker:innen dabei erbringen, werden unter anderem Themen sein.
Die Sendung „konkret“ ist ein Informationsmagazin des ORF-Fernsehens, das von Montag bis Donnerstag jeweils von 18:30 bis ca.18:50 Uhr in ORF 2 ausgestrahlt wird.
Die voraussichtlichen Ausstrahlungs-Termine der Beiträge über Ziviltechniker:innen sind:
- 24. Juli
- 31. Juli
- 02. August
- 14. August
- 04. September
- 19. September
- 02. Oktober
- 09. Oktober
- 16. Oktober
Wenn Sie eine Sendung verpasst haben, so können Sie diese sieben Tage lang via TV-Thek des ORF nachsehen. Durchschnittlich sehen pro Folge 440.000 Zuseherinnen und Zuseher in Österreich die Sendung „konkret“ – dies ist eine sehr hohe Reichweite in Österreich.
Wir möchten uns herzlich bei der Länderkammer der Ziviltechniker:innen für Steiermark und Kärnten für diese Initiative bedanken, die nun in den Fokus rückt, wie wir Ziviltechniker:innen mit Fachkenntnis und Engagement dazu beitragen, Städte, Gemeinden und notwendige Infrastrukturen so zu planen, dass sie den Bedürfnissen der heutigen und zukünftigen Generationen gerecht werden.
Wir freuen uns, wenn Sie einschalten!
PS.: Im Bundesland Tirol ist am Sendeplatz um 18.30 Uhr, ORF 2, die Sendereihe „Südtirol Heute“ voreingestellt. Sie haben aber die Möglichkeit, zu „konkret“ umzuschalten!
20.07.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir Ziviltechniker:innen erbringen hochkomplexe Planungsdienstleistungen in sämtlichen Lebensbereichen, die das Zusammenleben in der Gesellschaft ermöglichen. Nachhaltigkeit ist für uns längst kein Schlagwort mehr, sondern das Gebot der Stunde. Die großen Herausforderungen der Gegenwart - wie Klimawandel, Wetterextreme, leistbarer Wohnraum trotz Bodenknappheit, langfristige Energie- und Wasserversorgung u.v.m. – werden ohne unser qualitätsvolles Zutun nur schwer oder kaum abzufedern sein.
Die interessenpolitische Arbeit der Kammern zielt daher klar darauf ab, Stakeholdern, Entscheidungsträger:innen und der breiten Bevölkerung die Lösungskompetenz der Ziviltechniker:innen in diesen Belangen bewusst zu machen.
Ein solcher Stakeholder-Austausch fand im vergangenen Juni mit drei österreichischen Ministerien (BMK, BMKÖS, BML) statt, bei dem ein Dialog über Grundlagen, Strukturen und Handlungsfelder zur Orts- und Stadtkernstärkung in Österreich geführt wurde. Nachhaltige Quartiersentwicklung, die Grundsätze und der Orientierungsrahmen der österreichischen Stadtentwicklungspolitik sowie die baukulturellen Leitlinien des Bundes und des Landes Kärnten waren ebenso Thema wie Umsetzungspraxis, Hürden und Schnittstellen.
Bedanken möchten wir uns aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen, welche sich Ende Juni/Anfang Juli zu einer Klausur zum Thema Zukunft Lebensraum mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit getroffen haben. Ziel des Ressorts Zukunft Lebensraum ist es, ein umfassendes Positionspapier der Bundeskammer zum Thema Nachhaltigkeit als Querschnittsmaterie über alle Befugnisse, die wir vertreten, zu erstellen. Ein enormes Unterfangen, da wir Ziviltechniker:innen in sämtlichen relevanten Gebieten der Technik Dienstleistungen anbieten.
Nichtsdestotrotz muss und wird uns diese Übung gelingen. Ziel dieser Unterlage wird sein, Politik, Stakeholder, aber auch Sie – werte Kolleginnen und Kollegen – zu adressieren: Denn die innovativen und verantwortungsvollen Planungen von Ziviltechniker:innen sind ein wichtiger Hebel, um den eingangs erwähnten Herausforderungen entgegenzuwirken und eine erstrebenswerte Zukunft für alle nachfolgenden Generationen zu gestalten. Unser Ziel muss es sein, hier mit einer Stimme nach außen aufzutreten
15.06.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, über ein aktuelles Netzwerktreffen mit Bundespräsident Van der Bellen und seiner Ehefrau Doris Schmidauer am 24. Mai berichten zu können (siehe auch unseren LinkedIn-Post).
Gemeinsam mit Länderkammerpräsidentin Cora Stöger, Länderkammervizepräsidentin Barbara Frediani-Gasser, der Bundessektionsvorsitzenden Katharina Fröch und der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer, Margarete Salzer,durften wir Projekte der Kammer vorstellen.
Auf besonders großes Interesse seitens Präsident Van der Bellen und Frau Schmidauer stieß das Leuchtturm-Projekt des Ausschusses der Ziviltechnikerinnen, der anotHERVIEWture Award und die Architekturtage. Hier wurden weitere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit dem Staatsoberhaupt besprochen und angedacht. Im Rahmen dieses konstruktiven Gespräches zeigten wir auch die qualitätsvolle Planungskompetenz der Ziviltechniker:innen anhand des innovativen und klimafreundlichen Projekts Gleis 21 auf und Bundespräsident Van der Bellen und Frau Schmidauer wurden dazu eingeladen, das Projekt gemeinsam mit der Bundeskammer zu besichtigen. Präsident Van der Bellen ist es ein enormes Anliegen, die Spaltung der Gesellschaft zu bekämpfen und so fand die Idee des Besuches des Projektes Gleis 21, das als Wohnprojekt eine neue Form des gemeinschaftlichen Wohnens und Lebens auf Basis von Solidarität, Nachhaltigkeit und Raum für Kultur und Begegnung ist, großen Anklang. Das Treffen wurde aber auch genutzt, um auf den Missstand der Diskriminierung von Freiberufler:innen im Rahmen des Energiekostenzuschusses oder auch der EPU-Förderung hinzuweisen.
Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir Bundespräsident Van der Bellen und Frau Schmidauer für weitere Kooperationen mit der Kammer gewinnen konnten und halten Sie darüber auf dem Laufenden.
17.05.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch diesen Monat beschäftigt uns der Energiekostenzuschuss wieder intensiv. Freiberufler:innen wurden, wie bereits berichtet, vom Energiekostenzuschuss I ausgeschlossen. Aus Verhandlungskreisen rund um die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses II wurde bekannt, dass verkammerte Freiberufler:innen erneut vom Energiekostenzuschuss ausgenommen werden sollen.
Grund für diese ungerechte Behandlung scheinen Fehlinformationen zu sein: Laut Medienberichten soll das Wirtschaftsministerium davon ausgehen, dass Freiberufler:innen keine Umsatzsteuer zahlen und auch über keine ÖNACE-Einstufung für eine vereinfachte Abwicklung der Auszahlungen verfügen (Standard). Beides trifft aber sehr wohl auf Ziviltechniker:innen zu.
Die Bundeskammer richtete sich bereits Ende März in einem Schreiben an Bundesminister Kocher, um der Ministeriumsleitung konkrete Argumente vorzulegen und den Minister zum Umdenken zu bewegen. Unser Ersuchen um einen Termin blieb bisher leider unbeantwortet. Daher wollen wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu ermutigen, sich in einem persönlichen Email an das Büro von Wirtschaftsminister Kocher (buero.kocher@bmaw.gv.at) zu wenden. Ziel ist es, den Druck auf den Minister zu erhöhen und ein starkes Stimmungsbild zu vermitteln. Klar ist: Baumeister:innen- oder Ingenieur:innen-Büros unterscheidet in ihren Mehrkosten wohl nichts von Ziviltechniker:innen-Büros. Die einen werden gefördert, die anderen jedoch nicht. Das liegt einzig an ihrer Kammerzugehörigkeit und diese sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung muss beendet werden.
An dieser Stelle möchten wir mit einer positiveren Meldung abschließen. Dank der intensiven Arbeit der Kolleg:innen Cora Stöger und Thomas Hoppe – gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer der zt:archiv-GmbH, Wolfgang Wagner – konnte nun im zt:archiv die bestehende XAdES-Signatur auf eine PAdES-Signatur umgestellt werden.
Diese bietet Vorteile für die Anwender:innen des zt:archivs, wie Sie weiter unten nachlesen können. Wir möchten uns auf diesem Wege herzlich bei den Kolleg:innen bedanken, die sich hier in intensiver und verantwortungsvoller Weise engagieren, um stetig Verbesserungen im zt:archiv zu erarbeiten!
28.03.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns berichten zu können, dass der Bundeskammer nunmehr als Lead-Partner das beantragte EU-Projekt „Arch-E“ bewilligt wurde. Das Projekt ist ein aktiver Schritt der Architekt:innen zur Überwindung der Barrieren bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Architekturdienstleistungen. Während die Kommission seit jeher eher erfolglos versucht, dies im Wege von Deregulierung zu erreichen, stellt das Projekt einen proaktiven positiven Zugang vor und ist daher auch ein wichtiges Argument in Bezug auf die Deregulierungsdiskussion mit der Europäischen Kommission. Im Rahmen des Projekts wird eine Bestandsaufnahme der wichtigsten Wettbewerbs-Systeme und -Instrumente in allen Partnerländern erfolgen. Diese werden auf ihre Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Besonderheiten auf allen relevanten Ebenen hin bewertet. Das Projekt befindet sich derzeit in seiner Startphase. Um für die Zukunft am Laufenden zu bleiben, wird es unter dem Link https://www.arch-e.eu/ in Zukunft alle Informationen zu finden geben.
Darüber hinaus möchten wir alle Kolleg:innen darüber informieren, dass bis zum 30. Juni 2023 Einreichungen für den Staatspreis Consulting – Ingenieurconsulting 2023 und bis 24. April 2023 Einreichungen für den Staatspreis Architektur 2023 möglich sind!
Beide Staatspreise ermöglichen uns Ziviltechniker:innen die hochkomplexe, verantwortungsvolle und unabhängige Planung, die wir im Rahmen unserer Dienstleistungen erbringen, in den Vordergrund zu rücken. Beide Preise werden Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft ausgelobt und die prämierten Siegerprojekte verdeutlichen einer breiten Öffentlichkeit die Relevanz unserer Arbeit.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie zahlreich teilnehmen!
20.02.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der seit 1994 eingeführte Richtwert für Neuvermietungen von Altbauwohnungen torpediert – in seiner jetzigen Form – Österreichs Klimaziele. Mit der für Altbauten vorgesehenen Deckelung von Mieten durch das Richtwertgesetz schafft die Gesetzgebung indirekt einen Anreiz zum Abriss von Altbauten. Wie Dr. Christine Kary am 9. Februar in der Presse berichtete, fordern die Kammern der Ziviltechniker:innen sofortige Maßnahmen, um diesem Trend entgegen zu wirken. Investoren sehen derzeit keine Veranlassung, ein Gebäude, das vor 1945 erbaut wurde, zu sanieren, wenn sie später keine entsprechend hohen Mieten dafür verlangen können. Aus unserer Sicht ist es aber unerlässlich, Abbrüche von funktional und qualitativ hochwertigen Altbauten zu vermeiden und verstärkt in Sanierungskonzepte und innovative Planung zu investieren. Dies insbesondere deshalb, um Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen. Bei nicht Erreichen dieser Ziele drohen enorme Strafzahlungen in Form von CO2-Zertifikaten. Die TU Wien errechnete, dass erst bei einer Sanierungsrate von 14,2% die Möglichkeit besteht, die bis 2050 gesetzten Klimaziele Österreichs zu erreichen. Die aktuelle Sanierungsrate von 1,5% ist daher besorgniserregend niedrig, weshalb wir uns an die Presse wandten und unsere Vorschläge für eine versachlichte Herangehensweise zum Thema Mietdeckel vorgestellt haben.
In diesem Zusammenhang wollen wir uns auch bei Länderkammerpräsident und Vizepräsident für Wien, Niederösterreich, Burgenland, Bernhard Sommer und Peter Bauer, für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.
Betreffend die nationale Schwellenwerteverordnung haben wir gute und schlechte Nachrichten: Am 6. Februar 2023 wurde zwar die Verordnung der Bundesministerin für Justiz betreffend die Anpassung einzelner (im Bundesvergabegesetz 2018 festgesetzter) Schwellenwerte kundgemacht und diese sind nun seit 7.2.2023 in Kraft. Jedoch ist die nationale Schwellenwerteverordnung mit Ende Juni 2023 befristet und es ist noch fraglich, ob sie darüber hinaus verlängert wird.
Wir nehmen dies zum Anlass, um Bundesministerin Zadic darauf aufmerksam zu machen, dass für unseren Berufsstand die Anhebung der Schwellenwerte gemäß der nationalen Schwellenwerteverordnung, natürlich auch über den Juni 2023 hinausgehend, von höchster Bedeutung ist. Unsere Forderung geht sogar darüber hinaus: Eine Anhebung der Schwellenwerte (vor allem für die Unter- und Oberschwelle) ist aus unserer Sicht dringend notwendig, um auf die derzeitige wirtschaftliche Situation (Inflation & Fachkräftemangel) adäquat reagieren zu können.
Über die weiteren Entwicklungen im Bereich Vergaberecht halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
31.01.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Energiekrise, die sich mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zu einem weltweiten Problem potenziert hat, scheint noch lange nicht vorüber zu sein. Dies hat auch der österreichische Gesetzgeber erkannt und versucht nun mit Zuschüssen den Unternehmer:innen unter die Arme zu greifen.
Allen Unternehmer:innen? Nein! Ohne jedwede sachliche Grundlage gehen Freiberufler leer aus, wie auch bereits die Presse berichtete.
So sind beispielweise vom Energiekostenzuschuss I explizit „verkammerte und nichtverkammerte Freie Berufe ausgeschlossen“. Und somit auch die Ziviltechniker:innen. Der Freiberufler-Dachverband, die Bundeskonferenz der Freien Berufe, in welchem die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen ebenfalls Mitglied ist, hat dazu bereits öffentlich Stellung bezogen.
Diese Diskriminierung von Freiberuflern darf nicht länger Politik bleiben, wehalb die Bundeskonferenz der Freien Berufe, auf Vorschlag ihres Präsidenten und Ziviltechniker, Rudolf Kolbe, plant hier eine Klage einzureichen.
Daher suchen wir Mitglieder, deren beantragter Energiekostenzuschuss für den Förderzeitraum Februar bis Dezember 2022 abgewiesen wurde, um zu prüfen, ob eine Klage möglich ist.
Gleichzeitig wollen wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, dazu ermuntern, sich auch um den Energiekostenzuschuss II, der heute das Parlament passierte (aber noch nicht in einer konkreten Verordnung vorliegt) zu bewerben, sobald dies möglich ist! Ziel ist es, den Druck auf die Regierung, den Energiekostenzuschuss auch für Freiberufler zu öffnen, zu erhöhen.
Sie helfen uns damit, uns für die Freiberufler einzusetzen! Sollten Sie eine Ablehnung betreffend eines beantragten Energiekostenzuschusses erhalten haben, melden Sie sich bitte unter office@arching.at . Auch wir Ziviltechniker:innen haben Ausstattungen (zB Labore), die hohe Energiekosten verursachen. Wir können und wollen diese Ungleichbehandlung daher nicht hinnehmen!
16.12.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der mit Spannung erwartete Kollektivvertrags-Abschluss ist nun da. Vor dem Hintergrund der enormen Inflation des heurigen Jahres und den damit verbundenen hohen KV-Abschlüssen wie beispielsweise im Metallgewerbe, mussten wir Ziviltechniker:innen uns schon auf das Schlimmste gefasst machen. Umso mehr möchten wir uns daher heuer wieder bei Dr. Rosinak und seinem Verhandlungsteam bedanken. Nach, zu den Vorjahren vergleichsweisen, zähen Verhandlungen konnte eine Einigung auf eine Steigerung von 4,5% der Mindestgehälter (lt. KV) plus einem monatlichen Fixbetrag von € 85,- erzielt werden. Der monatliche Fixbetrag wird nach Berechnung der 4,5%-igen Steigerung auf die KV-Gehälter aufgeschlagen. Nach längerer Zeit wurde diesmal wieder eine Zusammensetzung aus prozentueller Erhöhung und einem monatlichen Euro-Betrag „on top“ gewählt. Dies hat vor allem den Zweck, dass niedrigere Gehälter zielsicherer im Vergleich zu höheren Gehältern angehoben werden, somit also die einkommensschwächeren Angestellten eine höhere Entlastung erfahren. Ein, aus unserer Sicht, ausgezeichneter Kompromiss. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie weiter unten in diesem telegramm!
Am 2. und 3. Dezember fand in Wien eine Klausur des Kammertages statt. Zielsetzung der Veranstaltung war es, ein Arbeitsprogramm in Form einer Gremienstruktur mit inhaltlichen Schwerpunkten für die kommenden vier Jahre zu erhalten und gleichzeitig schon konkrete Meilensteine für das Jahr 2023 festzulegen. Neben bisherigen Schwerpunkten der Kammerarbeit, wie Digitalisierung, Regelwerke (wie beispielsweise Normen) sowie Honorare und Vergabe werden wir die kommenden vier Jahre noch intensiver und auf höchster Ebene die Themen Nachhaltigkeit und Schärfung des Berufsbildes der Ziviltechniker:innen, insbesondere im Kontext Europäischer Vorgaben, bearbeiten müssen. Daher werden sich diese Bereiche auch stärker in der Gremienstruktur der Kammer abbilden.
Wir möchten uns in diesem Zusammenhang bei den Kolleginnen und Kollegen des Kammertages herzlich bedanken. Wenngleich es inhaltlich unterschiedliche Ansichten gibt, so eint uns letzten Endes das immense Engagement und der Wille, den Berufsstand weiterzubringen. In diesem Sinne gilt daher allen ehrenamtlich tätigen Funktionär:innen unser ganz besonderer Dank!
Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen ein frohes
☆ Weihnachtsfest ☆ und viel Glück im neuen Jahr 2023!
25.11.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns sehr, Ihnen über die gelungene Preisverleihung des AntoHERVIEWture Awards berichten zu dürfen. Frauen tragen seit vielen Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag im Bereich der Baukultur bei. Der heuer erstmals verliehene Award der Bundeskammer soll daher explizit die Leistungen von Frauen hervorheben und würdigen. So fand die Verleihung Ende Oktober in den ehrwürdigen Hallen der Akademie der bildenden Künste in Wien statt.
Unsere Gratulation gilt ganz besonders den vier Preisträgerinnen Barbara Proberschnigg (Female Architect of the Year), Catharina Maul (Emerging Female Architect of the Year), Carla Lo (Female Engineering Achievement of the Year) und Sabina Grincevičiūtė (International Female Architect of the Year) – weitere Informationen finden Sie auf der Website https://www.anotherviewture.at/.
Ihre fundierte Arbeit in den Bereichen Ingenieurkunst, Architektur und Baukultur soll Vorbild für weitere Frauen werden, die technische Berufe ergreifen wollen. Diese Vorbilder haben auch heute noch einen wichtigen Charakter, denn selbst im Jahr 2022 ist der Anteil von Frauen unter den Ziviltechniker:innen beschämend gering.
Daher werden wir uns selbstverständlich auch in dieser Funktionsperiode wieder vermehrt dem Thema (Nachwuchs)Förderung von Frauen widmen.
14.10.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zu Beginn einer neuen Legislaturperiode möchten wir uns herzlich für die rege Teilnahme an den Kammerwahlen 2022 bedanken. Als neuer Präsident und Vizepräsident der Bundeskammer bedanken wir uns zudem herzlich für das Vertrauen, das uns die Kolleg:innen des Kammertags entgegen gebracht haben.
Die Mitglieder des neuen Bundeskammer-Vorstands sind erfahrene und engagierte Vertreter:innen unserer Berufsgruppe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und versprechen Ihnen, uns in den kommenden vier Jahren weiterhin tatkräftig für die Belange des Berufsstands einzusetzen.
Um unsere vielen Vorhaben möglichst schnell in die Praxis umsetzen zu können, ist Anfang Dezember eine Klausur des Kammertages geplant, wo wir uns intensiv mit den Themen der nächsten Jahre auseinandersetzen werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt wird dem Themenkomplex Nachhaltigkeit zukommen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Alle Informationen zum Wahlergebnis finden Sie in unserer Pressemitteilung und auf unserer Website.
09.09.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Heute möchten wir Sie über ein Event informieren, das nicht nur die (Hobby-)Sportler:innen unter Ihnen interessieren wird: Am Montag, 26. September 2022, findet anlässlich des Konzernjubiläums - 30 Jahre BIG/10 Jahre ARE - ein großes Fußball- und Beachvolleyballturnier in Wien statt. Ziviltechniker:innen sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen!
Ziel ist nicht das Erbringen von sportlichen Höchstleistungen, die Freude am Zusammenkommen steht jedenfalls im Vordergrund! BIG und ARE sind für unseren Berufsstand wichtige Auftraggeberinnen - das Turnier stellt eine hervorragende Gelegenheit zum Netzwerken und Kontakte knüpfen dar. Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf unserer Website.
Wir bitten um verbindliche Zusage bis 16. September 2022 per Email an office@arching.at.
Wir wünschen viel Spaß und drücken die Daumen!
23.08.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
derzeit ist in Österreich eine Abmahnwelle (unbekannten Ausmaßes) im Zusammenhang mit einer möglichen Datenschutzverletzung aufgrund der Verwendung von „Google Webfonts“ im Laufen. Konkret werden durch einen niederösterreichischen Rechtsanwalt Unternehmen mit Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen konfrontiert.
Finden Sie hier eine erste Hilfestellung, die mit der Verwendung von Google Webfonts bzw. im Umgang mit derartigen Schreiben unterstützen soll. Die FAQ werden laufend aktualisiert.
12.08.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem nun die Wahlen und Konstituierungen Ihrer Länderkammer-Vertreter:innen geschlagen sind, wurde bereits wieder fleißig die Arbeit aufgenommen.
Auf Bundeskammer-Ebene sind die Wahlen für Ende September geplant. Bis dahin dürfen wir Sie weiterhin über Neuigkeiten für Ziviltechniker:innen informieren und möchten Sie sowohl auf die Berichterstattung vergangener, als auch auf eine Reihe zukünftiger, Veranstaltungen in ganz Österreich mit diesem Telegramm aufmerksam machen.
Besonderes Augenmerk legten die Medien zuletzt auf die Lehre in der Architektur. Es ist damit ein weiterer Erfolg der Initiative „Think Tank Architektur-Ausbildung“, die 2021 seitens der Bundessektion der Architekt:innen ins Leben gerufen wurde (siehe dazu OTS-Meldung). Das Ö1-Mittagsjournal berichtete in diesem Zusammenhang vergangenen Montag über die Herausforderungen der Klimaerhitzung und wie das Architekturstudium zukünftig darauf reagieren wird müssen. Sie können den Beitrag noch bis 15.8. auf Ö1 unter diesem Link nachhören und erfreulicherweise hat auch der ORF Online die Geschichte aufgegriffen, nachzulesen unter diesem Link.
Eine weitere Berichterstattung gab es zum sektionsübergreifenden 2. Vernetzungstreffen der Gestaltungsbeiräte, das die Bundeskammer in Kooperation mit den Länderkammern für Wien, Niederösterreich und Burgenland sowie Oberösterreich und Salzburg veranstaltet hat. Die Nachlese finden Sie hier auf der Website der Bundeskammer. Unser besonderer Dank gilt den Kolleg:innen Thomas Hoppe, Katharina Fröch, Heinz Plöderl und Andreas Lotz, die gemeinsam die Projektleitung des - an zwei Veranstaltungsorten ausgetragenen - Vernetzungstreffens unter dem Motto "Bauwut vs. Baukutur: Seenlandschaft" übernommen haben!
Wir hoffen, Sie verbringen einen erholsamen Sommer und freuen uns, Sie auf der einen oder anderen Veranstaltung im Herbst anzutreffen.
08.07.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir dürfen Ihnen in diesem telegramm von gleich mehreren für unseren Berufsstand wichtigen Veranstaltungen berichten.
Das in Kooperation mit der TU Graz und der WKO erarbeitete BIM-Handbuch (wir berichteten) ist erschienen und wurde am Mittwoch, 29. Juni 2022, unter reger Teilnahme öffentlich präsentiert. Sie finden einen Nachbericht der Kickoff-Veranstaltung weiter unten.
Sie können das BIM-Handbuch ab sofort kostenfrei unter www.bimhandbuch.at downloaden oder im Buchhandel als Druckausgabe erwerben. Wir legen allen Planer:innen ans Herz, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen und das eigene Unternehmen mit Unterstützung unseres praktischen Leitfadens BIM-fit für die Zukunft zu machen.
Außerdem haben beide Bundessektionen im Juni Forschungspreise an Absolvent:innen technischer Studienrichtungen für exzellente Abschlussarbeiten vergeben. Bei den Zivilingenieur:innen konnten nun endlich auch die Preise der beiden Vorjahre im feierlichen Rahmen verliehen werden. Der Forschungspreis Architektur wurde in diesem Jahr erstmals vergeben. Wir gratulieren den Preisträger:innen sehr herzlich!
Abschließend möchten wir, nachdem die Wahlen auf Länderkammer-Ebene abgeschlossen sind, allen Funktionärinnen und Funktionären gratulieren. Wir bedanken uns für Ihren ehrenamtlichen Einsatz für alle Ziviltechniker:innen und freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit. Auf Bundeskammer-Ebene steht die Wahl des Präsidenten/der Präsidentin, des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin und der Bundessektionsvorsitzenden samt Stellvertreter:innen im September noch bevor. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!
23.06.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir dürfen uns in diesem telegramm gleich mit zwei höchst erfreulichen Nachrichten an Sie wenden. Das in Kooperation mit der TU Graz und der WKO erarbeitete BIM-Handbuch (wir berichteten) ist fertig und wird in Kürze kostenfrei unter www.bimhandbuch.at zum Download und im Buchhandel zur Verfügung stehen. Wir laden Sie herzlich zur Online-Präsentation am Mittwoch, 29. Juni 2022 ein. Näheres dazu berichtet Länderkammerpräsident Gustav Spener, bei dem wir uns für sein enormes Engagement als ehrenamtlicher Projektleiter in dieser Sache bedanken möchten!
Außerdem konnten wir einen wichtigen Erfolg beim Thema Speichermedienvergütung erzielen: Bildurheber:innen erhalten endlich einen angemessenen Anteil an der sogenannten Speichermedienvergütung. Von der Tantiemenzahlung profitieren auch alle Ziviltechniker:innen, die Bildrecht-Mitglieder sind oder rasch noch werden und bis 05. Juli 2022 über das Mitgliederportal der Bildrecht ihre Projekte für die Jahre 2015 bis 2021 melden. Wir empfehlen Ihnen dringend, diese Gelegenheit wahrzunehmen! Denn die Mitgliedschaft bei der Bildrecht bringt nicht nur Tantiemenzahlungen, sondern stärkt die Position aller Ziviltechniker:innen und anderer Bildurheber:innen in Österreich. Weitere Informationen dazu finden Sie unten.
15.06.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Kurz vor Sommerbeginn freuen wir uns, Ihnen ein kurzes Update zu einem Projekt geben zu können, das eine entscheidende Rolle in der Digitalisierungsstrategie der Bundeskammer spielt: die Weiterentwicklung des zt:archivs zum praktischen Instrument für die Abwicklung von ZT-Verfahren (z.B. digitale Baueinreichung). Seit dem Start der neuen Benutzeroberfläche (wir berichteten) wird seitens des Projektteams der Bundeskammer bestehend aus Cora Stöger, Thomas Hoppe und Herbert Mühlburger auf Hochtouren an weiteren Entwicklungen gearbeitet. Wir bedanken uns beim Projektteam ganz herzlich für den unermüdlichen Einsatz und freuen uns, dass Cora Stöger in diesem Telegramm einen Überblick über die Arbeit im zt:archiv gibt.
Im Bereich des Vergaberechts hoffen wir weiterhin, dass die geplante Gesetzesnovelle zugunsten der ZiviltechnikerInnen und der von uns seit Jahren geforderten Antragslegitimation ausfällt. Lesen Sie mehr zum Thema weiter unten.
Außerdem möchten wir Sie an unsere Vernetzungstreffen für GestaltungsbeirätInnen erinnern (wir berichteten), die unter dem Motto Bauwut versus Baukultur: Seenlandschaft am Donnerstag, 23. Juni 2022 am Neusiedlersee und am Freitag, 1. Juli 2022 am Attersee stattfinden. Die Einladung und das detaillierte Programm finden Sie hier. Die Anmeldung ist noch möglich unter diesem Link!
20.05.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten Ihnen vor dem Sommer noch einige Veranstaltungen empfehlen:
Unter dem Motto Bauwut versus Baukultur: Seenlandschaft möchte die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen gemeinsam mit VertreterInnen der Sektion der ArchitektInnen für Wien.Niederösterreich.Burgenland und der Länderkammer für Oberösterreich und Salzburg an das erfolgreiche Vernetzungstreffen der GestaltungsberätInnen im Jahr 2018 anknüpfen.
Der Forcierung qualitätsvoller Lebensraumgestaltung rund um unsere wertvollen Seen haben sich sowohl PlanerInnen als auch EntscheidungsträgerInnen der Kommunen und Gemeinden verschrieben. Als geeigneter Weg zur besten Lösung hat sich dabei das Mittel der GestaltungsbeirätInnen bewährt. Nunmehr stehen viele EntscheidungsträgerInnen, insbesondere jene kleinerer Gemeinden und Kommunen, vor der (auch finanziellen) Herausforderung solche beratenden Gremien zu etablieren. Gleichzeitig braucht es Strategien, wie GestaltungsbeirätInnen mit politischen Umbrüchen während laufender Projekte umgehen sollen. Zwei Veranstaltungen sollen daher Möglichkeiten im Lichte der speziellen Rahmenbedingungen von See-Gebieten aufzeigen. Wir würden uns freuen, wenn Sie am Donnerstag, 23. Juni 2022 am Neusiedlersee und/oder am Freitag, 1. Juli 2022 am Attersee dabei sein möchten. Zur Anmeldung.
Weitere Veranstaltungstipps finden Sie weiter unten. Wir würden uns freuen, Sie bei einem oder mehreren Events zu treffen!
05.05.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine höchst turbulente Funktionsperiode neigt sich langsam dem Ende zu. Die vergangenen vier Jahre haben völlig neue Herausforderungen – für die Gesellschaft im Allgemeinen – aber auch für Berufsvertretungen im Speziellen mit sich gebracht. Die weltweite Bekämpfung der Corona-Pandemie und zuletzt der Krieg in der Ukraine haben uns vor Augen geführt, wie wertvoll gelebte Demokratie und selbstständige Berufsvertretungen sind.
Die demokratiepolitische Ausgewogenheit und der dadurch mögliche, breite Interessensausgleich innerhalb der Berufsgruppen sind eine Besonderheit unseres Kammersystems. Dieses ermöglicht ausnahmslos allen ZiviltechnikerInnen, egal ob EinzelunternehmerInnen oder großen Büros, sich aktiv in die Kammerpolitik einzubringen. Gäbe es die Kammern nicht, würde an deren Stelle das angelsächsische Lobbying-System treten, das lediglich die finanzstärkeren Mitglieder bevorzugt.
Zwischen 17. und 19. Mai 2022 finden in den vier Länderkammern Wahlen für die Funktionsperiode 2022 – 2026 statt. Aus den Gremien der Länderkammern setzen sich dann die Gremien der Bundeskammer zusammen, aber auch Direktmandate in die Bundeskammer können über die Länderkammer-Wahl entschieden werden.
Am 23. September 2022 werden dann die höchsten Ämter (PräsidentIn, VizepräsidentIn, Sektionsvorsitzende und ihre StellvertreterInnen) der Bundeskammer neu besetzt, um mit neuer Energie in den kommenden vier Jahre die Geschicke der Bundeskammer zu lenken.
Daher unsere Bitte an Sie: Nutzen Sie dieses wertvolle Gut und machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Denn eine hohe Wahlbeteiligung sorgt für eine starke Berufsvertretung nach außen. Wenn Sie per Briefwahl teilnehmen möchten, weisen wir darauf hin, dass das Wahlkuvert am Wahltag bei der Wahlkommission eingelangt sein muss. Bitte beachten Sie zur Briefwahl die Informationen Ihrer Länderkammer.
Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus können wir getrost sagen, dass es herausfordernde, aber stets lohnende Aufgaben sind, die im Rahmen der Funktionärstätigkeit zu erfüllen sind.
In diesem Sinne möchten wir uns bei unseren Kolleginnen und Kollegen bedanken, die sich in den letzten vier Jahre mit uns gemeinsam der Verwirklichung etlicher Projekte gewidmet haben. Ebenfalls bedanken möchten wir uns beim Team im Generalsekretariat der Bundeskammer für die stets professionelle und engagierte Unterstützung der FunktionärInnen.
Unter diesem Link haben wir Ihnen eine Übersicht über die intensive Arbeit der vergangenen vier Jahre zusammengestellt. Sie soll uns vor Augen führen, wie wichtig es für die strategische Ausrichtung der Kammer im Einsatz für die berufspolitischen Rahmenbedingungen der ZiviltechnikerInnen ist, breite Unterstützung durch die KollegInnenschaft zu haben.
Bitte geben Sie Ihren BerufsvertreterInnen den nötigen Rückhalt mit, um sich für Sie einzusetzen, und gehen Sie zur Wahl!
29.04.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Corona-Pandemie hat mit ihrem Beginn vor mehr als zwei Jahren für turbulente Zeiten gesorgt.
Wir möchten Ihnen daher gerne eine spannende Analyse der Auswirkungen dieser Krise ans Herz legen: Am 10. Mai 2022 findet die 6. Ausgabe des Europäischen Tages der Freien Berufe unter dem Motto „Liberal Professions: Lessons Learned and Challenges Ahead“ statt. Die verschiedenen Panels werden sich mit entscheidenden aktuellen Themenbereichen befassen, von Digitalisierung über Bildung bis hin zu nachhaltiger Entwicklung. Mehrere RednerInnen widmen sich den Herausforderungen und Chancen, die diese turbulenten Zeiten für die Zukunft der freien Berufe bieten.
Hauptrednerin der Konferenz ist Julia Told, Professorin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Evelyn Regner, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, wird ein Einführungsstatement halten. Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Seite des European Economic and Social Committee. Die Veranstaltung wird hybrid stattfinden. Die Online-Teilnahme ist nach Registrierung bis zum 5. Mai unter diesem Link möglich. Wir würden uns freuen, wenn zahlreiche KollegInnen bei diesem für unseren Berufsstand wichtigen Event dabei sein können!
Mit einer erfreulichen Nachricht am Ende des Telegrammes dürfen wir ebenfalls aufwarten: Weil ZiviltechnikerInnen zu den gesündesten der Freiberufler zählen, wird es heuer wieder Refundierung der Uniqa geben.
In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!
12.04.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach vier Jahren Vorbereitung und intensiver Arbeit ist unsere Wettbewerbs- und Vergabeplattform für ZiviltechnikerInnen diese Woche online gegangen. FunktionärInnen aus allen Länderkammern und beiden Bundessektionen haben bei diesem Projekt mit enormem Zeit- und Ressourcenaufwand zusammengearbeitet. Und das Ergebnis kann sich sehen lassen!
Die bestehenden Seiten architekturwettbewerb.at und bestevergabe.at wurden optisch und technisch überarbeitet und bilden nun eine gemeinsame Bewertungs-Online-Plattform für die Vergaben von Dienstleistungen für ZiviltechnikerInnen. Schwerpunkt der technischen Neuerungen sind eine Schnittstelle zu Open Data und dadurch eine automatische, österreichweite Erfassung der Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich. Unter bestevergabe.at wurde das bewährte und erfolgreiche Konzept der architekturwettbwerb.at für Ingenieurs-Dienstleistungen umgesetzt.
Der Launch der beiden Websites markiert einen Meilenstein in der sektionsübergreifenden Zusammenarbeit der Kammer. Unser Dank gilt daher ganz besonders der Steuerungsgruppe, die mit unglaublichem Engagement die vergangenen vier Jahre daran gearbeitet hat. Insbesondere die Kollegen Rainer Wührer, Gustav Spener und Stephan Bstieler haben das Projekt maßgeblich vorangetrieben.
Ebenso bedanken wollen wir uns allen weiteren Beteiligten, wie der Agentur menonthemoon, die den 2019 vorgeschalteten Designwettbewerb gewonnen hat sowie bei der international besetzten Jury des Wettbewerbs, Joëlle Bitton, Jimmy Schmidt und Peter Freudling.
Die Programmierung wurde von dem in Österreich und international tätigen IT-Unternehmen Sepa, das das Vergabeverfahren für sich entscheiden konnte, umgesetzt. Aber auch den MitarbeiterInnen des Generalsekretariats der Bundeskammer und den EinpflegerInnen der Länderkammern sei an dieser Stelle für ihren Einsatz und ihr wertvolles Know-How gedankt.
Dieses vorbildliche Projekt zeigt einmal mehr, welche Synergien entstehen können, wenn wir ZiviltechnikerInnen sektions- und länderübergreifend an einem Strang ziehen.
30.03.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vergangenen Freitag tagte der Vorstand der Bundeskammer. Die Mitglieder des Vorstandes zeigten sich zutiefst betroffen über die nun fast einen Monat andauernde Invasion Russlands in der Ukraine und verurteilten diese aufs Schärfste.
Unsere Solidarität ist ganz klar auf Seiten der Ukraine, aber natürlich auch bei jenen Russinnen und Russen, die sich dem Regime Putins widersetzen. Mit einem einstimmigen Beschluss hat der Vorstand reagiert und insgesamt 30.000 Euro der Unterstützung geflüchteter KollegInnen gewidmet. Die vier Länderkammern sicherten jeweils weitere 5.000 Euro zu. Somit können 50.000 Euro für die gezielte Förderung von ukrainischen Flüchtlingen, die als Planerinnen und Planer tätig waren, eingesetzt werden.
Die beschlossenen Mittel sollen vorrangig verwendet werden, um ein Angebot zur Verbesserung von berufsspezifischen Sprachkenntnissen zu schaffen. Darüber hinaus sollen auch Fortbildungen unter anderem zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für PlanerInnen in Österreich angeboten werden. Um einen Überblick über die Nachfrage zu diesem Angebot zu erhalten, ersuchen wir Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, sich bei der Bundeskammer direkt zu melden (Mail an office@arching.at), sollten Sie Kontakt zu vom Krieg betroffenen ArchitektInnen und IngenieurInnen haben, die Unterstützung brauchen, um in Österreich in ihren Berufen arbeiten zu können.
Wir möchten uns ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstandes und bei den Länderkammern für diesen Schulterschluss bedanken.
Dennoch wollen wir zuversichtlich bleiben und hoffen, dass wir dieses Geld bald für den Wiederaufbau der Ukraine einsetzen können.
11.03.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Seit dem 24. Februar 2022 herrscht Krieg in Europa, nur zwei Flugstunden von uns entfernt. Dieser Angriffskrieg Russlands macht uns überaus betroffen. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, die Leid erfahren und ihre Heimat verlassen müssen. In dieser schweren Zeit gilt unsere besondere Solidarität den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen. Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen in Österreich arbeiten. Gemäß der in der Vorwoche vom EU-Rat aktivierten Vertriebenenrichtlinie, sollte der Zugang zum Arbeitsmarkt für Ukrainerinnen und Ukrainer schnell und unkompliziert möglich sein.
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Flüchtlinge beschäftigen möchten, senden Sie bitte an das AMS eine Email: ukraine@ams.at. Die Vermittlung und Qualifizierung wird zentral vom Arbeitsmarktservice gesteuert. Wenn Sie sich anderweitig engagieren möchten, haben wir hier einige Informationen für Sie zusammengefasst.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
21.02.2022
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir möchten Sie heute an die New European Bauhaus Prizes erinnern, die nach dem großen Erfolg im letzten Jahr auch heuer wieder ausgeschrieben wurden. Die New European Bauhaus Initiative bietet viele neue Möglichkeiten, ZT-Leistungen in der Öffentlichkeit positiv zu positionieren, denn die Gestaltung von Lebensräumen und (gebauter) Umwelt ist ein Kernthema. Exzellente ZT-Leistungen in allen Befugnisbereichen eignen sich daher auch besonders für eine Einreichung. Wir möchten Ihnen dringend ans Herz legen: Nutzen Sie die verbleibenden letzten Tage bis zum 28. Februar und machen Sie mit! Wir haben alle Informationen hier für Sie zusammengefasst.
Erstmals gibt es heuer bis 7. März 2022 auch die Möglichkeit, sich mit eigenen Veranstaltungen und sonstigen Projekten an dem von 9. bis 12. Juni 2022 in Brüssel stattfindenden European Bauhaus Festival zu beteiligen, Informationen dazu hier.
Auch in diesem Jahr finden zahlreiche Events rund um den von der UNESCO ins Leben gerufenen World Engineering Day am 4. März statt. Zur Feier des Tages wird es auf ORF III zwischen dem 1. und 4. März Schaltungen unseres adaptierten Werbespots geben, den Sie sich auch hier auf Youtube ansehen können.
12.01.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hoffen, Sie hatten erholsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Leider steht auch der Beginn des neuen Jahres unter dem Einfluss der Pandemie. Wir dürfen Sie daran erinnern, dass wir unter diesem Link alle relevanten Informationen für ZiviltechnikerInnen zu im Zuge der Pandemiebekämpfung entstehenden Einschränkungen zusammengetragen haben. Wir erweitern diese Informationen laufend und bitten Sie daher auch heuer, regelmäßig einen Blick auf diese Seite zu werfen.
Ebenfalls der Pandemie zum Opfer gefallen ist das – im vergangenen Herbst geplante – Kommunalwirtschaftsforum. Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir für die ersten 150 ZiviltechnikerInnen, die sich anmelden, eine Ermäßigung verhandelt haben. Wenn Sie also Interesse haben, zum neuen Termin (31.3. bis 1.4.2022) am Kommunalwirtschaftsforum teilzunehmen, dann empfehlen wir bereits jetzt die Anmeldung. Sie finden alle relevanten Infos dazu weiter unten in diesem Mail.
Darüber hinaus wird es, wie bereits angekündigt, in den kommenden Tagen technische Neuerungen im zt:Verzeichnis im Zusammenhang mit der Fortbildungsverordnung für ZivilingenieurInnen und den notwendigen Upgrades geben. Alle Details dazu finden Sie ebenfalls in diesem Telegramm!
Seit dem 1.1.2022 ist die Verordnung betreffend die Clusterung der Befugnisse von ZivilingenieurInnen in Kraft. Die (auch europaweit) zu beobachtende Entwicklung hin zu hochspezialisierten Studienrichtungen führte zuletzt dazu, dass es im Bereich der ZivilingenieurInnen über hundert Befugnisbezeichnungen mit teilweise nur minimalen Unterschieden in der exakten Benennung kam. Die Bundessektion der ZivilingenieurInnen hatte daher seit Beginn der aktuellen Funktionsperiode ein System erarbeitet, das den Umgang mit dieser Vielfalt erleichtern soll. Bitte lesen Sie weiter unten, wie die so genannte „Cluster-Verordnung“ ausgestaltet ist und was es zu berücksichtigen gilt.
Zu guter Letzt möchten wir Klaus Thürriedl herzlich zu seiner Wahl zum ACA-Präsidenten gratulieren. Lieber Klaus, wir wünschen Dir viel Erfolg bei dieser wichtigen Aufgabe und möchten Dir für Dein Engagement danken!
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2022. Bitte bleiben Sie auch heuer gesund!
20.12.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im November fanden die Verhandlungen über die Änderungen des Kollektivvertrags für Angestellte bei ZiviltechnikerInnen (ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen/ZivilingenieurInnen) ab 1.1.2022 statt. Dabei wurde eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung sowie eine Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3% vereinbart. Sämtliche Änderungen finden Sie in diesem Telegramm. Wir danken dem Verhandlerteam für das Engagement.
Besonders erfreut hat uns das große Interesse und die rege Beteiligung an der von der Bundeskammer organisierten "New European Bauhaus"-Veranstaltung. Die Initiative bietet vielfache Möglichkeiten, auch über die österreichische Grenze hinaus, um auf die herausragenden Leistungen von ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen aufmerksam zu machen und die EU-Politik im Sinne unseres Berufsstands mitzugestalten.
Abschließend möchten wir uns herzlich bei der Länderkammer für Steiermark und Kärnten bedanken, die intensiv an einem ORF Österreich-Bild zum Thema Baukultur mitgearbeitet hat. Sie finden den Link zum Video unten.
Wir wünschen Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2022!
23.11.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir dürfen heute nochmal auf eine für unseren Berufsstand sehr wichtige europäische Initiative hinweisen, über die wir schon mehrfach berichtet haben: das Neue Europäische Bauhaus.
Weil es im Rahmen dieser Initiative möglich ist, ZT-Leistungen in der Öffentlichkeit positiv zu positionieren, aber auch wichtige Anliegen und Kritikpunkte der ZiviltechnikerInnen in der europäischen Politik einzubringen, möchten wir auch nach außen sichtbare Zeichen setzen. Wir dürfen Sie daher herzlich zur Auftaktveranstaltung einladen, die wir am Donnerstag, 2. Dezember 2021, gemeinsam mit der Vertretung der Europäischen Kommission online aus dem Haus der EU veranstalten. Weitere Informationen finden Sie unten. Hier gelangen Sie direkt zur Anmeldung.
10.11.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mit dem ZTG 2019 wurden die beiden Bundessektionen der Bundeskammer ermächtigt, Verordnungen betreffend die verpflichtende Fortbildung für ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen zu erlassen.
Die Europäische Union setzt in ihrem System der Berufsanerkennung und -zulassung zunehmend auf das System von Akkreditierung, Zertifizierung und Re-Zertifizierung . Da der Berufsstand der ZiviltechnikerInnen einzigartig in Europa ist, wird es zunehmend schwieriger, die strengen Zugangsvoraussetzungen zum Beruf sowie die Abgrenzung zu Zertifikatsträgern zu rechtfertigen. Wir ZiviltechnikerInnen sind mit öffentlichem Glauben versehene, fachkundige Personen. Unsere Expertise hat vor Gericht Sachverständigen-Status und wir sind berechtigt, öffentliche Urkunden auszustellen, also das staatliche Siegel zu führen. Die Dienstleistungen, die wir erbringen, sind hochkomplexe, technische Planungen, die nicht selten über die Sicherheit von Dienstleistungsempfängern entscheiden. Um diese Sonderstellung innerhalb der Europäischen Union besser rechtfertigen zu können, müssen wir glaubhaft machen, dass gleichartige Qualitätsstandards wie im Akkreditierungssystem auch unserem Berufsstand systemimmanent sind.
Zwar bestand seit jeher eine Fortbildungsverpflichtung für ZiviltechnikerInnen, konkrete Vorgaben fehlten aber. Dies machte es schwer, den hohen Stellenwert der ZT gegenüber schnell erworbenen Zertifizierungen und Re-Zertifizierungen zu argumentieren. Nunmehr wird aber die Erbringung eines Nachweises über die regelmäßige Fortbildung von ZT gefordert. Die beiden Bundessektionen haben von ihrer Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht und festgelegt, in welchem Ausmaß ZivilingenieurInnen und ArchitektInnen diese Nachweise ihrer jeweiligen Länderkammer zu erbringen haben. Die Verordnungen treten mit 1.1.2022 in Kraft und sind (mit weiteren Informationen) hier abrufbar. Derzeit wird auch an einem elektronischen Tool zur einfachen und schnellen Einbringung der Nachweise gearbeitet. Sobald dieses vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.
Den ZT-Kammern ist es seit langem ein großes Anliegen, uns ZiviltechnikerInnen, aber auch allen FreiberuflerInnen, in Europa Gehör zu verschaffen, weil viele für unseren Berufsstand wichtige Entscheidungen bereits auf europäischer Ebene getroffen werden. Daher freuen wir uns besonders, dass nach Neuwahlen im ACE (Architects' Council of Europe ), ECCE (European Council of Civil Engineers ) und ECTP-CEU (European Council of Spatial Planners) eine starke Vertretung der österreichischen ZiviltechnikerInnen in Europa sichergestellt werden konnte. Mehr zu diesen Themen finden Sie in diesem Telegramm.
08.10.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Zeiten von Pandemie und Klimakrise ist unsere Gesellschaft mehr denn je auf große und innovative Ideen von Ziviltechnikerinnen und Ziviltechnikern angewiesen. Tagtäglich sichern Sie durch Ihre Expertise und Ihr Know-How unsere gewohnte Lebensqualität und stellen sich durch neue und nachhaltige Lösungen den Problemen unsere Zeit.
Wir sind der Meinung, dass diese Spitzenleistungen einem größeren Publikum sichtbar gemacht werden sollten. Eine hervorragende Möglichkeit dazu bietet eine Einreichung zum Staatspreis Consulting – Ingenieurconsulting, der gemeinsam vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der ACA (Austrian Consultants Association) - der gemeinsamen Plattform der Bundessektion ZivilingenieurInnen der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen und des Fachverbandes Ingenieurbüros - veranstaltet und heuer bereits zum 25. Mal ausgelobt wird.
Im Namen des Berufsstands bitten wir Sie: Stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel und reichen Sie Ihr Projekt für den Staatspreis ein!
27.09.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine für unsere Berufsgruppe besonders relevante europäische Politikinitiative, das „Neue Europäische Bauhaus“, geht in die Umsetzungsphase: Am 15. September hat die Europäische Kommission nach einer einjährigen Gestaltungsphase, an der neben vielen anderen Stakeholdern auch die Bundeskammer und ihre europäischen Vertretungen beteiligt waren, das Konzept des „Neuen Europäischen Bauhauses“ vorgestellt. Dazu gehören auch eine Reihe politischer Maßnahmen und Finanzierungsmöglichkeiten in der Höhe von rund 85 Mio. EUR, die für Projekte des Neuen Europäischen Bauhauses aus EU-Programmen im Zeitraum 2021-2022 bereitgestellt werden.
Die Initiative bietet viele neue Möglichkeiten, ZT-Leistungen in der Öffentlichkeit positiv zu positionieren, denn die Gestaltung von Lebensräumen und (gebauter) Umwelt ist ein Kernthema. Von exzellenten ZT-Leistungen in allen Befugnisbereichen wird daher auch der Erfolg der Initiative abhängen. Mehr zum Thema in diesem Telegramm. Wir möchten Sie außerdem herzlich einladen, das von der Bundeskammer ausgehandelte Angebot zum Kommunalwirtschaftsforum wahrzunehmen. Alle Informationen finden Sie weiter unten.
28.07.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser neues Berufsgesetz ist mit 28. Juli in Kraft getreten. Zur Entstehung der Novelle haben wir ausführlich berichtet, hier können Sie die wesentlichen Entwicklungen nachlesen.
Den Anlass für die ZTG-Novelle bildete ein Urteil des EuGH (C-209/18), der die gesellschaftsrechtlichen Regelungen im ZTG als zu beschränkend im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie ansah. Daher stellen Neuerungen im Bereich des Gesellschaftsrechts das Kernstück der Novelle dar. Sie finden alle wesentlichen Neuerungen in diesem Telegramm.
Wir sind froh, dass die Unabhängigkeit der ZT gewahrt werden konnte, auch wenn die Novelle nicht zur Gänze unseren Vorstellungen entspricht. Wir möchten uns nochmals herzlich bei allen FunktionärInnen und ZiviltechnikerInnen bedanken, die durch Aktivierung ihrer Kontakte ins Parlament sowie intensive Öffentlichkeitsarbeit entscheidende Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf bewirkt haben (wir berichteten).
05.07.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
BIM ist längst keine abstrakte Zukunftsvision mehr, sondern ein wertvolles, praxistaugliches Tool für komplexe Planungsprojekte. Für die unternehmerische Praxis der planenden Berufe ist der Aufbau von BIM-Kompetenzen sinnvoll.
Aus diesem Grund wird auf Initiative von Länderkammer-Präsident DI Gustav Spener mit der TU Graz ein BIM Handbuch für die Praxis erarbeitet (wir berichteten). Dieses wird als E-BOOK erscheinen und als Service allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
Auf Initiative von Arch. DI Thomas Hoppe, Vorsitzender der Sektion ArchitektInnen in der Länderkammer Wien, beteiligt sich der Ausschuss BIM der Bundeskammer an einem Projekt zur Neustrukturierung des Merkmalserver des Austrian Standards Institute. Dabei ist es wichtig, die der Ö-Norm zu Grunde liegende Konzeption eines BIM-Phasenmodells im Sinne der ZiviltechnikerInnen mitzugestalten.
Wir danken allen Engagierten für Ihre wertvolle Tätigkeit!
Inzwischen haben wir uns unter KollegInnen umgehört, welche Erfahrungen sie mit BIM gemacht haben. Auf unserer Website finden Sie Interviews mit erfahrenen AnwenderInnen und es werden unterschiedliche Projekte, u.a. der BIG und der Stadt Wien, vorgestellt. Außerdem spricht Hans Lechner zu Fragen der Honorierung von BIM-basierten Planungsleistungen. Wir wünschen gute und hoffentlich erhellende Unterhaltung!
12.05.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Im Auftrag der Republik führt die Bundeskammer seit dem Jahr 2008 das zt:Archiv, ein hoheitliches elektronisches Urkundenarchiv für ZiviltechnikerInnen. Es dient dem sicheren Langzeitspeichern sowie dem elektronischen Siegeln und Signieren von digital erstellten oder gescannten Urkunden, Plänen, Gutachten und Dokumenten. Es wird auch im Zuge der sicheren Einreichung bei Behörden genützt (z.B. Teilungsurkunden von IngenieurkonsulentInnen für Vermessungswesen, Nutzwertgutachten von ArchitektInnen).
Die Echtheit der Dokumente wird u.a. durch die qualifizierte digitale (Beurkundungs- bzw. Berufs-) Signatur gewährleistet. Das Archiv ist aber auch ein wichtiger Faktor innerhalb der Digitalisierungsstrategie der Bundeskammer: Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist, das zt:Archiv als praktisches Instrument zur Abwicklung von Verfahren für ZiviltechnikerInnen (z.B. der digitalen Baueinreichung) nutzbar zu machen. Ein erfolgreiches Pilotprojekt dazu im Bereich des eGovernments konnten wir bereits lancieren (siehe hier).
Die in die Jahre gekommene lokal betriebene Benutzeroberfläche wurde nun modernisiert und wird mit 12. Mai als neue Browseroberfläche zur Verfügung stehen. Dem unermüdlichen Einsatz des Projektteams bestehend aus Cora Stöger (Leitung), Thomas Hoppe sowie Herbert Mühlburger ist es zu verdanken, dass dieser Modernisierungsschritt professionell und umfassend durchgeführt werden konnte. Zu den Neuerungen finden Sie alle relevanten Informationen in diesem zt:telegramm.
04.05.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Neuauflage der ÖNORM B 1801-1 sorgt derzeit unter KollegInnen für Sorgen und Ärger (wir berichteten).
Die Problematik: Die Vorgaben für die Genauigkeit des Kostenplanes sollen erstmalig in Form von maximalen Abweichungen mit fortschreitender Projektphase angeführt werden. Weil diese Werte der Realität und der fachlich-wissenschaftlichen Überprüfung widersprechen, besteht die Gefahr von Haftungsproblemen für uns ZiviltechnikerInnen.
Die Bundeskammer hat bereits eine gemeinsame Stellungnahme mit dem Fachverband der Ingenieurbüros an das österreichische Normeninstitut erarbeitet, in der auf das Problem hingewiesen und die Notwendigkeit einer Überarbeitung dargelegt wird. Darüber hinaus sind Nominierungen von ZT in das zuständige Normenkomitee in Vorbereitung. Mit diesem Fachartikel wird ZiviltechnikerInnen eine Unterstützung geboten, wenn sie von Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Festlegungen in den jeweiligen Normen betroffen sind.
Als weitere Hilfestellung in dieser Sache bietet Prof. Hans Lechner (TU Graz) nun in Zusammenarbeit mit der Bundeskammer ein Webinar zum Thema an. Weitere Informationen finden Sie in diesem telegramm.
Wir bedanken uns bei Hans Lechner und den zuständigen Gremien der Bundes- und der Länderkammern, allen voran Erich Kern und Gustav Spener, für ihr rasches Einschreiten in dieser Sache.
23.04.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Anfrage eines Ziviltechnikers hat uns auf eine für ZT nachteilige Entscheidung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort aufmerksam gemacht: Für die kommende 7. Periode der Internationalisierungsoffensive go-international sollten Freiberufler von den Förderungen ausgeschlossen werden.
Diese Entscheidung erschien uns vollkommen unverständlich: Gerade ZiviltechnikerInnen tragen mit ihren hochspezialisierten, wissensbasierten Dienstleistungen maßgeblich zum Erfolg des Wirtschaftsstandorts Österreich bei und sind nicht selten ein Entscheidungsfaktor für internationale Konzerne, österreichische ausführende Unternehmen zu beauftragen. Unsere Intervention beim Wirtschaftsministerium (siehe hier das Schreiben an Ministerin Schramböck) war erfolgreich: Die Bundesministerin erachtet es für wichtig, dass ZiviltechnikerInnen Förderungen von go-international in Anspruch nehmen können. ZiviltechnikerInnen haben ab der kommenden Periode weiterhin die Möglichkeit, über das Förderkonto von go-international Direktförderungen zu beantragen und von den angebotenen Unterstützungsleistungen zu profitieren. Auch wenn wir eine relativ kleine Berufsgruppe in Österreich darstellen, so kann man die ZT getrost, wie Bundespräsident Van der Bellen, als „technisches Fundament dieser Gesellschaft“ bezeichnen. Wir ersuchen Sie daher, von dieser Art Förderung, wie es die go-international-Initiative darstellt, vermehrt Gebrauch zu machen.
Darüber hinaus ist Ihre Expertise als PlanerInnen aktuell auch an anderer Stelle von enormer Bedeutung. Eine wissenschaftliche Erhebung der TU Graz geht der Frage nach, wie sich die Planungszeit von Bauprojekten auf den Erfolg eines Bauprojektes auswirkt. Ein Thema, das uns in der interessenspolitischen Vertretung der Anliegen der ZT unterstützt: Regelmäßig müssen wir Politik und Stakeholdern in Erinnerung rufen, dass jeder in die Planung investierte Euro sich früher oder später um ein Mehrfaches rentiert. Wir sehen durch diese Umfrage die Chance, belastbares Zahlenmaterial zu erhalten und ersuchen Sie daher rege an der Umfrage der TU Graz teilzunehmen.
Unser Berufsgesetz befindet sich nunmehr im Endspurt seines parlamentarischen Entstehungs-Prozesses. Drei unserer vier Forderungen wurden seitens des Gesetzgebers aufgegriffen. Darunter leider nicht zu finden war das Verwehren der Siegelführung für die neuen interdisziplinären Gesellschaften. Wie Sie mit uns gemeinsam versuchen können, auch diese Forderung noch umzusetzen, erfahren Sie weiter unten in diesem telegramm.
25.03.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Gestern Nacht passierte das ZTG den Nationalrat. Dieser bestätigte die geplanten Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf, die vergangene Woche im parlamentarischen Wirtschaftsausschuss via Abänderungsantrag beschlossen wurden. Der Ausschuss hatte mit den Stimmen fast aller Parteien (ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOs dafür; Anm.: Der FPÖ gingen die Änderungen nicht weit genug) das Schlupfloch zur Unterwanderung des Einflusses von ZT in ZT-Gesellschaft geschlossen. Der erste Gesetzesentwurf hätte zugelassen, dass durch Schachtelbeteiligungen der Anteil der ZT in den ZT-Gesellschaften auf ein Minimum reduziert hätte werden können (mehr dazu im Blog).
Seit Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich betreffend das ZTG und weitere Berufsgesetze haben Bundeskammer und Länderkammern alle möglichen Hebel in Bewegung gesetzt, um den Berufsstand der ZT zu verteidigen. Insbesondere seit der Verurteilung Österreichs durch den EuGH wurden diverse Gespräche mit Stakeholdern, Beratungen mit Nationalratsabgeordneten sowie Lobbying- und Öffentlichkeits-Arbeit vorgenommen. Obwohl wir eine verhältnismäßig kleine Berufsgruppe in Österreich repräsentieren, konnten wir durch das akkordierte Engagement der Berufsvertretung auf Bundes- und Länderebene vor sowie hinter den Kulissen Erfolge erzielen, die anfänglich nicht erreichbar schienen. Natürlich muss uns klar sein, dass das Erzielen dieser Erfolge in diesem speziellen Fall bedeutet, gravierende Verschlechterungen verhindert zu haben.
In diesem Zusammenhang waren die Kontakte der Länderkammer Wien, Niederösterreich, Burgenland zum Kabinett des BMDW dabei von großer Bedeutung. Nicht nur ihnen gebührt unser Dank, sondern auch den anderen Länderkammern sowie den einzelnen ZiviltechnikerInnen, die ihre Kontakte ins Parlament mobilisiert haben und somit auf unsere Anliegen aufmerksam gemacht haben.
Die SPÖ hatte bereits nach der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vergangene Woche angekündigt, auch ein Verbot der Verwendung des Siegels für die neuen Gesellschaftsformen, die interdisziplinären Gesellschaften, durchsetzen zu wollen. Sie verlieh damit den weiteren Forderungen unserer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Nachdruck. Auch die FPÖ brachte in der gestrigen Sitzung einen eigenen Abänderungsantrag (siehe hier unter Top 20 ) ein, beide Anträge blieben jedoch leider erfolglos.
Da SPÖ und FPÖ im Bundesrat gleichermaßen stark wie die beiden Regierungsparteien vertreten sind, ist noch offen, ob der Bundesrat dem Gesetz zustimmen wird. Eine Nicht-Zustimmung im Bundesrat hätte aber im Falle des ZTG lediglich "suspensiven" Charakter, würde also nur zu einer Verzögerung der Gesetzwerdung führen, weil der Nationalrat einen Einspruch des Bundesrates gegen einen seiner Beschlüsse durch Wiederholung dieses Beschlusses überwinden kann (Beharrungsbeschluss).
Dass im Zuge des Gesetzgebungsprozesses noch maßgebliche Änderungen zur Wahrung der Unabhängigkeit der ZT herbeigeführt werden konnten wird Vorbildwirkung für weitere Freiberufler-Gesetze haben, auf deren weitreichende Öffnung es die EU-Kommission ebenfalls abgesehen hat.
Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden darüber, ab wann das neue ZTG nun schlussendlich in Kraft treten soll.
11.03.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die gute Nachricht gleich vorweg: Die Unabhängigkeit der ZT konnte bewahrt werden!
Was war passiert? Im Jahr 2019 verurteilte der EuGH die Republik Österreich aufgrund einzelner Bestimmungen mehrerer Berufsgesetze, darunter auch jenes der ZT. Der im August letzten Jahres vorgelegte Gesetzesentwurf schoss aber, zum Ärgernis aller Freiberufler und insbesondere für uns ZT, weit über das Ziel hinaus: Es wäre möglich geworden, durch Schachtelbeteiligungen den Anteil der ZT in den Gesellschaften auf ein marginales Niveau zu senken.
Seit Erscheinen des Gesetzesentwurfes wurden daher seitens der Länderkammern und der Bundeskammer sowohl durch Lobbying als auch durch Öffentlichkeitsarbeit Druck aufgebaut. Mit Erfolg! Durch das geschlossene Auftreten der ZT-Kammern, zuletzt auch durch die Verhandlungen von Bundeskammerpräsident Rudolf Kolbe zusammen mit Länderkammerpräsident Erich Kern konnte gegenüber dem BMDW erfolgreich argumentiert werden. Ebenso die mehrfachen Kontaktaufnahmen und Gespräche mit diversen Nationalratsabgeordneten haben nun letztendlich die Aushöhlung des Berufsstandes verhindern können: Gestern hat nun der Wirtschaftsausschuss eine bedeutende Änderung der Novelle vorgenommen, sodass der entscheidende Einfluss der ZT in deren Gesellschaften gesichert bleibt, sobald das ZTG den Nationalrat sowie den Bundesrat passiert hat. Der Einfluss von ZT darf bei Durchrechnung aller Anteile nicht unter 50% fallen, womit die Aushöhlung von ZT-Gesellschaften auch zukünftig unterbunden wird. Einen Überblick zu den Änderungen gegenüber dem Entwurf finden Sie hier.
Besonders erfreulich ist, dass fast alle Parteien (ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOs) dem Abänderungsantrag zugestimmt haben (Anm.: Der FPÖ gingen die Änderungen nicht weit genug). Die Berufsvertretung engagiert sich weiter, um eventuell auch die Forderung betreffend Siegelführung in der zweiten Lesung durchzubringen. Dies ist ein wichtiges Zeichen des politischen Rückhalts für unseren Berufsstand. Besonders hervorstreichen möchten wir aber das Engagement unseres Aufsichtsministeriums sowie jenes der Abgeordneten Dr. Elisabeth Götze (Die Grünen), Peter Haubner (ÖVP) und Dr. Christoph Matznetter (SPÖ).
19.02.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein langjähriger Schwerpunkt der kammerpolitischen Arbeit sind Regelwerke, denn deren Ausgestaltung hat mitunter enorme Auswirkungen auf die Arbeit der ZT. Derzeit ist die geplante Neuauflage der ÖNORM B 1801-1:2021 – Bauprojekt- und Objektmanagement, Teil 1: Objekterrichtung (Ersatz für ÖNORM B 1801-1:2015-12) ein Grund, aktiv zu werden: Es wurden erstmalig Vorgaben für die Genauigkeit des Kostenplanes mit fortschreitender Projektphase in Form von maximalen Abweichungen angeführt. Weil diese Werte der Realität und der fachlich-wissenschaftlichen Überprüfung widersprechen, besteht die Gefahr von Haftungsproblemen für uns ZiviltechnikerInnen. Eine Expertengruppe rund um Professor Hans Lechner (TU Graz) hat daher einen Fachartikel erstellt, der darlegt, warum die Annahmen in der ÖNORM B 1801-1:2021 nicht dem Stand der Technik entsprechen. Betroffene KollegInnen können sich im Streitfall darauf berufen.
Unser besonderer Dank gilt in dieser Sache Länderkammer-Präsident Kern. Als Vorsitzender des Ressort Regelwerke der Bundeskammer hat er sofort reagiert und die oben erwähnte ExpertInnen-Gruppe ins Leben gerufen. Wie die Länderkammern und die Bundeskammer nun gemeinsam gegen die Verschärfungen der Norm arbeiten, erfahren Sie im Kommentar von Präsident Erich Kern in diesem zt:telegramm.
01.02.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die Bundeskammer hat mit der GPA einen Zusatzkollektivvertrag betreffend COVID-19-Maßnahmen abgeschlossen. Dieser Zusatzkollektivvertrag ist - bis auf den Anwendungsbereich - ident mit dem Generalkollektivvertrag der WKO. So soll das Ziel erreicht werden, dass für alle Beteiligten Rechtsicherheit gewährleistet ist und zwar auch in jenen Bereichen, in welchen die Arbeitgeberseite nicht von der WKO vertreten wird.
Der Zusatzkollektivvertrag enthält wichtige arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen, insbesondere betreffend die nun vorgesehenen, regelmäßigen COVID-19-Tests bestimmter Berufsgruppen. Weitere Informationen zum Zusatzkollektivvertrag haben wir hier in unseren Corona FAQs zusammengefasst. Auf unserer FAQ-Seite finden Sie außerdem laufend aktualisierte Informationen zur Gesetzeslage, Formulare zum Download und vieles mehr. Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig.
Bitte bleiben Sie gesund!
19.01.2021
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, Ihnen in diesem Sondertelegramm Neuigkeiten rund um das Thema BIM in der Praxis berichten zu können.
Ihre ZT-Kammer erstellt auf Initiative von DI Gustav Spener und in Kooperation mit der TU Graz ein BIM-Handbuch. Mit Hilfe des neuen Handbuchs wird jeder interessierte Einsteigende für sich ableiten können, wo und wie BIM in den Arbeitsalltag integriert und die eigene Planung um die Erstellung einer Gebäudeinformationsdatenbank und eines 3D-Modells ergänzt werden kann.
Gustav Spener stellt Ihnen das Projekt BIM-Handbuch in diesem Telegramm näher vor. Wir bedanken uns ganz herzlich beim Projektteam und insbesondere bei Gustav Spener für sein enormes Engagement als ehrenamtlicher Projektleiter in dieser Sache!
Ein großer Dank gilt auch der TU Graz, die im Auftrag der Kammer eine Umfrage zum Thema BIM durchführt. Unsere Bitte an Sie: Nehmen Sie an der Umfrage teil! Ihre Antworten fließen in das Handbuch ein.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
21.12.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein coronabedingt höchst turbulentes Jahr geht zu Ende. Die damit einhergehenden Einschränkungen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben haben uns alle besonders gefordert. Unser Dank gilt den vielen ZiviltechnikerInnen, die in diesem Jahr ihre Arbeit unbeirrt fortgesetzt haben und so der Gesellschaft gezeigt haben, wie wichtig der Berufsstand für unser System ist. Denn nicht nur Corona stellte unseren Berufsstand im Jahr 2020 vor Herausforderungen: Die geplante Novelle des Berufsgesetzes (wir haben berichtet) bringt die Unabhängigkeit der ZT in Gefahr. Unser 160-jähriges Jubiläum steht somit ganz im Zeichen des Kampfes gegen die Abschaffung unserer Unabhängigkeit.
Bundeskammer und Länderkammern haben sowohl medial die Öffentlichkeit (wie mit dieser Kampagne der Länderkammer Wien/Niederösterreich/Burgenland) als auch „hinter der Bühne“ in zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten und Stakeholdern (wie zuletzt erst wieder vergangenen Freitag mit dem Kabinett Schramböck) über die Bedrohung unserer Unabhängigkeit informiert und unsere Forderungen untermauert. Zur Unterstützung unseres Anliegens wurde durch Medienkooperationen wie ein Österreich-Bild im ORF und einen TV-Spot die Relevanz von ZT für die Gesellschaft beleuchtet. Diese gelungene Werbung für den Berufsstand haben wir DI Thomas Eichholzer, Sektionsvorsitzender ZivilingenieurInnen der Länderkammer Steiermark/Kärnten, zu verdanken. Er hat sich mit vorbildlichem Engagement für die Projektleitung zur Verfügung gestellt.
Auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat uns eine Videobotschaft (siehe weiter unten) zukommen lassen, die uns besonders stolz macht.
2021 werden wir selbstverständlich weiter mit vereinten Kräften für den Erhalt unserer Unabhängigkeit kämpfen. Bis dahin wünschen wir Ihnen erholsame Feiertage und einen guten Start in ein erfolgreiches neues Jahr.
Bitte bleiben Sie gesund!
04.12.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im November fanden die Verhandlungen über die Änderungen des Kollektivvertrags für Angestellte bei ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen ab 1.1.2021 statt. Dabei wurde eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung sowie eine Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 1,5% vereinbart. Sämtliche Änderungen finden Sie in diesem Telegramm. Wir danken dem Verhandlerteam für sein Engagement. Insbesondere in der Corona-Krise erbringen ZiviltechnikerInnen wichtige und oft sogar systemerhaltende Leistungen. Als Ihre Berufsvertretung setzen wir uns in diesen für UnternehmerInnen schweren Zeiten umso nachdrücklicher für die Interessen von ZiviltechnikerInnen ein, um Ihnen diese verantwortungsvolle Arbeit zu erleichtern. Aktuell engagieren wir uns insbesondere für einen Ausgleich der Nachteile, die Planerinnen und Planern durch Büroschließungen und Sonderbetreuungszeit entstehen, siehe z.B. unser Schreiben an die Bundesministerinnen Zadić und Aschbacher.
Zu allen weiteren Themen rund um die Ausübung Ihres Berufes und Corona dürfen wir Ihnen auch weiterhin unsere FAQ-Website ans Herz legen, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Bitte bleiben Sie gesund!
03.11.2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der zweite Lockdown hält Einzug in Österreich. Wie die Bundesregierung am vergangenen Wochenende verkündete, wird es in Österreich wieder zu weitreichenden Einschränkungen kommen. Ganz allgemein ist aber festzuhalten, dass die Ausübung der beruflichen Tätigkeit weiterhin möglich sein wird. Ändern werden sich z.B. auch die Bestimmungen zur Kurzarbeit. Wie die neuen Rahmenbedingungen aussehen, bzw. welche davon im Spezifischen ZiviltechnikerInnen betreffen, und welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung zur Verfügung stehen, erfahren Sie wie gewohnt auf unserer FAQ Seite zur Pandemie. Da sich diese Bestimmungen jederzeit wieder ändern können, bitten wir Sie, regelmäßig einen Blick auf unsere FAQ zu werfen, um am aktuellen Stand zu bleiben.
Unverändert ist der derzeitige Stand zum vorliegenden ZTG-Begutachtungsentwurf: Das Gesetz ist seit dem Ende der Begutachtungsfrist am 11. September noch nicht dem Parlament zugewiesen worden. Wir – die Bundeskammer und die Länderkammern – arbeiten aber bereits jetzt daran, die weitere Behandlung des Gesetzes im Parlament in unserem Sinne zu beeinflussen. Die Debatte im Wirtschaftsausschuss des Parlaments wird unseren Informationen nach frühestens Anfang Dezember erfolgen. Wir halten Sie darüber am Laufenden!
Bitte bleiben Sie gesund!
12.10.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
unser Jubiläum fällt in stürmische Zeiten. Nicht zuletzt, weil die Unabhängigkeit der Freien Berufe derzeit unter Beschuss stehen glauben wir, dass das 160-jährige Bestehen unseres Berufsstands ein Anlass ist, der hervorgehoben werden muss. Die Institution der ZiviltechnikerInnen ist eine Besonderheit des österreichischen Rechts, die es zu erhalten gilt. Wir ZiviltechnikerInnen stehen seit 1860 für höchste Qualität in der Planung und Kontrolle in technischen Belangen.
Wie im letzten Telegramm berichtet, ist ein für uns inakzeptabler Gesetzesentwurf zum ZTG, aufgrund eines EuGH-Urteils aus 2019, in Begutachtung gegangen. In diesem Zusammenhang baten wir auch Sie darum, in Ihrem persönlichen Wirkungskreis Kontakte zu Abgeordneten des Nationalrates, wo möglich, zu nutzen.
In der Zwischenzeit sind auch wir mit maßgeblichen PolikterInnen beider Regierungsfraktionen in Kontakt gewesen, um für unsere Anliegen zu kämpfen. Bei einem unserer Termine mit dem Ministerium im September wurde uns mitgeteilt, dass der Gesetzgebungsprozess zum ZTG frühestens Anfang Dezember, möglicherweise erst im kommenden Frühjahr fortgesetzt wird.
Daher möchten wir Sie, werte KollegInnen, auch weiterhin darin bestärken, für unsere Sache, den Erhalt der gesetzlichen Unabhängigkeit, einzutreten und auf PolitikerInnen aller Couleur aktiv zuzugehen!
Unsere Gesellschaft braucht, heute mehr denn je, kritische, hochqualifizierte und vor allem unabhängige ExpertInnen.
03.09.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die ZTG-Novelle, die das EuGH-Urteil gegen Österreich aus dem Vorjahr umsetzen soll (wir haben dazu informiert), befindet sich derzeit in Begutachtung.
Wie auch die Medien berichten (DiePresse; OÖ Nachrichten; orf.at), greift der vorliegende Entwurf tief in die Prinzipien unseres Berufsstandes ein und übererfüllt das EuGH-Urteil. Die Abschaffung unseres Alleinstellungsmerkmals, der strikten Trennung von Planung und Ausführung, kann nur als „Gold Plating“ bezeichnet werden.
Der Entwurf würde ermöglichen, dass durch bestimmte Gesellschaftskonstruktionen die Kapitalbeteiligung von ZiviltechnikerInnen in ZT-Gesellschaften derart verwässert wird, dass die ZiviltechnikerInnen ihren maßgeblichen Einfluss verlieren. Berufsfremde (z.B. Gewerbe, Industrie, Handel) könnten somit die strategische Ausrichtung der ZT-Gesellschaften bestimmen. Damit würden lange bewährte und dem Schutz der KlientInnen dienende strenge Berufsregelungen einfach umgangen. Mehr Infos zur Problematik finden Sie hier.
Was können Sie tun?
Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet am 11.9.2020. Nach dem Passieren des Ministerrats wird das Gesetz aller Voraussicht nach im Parlament dem Wirtschaftsausschuss zur Behandlung zugewiesen. Seit Montag befindet sich die Stellungnahme der Bundeskammer und der Länderkammern der ZiviltechnikerInnen zur ZTG-Novelle online. Jede Person hat die Möglichkeit, ihre Zustimmung zu einzelnen Stellungnahmen zu erteilen. Wir zählen bereits über 800 Unterstützungen und möchten uns der Bitte Ihrer Länderkammer anschließen und - sollten Sie das nicht bereits getan haben - um Ihre Zustimmung unter diesem Link ersuchen.
Darüber hinaus: Wenn Sie persönliche oder indirekte Kontakte zu Abgeordneten im Nationalrat haben, so bitten wir Sie, diese in unserem Sinne zu kontaktieren. Zur Unterstützung finden Sie hier ein Argumentarium.
Angesichts des gemeinsamen Zieles, die gesetzlich verankerte Unabhängigkeit von uns ZiviltechnikerInnen zu wahren, sollten wir jede Gelegenheit zur politischen Beteiligung nutzen.
Wir danken für Ihre Unterstützung!
Juli 2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Der Nachholbedarf Österreichs in Sachen Digitalisierung wurde während der Corona-Pandemie einmal mehr deutlich. Gerade Projekte im Baubereich liefen zur Zeit der Krise holpriger.
Im Rahmen unserer Blitzumfrage unter Mitgliedern im April dieses Jahres haben diese angegeben, dass es in der Zusammenarbeit mit Gemeinden und Behörden zu längeren Bearbeitungsdauern, zu Projektbehinderungen - z.B. durch Verzögerung bei Bescheiderstellungen, Verhandlungen, Projektbearbeitungen oder Gutachten durch Amtssachverständigen - kam. Klar ist: Kontaktlose Kommunikation, die aber dennoch Rechtssicherheit bieten muss, ist wichtiger denn je.
Im Zuge des gelungenen, gemeinsam mit dem Bundesland Kärnten entwickelten Pilotprojekts zt:eGov, das die Anlieferung von passgenauen Datenpaketen direkt in den „Elektronischen Akt“ (ELAK) der jeweiligen Behörde ermöglicht, lud die Bundeskammer zu einem E-Government-Webinar für interessierte BehördenvertreterInnen und FunktionärInnen.
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Juni 2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Gerade in Krisenzeiten, wie sie nun durch die Eindämmung von Covid-19 verursacht werden, ist es besonders wichtig, ZiviltechnikerInnen und deren geistige Dienstleistungen in den Fokus der Gesellschaft zu rücken. Gemeinsam mit der Bundeskammer ist die Firma PS Film daher auf der Suche nach Projekten bzw. KandidatInnen, deren Bauvorhaben in einer Mini-Serie für das ORF-Format Konkret begleitet werden sollen.
Wir ersuchen Sie daher um Ihre Unterstützung:
Die gesuchten Projekte können sich in jedem Stadium befinden: Vom Beginn (beispielsweise der Vermessung und Planung, Bodengutachten, Wasserversorgung, Risikobewertungen, Abwasserentsorgung, Schutz vor Naturgefahren) bis hin zur Fertigstellung sind alle Varianten gefragt. PS Film möchte dabei auch die PlanerInnen und deren innovative Konzepte in den Fokus rücken. Daher sind auch ganz innovative Planungsprojekte gefragt, wie beispielsweise private Bauzusammenschlüsse für modernen Wohnbau.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website hier.
Für Ihre Unterstützung möchten wir uns im Vorfeld bedanken.
Bitte bleiben Sie gesund!
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April 2020
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Vergangene Woche haben wir Sie um Ihre Mithilfe in Form der Teilnahme an unserer Umfrage zur aktuellen Situation rund um die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Corona-Virus gebeten. Die Beteiligung war erfreulich hoch. Mehr als 1000 KollegInnen haben daran teilgenommen. Für diese Unterstützung möchten wir uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Bereits letzte Woche wurde eine grobe Auswertung der Antworten vorgenommen und unsere Interpretation der Ergebnisse in einer OTS-Aussendung verbreitet. Hier können Sie diese nachlesen.
Zusammengefasst können wir sagen, dass unsere Branche weniger hart getroffen wurde als andere. Auch wenn dieses Signal verhalten positiv ist, geht deutlich hervor, dass dies nur eine Momentaufnahme ist und eine Wiederbelebung, insbesondere der Bauwirtschaft, dazu beitragen kann, dass sich die Situation nicht verschlechtert. Hier finden Sie die Daten unserer Auswertung, um selbst einen Blick darauf werfen zu können. Wenn Sie weitere Ergänzungen oder Inputs zur aktuellen Situation rund um die Corona-Krise haben, so schicken Sie uns diese gerne per Mail an office@arching.at.
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April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft und somit auch auf unseren Berufsstand!
Wie Ihnen bereits bekannt ist, arbeitet Ihre gesamte Berufsvertretung, Länderkammern und Bundeskammer daran, Sie über sämtliche Unterstützungsmaßnahmen am Laufenden zu halten. Es ist uns leider nicht möglich, Sie – so häufig, wie sich Aktualisierungen ergeben – stets aktiv per Newsletter zu informieren. Wir bitten Sie daher, regelmäßig einen Blick auf diese Website zu werfen, um am Laufenden zu bleiben.
März 2020
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Länderkammern und die Bundeskammer arbeiten via Home-Office alle fieberhaft daran, Ihnen die aktuellsten Informationen auf unserer Website zur Verfügung zu stellen.
Die Kammern wollen Sie aber nur mit gesicherten Informationen versorgen, um Ihnen jeden Mehraufwand möglichst zu ersparen! Das Prüfen der Informationen (beispielsweise zur Kurzarbeit) braucht aber Zeit! Es kursieren derzeit unterschiedliche Informationen seitens des AMS, seitens der Gewerkschaft, seitens der WKO.
Mit all diesen Stakeholdern steht Ihre Kammer in Kontakt. Viele dieser Stakeholder erfahren aber oft erst selbst aus den Nachrichten, welche Maßnahmen geplant sind.
Informationen ändern sich daher teilweise mehrmals am Tag!
Jänner 2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Österreich schlägt ein neues Kapitel auf. Nach zähen Verhandlungen haben sich ÖVP und Grüne auf ein gemeinsames Regierungsprogramm geeinigt. Wir haben dieses Programm genau unter die Lupe genommen und insbesondere auf die für unsere Berufsgruppe relevanten Themenbereiche, wie Vergaberecht, Nachhaltigkeit und Digitalisierung, abgeklopft. Unsere Analyse, die natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann, finden Sie in diesem Telegramm.
Für die Bundeskammer bringt die Regierungsbildung eine weitere Veränderung: Felix Ehrnhöfer, der zuletzt in seiner Funktion als Generalsekretär der Bundeskammer karenziert und als stellvertretender Kabinettschef von Bundeskanzlerin Bierlein tätig war, übernimmt den Posten als Kabinettschef im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Wir gratulieren Felix Ehrnhöfer sehr herzlich und wünschen ihm alles erdenklich Gute für diese bedeutende Aufgabe!
Dezember 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
kurz vor Beginn der Feiertage haben wir erfreuliche Neuigkeiten, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Zum einen möchten wir von unserer Führung durch den Bildungscampus Seestadt gemeinsam mit Bundeskanzlerin Bierlein berichten. Bei dieser Gelegenheit konnte sich die Bundeskanzlerin anhand eines Best Practice Beispiels von den Vorteilen eines gelungenen Architekturwettbewerbs überzeugen.
Außerdem wurde inzwischen unsere Mitgliederbefragung ausgewertet, die eine erfreulich hohe Rücklaufquote hatte. Die gewonnenen Erkenntnisse stellen eine wichtige Grundlage für unsere berufspolitische Arbeit dar. Sie finden die komplette Auswertung in diesem Telegramm.
Wir möchten uns für die rege Teilnahme herzlich bedanken!
Dezember 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im November fanden die Verhandlungen über die Änderungen des Kollektivvertrags für Angestellte von ArchitektInnen und ZivilingenieurInnen ab 1.1.2020 statt. Dabei wurde eine Erhöhung der Lehrlingsentschädigung sowie eine Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,5% vereinbart. Sämtliche Änderungen finden Sie in diesem Telegramm.
Ihre Berufsvertretung vertritt auch auf europäischer Ebene die Interessen österreichischer ZiviltechnikerInnen. Aktuell freuen wir uns über die Wiederwahl von Georg Pendl zum Präsidenten des Architects‘ Council of Europe (ACE). Wir gratulieren sehr herzlich!
Auch heuer dürfen wir Ihnen wieder erholsame Feiertage und einen guten Rutsch in ein hoffentlich erfolgreiches Jahr 2020 wünschen!
Ziviltechnikerinnen im Kanzleramt
November 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein neuer Meilenstein auf der langen Reise der vom Ausschuss Ziviltechnikerinnen der Bundeskammer ins Leben gerufenen Wanderausstellung „Ziviltechnikerinnen gestalten Zukunft“:
Am 26. Oktober war die Ausstellung im Bundeskanzleramt zu Gast. Da das Bundeskanzleramt am Nationalfeiertag zum Tag der offenen Tür geladen hatte, besichtigten besonders viele BesucherInnen die ausgestellten Projekte von Architektinnen und Zivilingenieurinnen.
Bundesministerin Ines Stilling, die sich im September mit Vertreterinnen des Ausschusses traf (orf.at berichtete), um insbesondere über die Situation von Frauen in technischen Berufen zu reden, hatte die Ausstellung im Bundeskanzleramt ermöglicht.
Die Wanderausstellung entstand anlässlich des Tages des Denkmals im Herbst 2015 in Graz; sie reist seither durch Österreich und wurde außerdem bereits in Ljubljana und Istanbul gezeigt.
Wir bedanken uns herzlich bei den Kolleginnen des Ausschusses Ziviltechnikerinnen, die mit ihrem unermüdlichen Engagement und Enthusiasmus dieses Projekt initiiert und vorangetrieben haben. Es ist ein wichtiger Beitrag, um auf die herausragenden Leistungen von Ziviltechnikerinnen aufmerksam zu machen und, wie wir hoffen, vermehrt Frauen für technische Berufe zu begeistern.
Nationalratswahl 2019
September 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
am kommenden Sonntag wählt Österreich. Wie vor jeder Nationalratswahl haben wir die wahlwerbenden Parteien zu wichtigen Anliegen unserer Berufsgruppe befragt.
Zum einen möchten wir Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, damit eine Entscheidungshilfe bieten. Zum anderen rufen wir mit unserem Fragenkatalog den Parteien unsere Forderungen in Erinnerung.
Wir möchten Sie nachdrücklich darum bitten, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen – nicht zuletzt für die Zukunft unseres Berufsstands!
Die Fragen und Antworten der Parteien finden Sie hier.
Besuch bei Bundeskanzlerin Bierlein
September 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mitte August hatten wir, Rudolf Kolbe und Daniel Fügenschuh, die Gelegenheit, die Interessen der ZiviltechnikerInnen im Bundeskanzleramt zu vertreten. Wir konnten in einem ausführlichen Gespräch mit Bundeskanzlerin Bierlein einige wichtige Anliegen unserer Berufsgruppe thematisieren, insbesondere das Vergaberecht betreffend.
So haben wir die Bundeskanzlerin auf die Problematik einer fehlenden Antragslegitimation für Interessensvertretungen aufmerksam gemacht. Auch war die Bundeskanzlerin sehr interessiert an unseren Ausführungen zu den Themen Architekturwettbewerb und staatlich festgelegte Preisorientierungen als qualitätssichernde Maßnahmen.
Mehr dazu lesen Sie in diesem Telegramm.
EuGH verurteilt Österreich
August 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. Juli sein Urteil zur Frage des Berufsrechtes einzelner Freier Berufe – darunter das der ZiviltechnikerInnen (ZTG) – verkündet.
Zur Erinnerung: Die Europäische Kommission fordert seit Jahren eine Liberalisierung der Beteiligungsbeschränkungen an Ziviltechnikergesellschaften und erhob im Dezember 2017 Klage gegen Österreich (siehe auch unsere Pressemitteilung).
Im Ziviltechnikergesetz 2019 wurde diesen Forderungen zum Teil bereits entsprochen. Aufgrund der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess durch die vorgezogenen Neuwahlen 2017 kamen diese neuen Regelungen jedoch zu spät – was nun eine Verurteilung Österreichs zur Folge hat.
Dennoch hat das Urteil aus Sicht der ZT auch positive Seiten: Dass die hohe Qualität von ZT-Leistungen ein öffentliches Interesse ist, hat der EuGH in seinem Urteil bestätigt. Auch dass der Schutz von DienstleistungsempfängerInnen und die Sicherstellung von Dienstleistungsqualität eine Einschränkung der Binnenmarktfreiheiten rechtfertigen kann, räumt der EuGH ein.
Ebenfalls seien organisatorische Vorgaben und Mehrheitsregelungen für eine ZT-Gesellschaft im Berufsgesetz grundsätzlich geeignete Mittel zur Gewährleistung der Objektivität und Unabhängigkeit des Berufsstandes sowie der Rechtssicherheit. Voraussetzung für eine Einschränkung der Binnenmarktfreiheiten durch Berufsregelungen sei allerdings, dass die Einschränkungen verhältnismäßig sind. Das heißt, dass es keine anderen Mittel geben darf, die das gleiche Ziel erreichen, den Binnenmarkt aber geringfügiger einschränken würden. Aus Sicht des EuGH konnte dies für das ZTG nicht ausreichend dargelegt werden.
Nun gilt es, das rund 27 Seiten lange Urteil genauestens zu prüfen und abzuwägen, welche Paragraphen auch noch im ZTG 2019 einer Änderung zugeführt werden müssen. Das Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ist dazu angehalten, eine Neuregelung vorzunehmen.
Die Kammer wird die Relevanz der Grundsätze der freiberuflichen Tätigkeit (Objektivität, Unabhängigkeit) mit dem Ziel, diese auch weiterhin legistisch zu erhalten, gegenüber dem Ministerium hervorstreichen.
EuGH kippt HOAI
Juli 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie vielleicht schon vernommen haben, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche das bindende Preisrecht der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) in Deutschland zu Fall gebracht. Nach dem Urteil verstößt Deutschland mit den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen für Planungsleistungen von ArchitektInnen und IngenieurInnen gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie.
Dennoch lässt uns die Argumentation der europäischen RichterInnen aufhorchen: Sie halten in ihrem Urteil fest, dass die Qualität der Dienstleistung und der Erhalt der Baukultur und des ökologischen Bauens tatsächlich zwingende Gründe des Allgemeininteresses sind, die eine Einschränkung des Binnenmarktes rechtfertigen können und dass auch Mindestsätze für Planungsleistungen unter gewissen Umständen geeignet sein können, die oben genannten Ziele sicherzustellen. Darüber hinaus findet sich im Urteil ein Hinweis auf eine Möglichkeit von Staaten, Preisorientierungen für Kunden zu verlautbaren.
Die Bundeskammer wird dies zukünftig als politisches Argument für die Forderung nach staatlichen Preisorientierungen in Österreich ins Treffen führen können. Der Staat könnte dabei auf bestehende wissenschaftliche Publikationen (wie z.B. LM.VM 2014, RVS) zurückgreifen. Der Kammer sind aus kartellrechtlichen Gründen Honorarempfehlungen nach wie vor verwehrt.
Eine Zusammenfassung der Urteilsbegründung des EuGH sowie weitere Informationen finden Sie hier
Europawahl 2019
Mai 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Wahl zum Europäischen Parlament steht bevor. In der EU werden viele Entscheidungen getroffen, die unsere Berufsgruppe betreffen. Daher engagiert sich unsere Kammer intensiv auf europäischer Ebene und stellt die Präsidenten des Architects‘ Council of Europe (ACE), des European Council of Engineers‘ Chambers (ECEC) und des europäischen Rates der Freien Berufe (CEPLIS).
Die europäischen Verbände nutzen die Europawahlen, um die kandidierenden Parteien mit Forderungen der ArchitektInnen und IngenieurInnen zu konfrontieren. Sie finden hier die Antworten auf Fragen des ECEC und des ACE an die SpitzenkandidatInnen der im Europaparlament vertretenen Parteien.
Wie auch immer Ihre Wahlentscheidung ausfällt: Bitte machen Sie von Ihrem demokratischen Wahlrecht Gebrauch und nehmen Sie an der Wahl teil!
OIB-Richtlinien 2019
Mai 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Österreichische Institut für Bautechnik hat am 12.4.2019 die neue Ausgabe der OIB-Richtlinien beschlossen.
Über das Inkrafttreten der OIB-Richtlinien 2019 entscheiden die einzelnen Bundesländer. Derzeit sind in allen Bundesländern noch die OIB-Richtlinien 2015 in Kraft.
Im vergangenen Jahr hat die Bundeskammer im Rahmen des Begutachtungsverfahrens für die Entwürfe der sechs Richtlinien umfangreiche Stellungnahmen eingebracht. Diese wurden in intensiver Zusammenarbeit der Länderkammern, Bundesfachgruppen und des Ressorts Normen erarbeitet.
Wir freuen uns, dass viele unserer Anregungen in die Richtlinien übernommen wurden und danken allen an der Erarbeitung der Kammer-Stellungnahme beteiligten Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Normenkoordinator Erich Kern.
ZTG im Nationalrat beschlossen
März 2019
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Wirtschaftsausschuss des Nationalrates hat am 19.3.2019 das Ziviltechnikergesetz 2019 einstimmig beschlossen. Heute, am 28.3.2019, erfolgte auch der Beschluss im Plenum des Nationalrates.
Das Ziviltechnikergesetz 2019 erleichtert den Zugang zum Beruf und verbessert die Rahmenbedingungen seiner Ausübung. Im Sinne einer Öffnung der Kammer soll auch der Zugang zu Kammergremien (z.B. für den Berufsnachwuchs) künftig einfacher sein.
Wie unser neues Berufsgesetz entstanden ist, sowie sämtliche Entwicklungen zum Thema können Sie in unserem ZTG Blog nachlesen.
ZTG Im Ministerrat
Dezember 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Ziviltechnikergesetz (ZTG) wurde heute, 19.12.2018, im Ministerrat beschlossen und wird jetzt dem Parlament zugeleitet. Es soll am 1. Juli 2019 in Kraft treten.
Die Bundeskammer hatte letztes Jahr ausführlich über den Gesetzgebungsprozess berichtet. Im ZTG-Blog können Sie alle Entwicklungen nachlesen. Die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Einbringung des Gesetzes in den Ministerrat hat sich aufgrund der Neubildung der Regierung und der Klage der EU-Kommission gegen die Beteiligungsbeschränkungen an Ziviltechnikergesellschaften verzögert.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2019!
Kollektivvertrag
Dezember 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ein einheitliches Bautechnik-Regelwerk für ganz Österreich ist das Ziel der OIB-Richtlinien. Nach vier Jahren soll nun 2019 eine neue Ausgabe zur Verfügung gestellt werden. Das Begutachtungsverfahren für die Entwürfe der sechs Richtlinien lief von Juni bis September. Die Bundeskammer hat zu diesen Entwürfen umfangreiche Stellungnahmen eingebracht. Diese wurden in intensiver Zusammenarbeit von VertreterInnen der Länderkammern, Bundesfachgruppen und des Ressorts Normen im Rahmen eines breiten Stellungnahmeverfahrens erarbeitet. Wir danken allen VertreterInnen und insbesondere Normenkoordinator Erich Kern.
Ihre Berufsvertretung vertritt auch auf europäischer Ebene die Interessen österreichischer ZiviltechnikerInnen. Aktuell freuen wir uns über die Wahl von Klaus Thürriedl zum Präsidenten des European Council of Engineers´ Chambers (ECEC) und Andreas Brandner zum Vize-Präsidenten und President elect des European Council of Civil Engineers (ECCE). Wir gratulieren beiden sehr herzlich!
Da wir auch dieses Jahr keine Weihnachtskarten per Post versenden, sondern den dafür vorgesehenen Betrag von EUR 2.500 einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen lassen werden, möchten wir Ihnen auf diesem Wege erholsame Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2019 wünschen!
Kammerwahlen
Oktober 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit dem 5. Oktober bilden wir, Rudolf Kolbe und Daniel Fügenschuh, das neue Vorsitzteam der Bundeskammer. Wir freuen uns darauf, uns gemeinsam für die Interessen unserer Berufsgruppe stark zu machen. Unser wichtigstes Anliegen ist die Fortführung der guten Zusammenarbeit zwischen den Sektionen. Nur wenn wir an einem Strang ziehen, können wir die erfolgreiche Arbeit der letzten Periode fortsetzen und neue wichtige Projekte auf den Weg bringen.
Öffentliche Vergabe ist ein Thema, das uns weiterhin intensiv beschäftigen wird. Wir haben im Rahmen des neuen Vergabegesetzes eine geplante Verschärfung bei der Auftragswertberechnung gemeinsam mit dem Gemeindebund und der WKO abwenden können. Die Zusammenrechnungspflicht hätte zu einem Einbruch bei der Anzahl von Architektur-Wettbewerben geführt. Schon gegenüber der früheren SPÖ/ÖVP Regierung konnten wir durchsetzen, dass geistige Dienstleistungen in die Aufzählung für das verpflichtende Bestbieterprinzip aufgenommen werden. Doch damit ist die Arbeit noch lange nicht getan: Die Vergabepraxis der öffentlichen Stellen muss verbessert werden. Wir werden weiter gegen Billigstbietervergaben vorgehen und für eine Klagelegitimation gesetzlicher Interessensvertretungen kämpfen.
Mit kollegialen Grüßen
Rudolf Kolbe und Daniel Fügenschuh
Bundesvergabegesetz 2018 in Kraft
August 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Vergabegesetz 2018 ist seit gestern in Kraft. Die wichtigsten Änderungen und sämtliche Entwicklungen zum Thema Vergabe finden Sie auf unserem Vergabeblog.
Durch die gemeinsame Initiative der Bundeskammer und der Länderkammern sowie Mitwirkung zahlreicher Mitglieder und FunktionärInnen konnten wir wesentliche Änderungen im Gesetzesentwurf bewirken: So ist es uns gelungen eine Verschärfung bei der Auftragswertberechnung von Dienstleistungen abzuwenden und die Wiederaufnahme der geistigen Dienstleistungen in die Aufzählung für das verpflichtende Bestbieterprinzip durchzusetzen.
Jetzt geht es darum zu erreichen, dass Vergabeverfahren fair und qualitätsvoll umgesetzt werden. Als Leitfaden für öffentliche AuftraggeberInnen empfehlen wir die Vergabemodelle, die im Auftrag der Bundeskammer von dem Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Fink und Univ.-Prof. Hans Lechner erarbeitet wurden.
Die Vergabemodelle zum Download sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite www.bestevergabe.at.
Vergabemodelle
Juni 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Das Vergabegesetz 2018 wurde im Parlament beschlossen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen finden Sie auf unserem Vergabeblog www.arching.at/vergabe.
Unsere Kammer konnte eine Verschärfung bei der Auftragswertberechnung von Dienstleistungen abwenden und die Wiederaufnahme der geistigen Dienstleistungen in die Aufzählung für das verpflichtende Bestbieterprinzip durchsetzen.
In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wurde auf unsere Initiative festgehalten, dass wissenschaftliche Publikationen für die Feststellung von Bandbreiten für angemessene Preise herangezogen werden können. Eine solche wissenschaftliche Publikation stellen für den Bereich der Planungsleistungen u.a. Leistungs- und Vergütungsmodelle 2014 („LM.VM“) dar.
Die Erläuterungen der Regierungsvorlage nehmen auch explizit auf die im WSA 2010 enthaltene „Wettbewerbsordnung Architektur“ unserer Kammer Bezug. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass das neue Vergabegesetz bestmöglich in die Praxis umgesetzt wird. Daher setzen wir genau hier den Hebel an: Die Kammern der ZiviltechnikerInnen bewerben mittels ihrer „zt:kampagne www.bestevergabe.at“ Vergabemodelle für geistige Dienstleistungen, welche von dem Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Fink und Univ.-Prof. Hans Lechner im Auftrag der Bundeskammer erstellt wurden. Sie dienen AuftraggeberInnen als Leitfaden bei der Gestaltung fairer und qualitätsvoller Verfahren.
Das Werk ist selbstverständlich auf das neue Vergabegesetz ausgelegt und unterstützt öffentliche AuftraggeberInnen bei der Vergabe von Planungs- und Beratungsleistungen.
Die Vergabemodelle sollen möglichst breit beworben werden. Wir freuen uns daher, wenn auch Sie den Link www.bestevergabe.at unter Ihren Kontakten bekannt machen.
Erfolg bei Vergaberecht
April 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute können wir Ihnen über einen Erfolg bei der parlamentarischen Behandlung des Vergabegesetzes berichten: Durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Länderkammern sowie zahlreicher Mitglieder und FunktionärInnen unserer Kammer ist es gelungen, eine Verschärfung bei der Auftragswertberechnung von Dienstleistungen abzuwenden. Diese Verschärfung hätte dazu geführt, dass auch kleine Aufträge EU-weit ausgeschrieben werden müssten. Der Aufwand für die AuftraggeberInnen wäre gestiegen, und es wären noch mehr Projekte an TotalunternehmerInnen vergeben worden.
Aufgrund unserer gemeinsamen Anstrengungen sind die Regierungsparteien im Zuge der parlamentarischen Ausschussberatungen zurückgerudert. Den Text der Feststellung des Verfassungsausschusses, die Berichterstattung der Presse sowie eine Dokumentation aller weiteren Aktivitäten finden Sie in unserem Vergabeblog:
Vergaberecht
April 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bekanntlich ist Österreich mit der Umsetzung der EU-Vergabe-Richtlinien seit April 2016 in Verzug. Fast zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist hat der Ministerrat am 21.03.2018 den Entwurf eines neuen Vergabegesetzes beschlossen. Noch im April soll das Gesetz im Nationalrat behandelt werden. Der Entwurf der SPÖ/ÖVP-Bundesregierung wurde nur minimal geändert. Das ist aus unserer Sicht sehr enttäuschend, da im Regierungsprogramm eine solche Änderung im Sinne der ZiviltechnikerInnen versprochen wurde.
Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, dass sämtliche(!) zu einem größeren Projekt gehörigen Dienstleistungen bei der Berechnung des Auftragswertes zusammen gerechnet werden müssen. Das hätte zur Folge, dass inhaltlich völlig unterschiedliche Dienstleistungsaufträge, wie Architektur- und Fachplanung, Projektsteuerung, rechtliche Beratungsleistungen oder Vermessungsleistungen gemeinsam betrachtet werden müssen und somit die Ausschreibungs-Summen schnell im Oberschwellenbereich landen. Demgegenüber wurde im Regierungsprogramm versprochen, dass die Zusammenrechnung auf gleichartige Dienstleistungen beschränkt wird. Das ist EU-rechtlich zulässig und wird auch von Deutschland so gehandhabt.
Unsere Kammer wird alle Hebel in Bewegung setzen, damit die Regierungsparteien die im Regierungsprogramm angekündigte Verbesserung auch tatsächlich umsetzen.
Nähere Informationen über dieses Thema, aber auch über andere aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht können Sie hier in unserem „Vergabe-Blog“ nachlesen: https://www.arching.at/mitglieder/vergabe/blog_vergabe.html
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
März 2018
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Sie betrifft alle UnternehmerInnen, die in irgendeiner Weise personenbezogene Daten verarbeiten, z.B. eine Kunden- und Lieferantendatenbank führen oder Rechnungen ausstellen. Bis zu diesem Stichtag müssen UnternehmerInnen ihre Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst haben. Bei Nichterfüllung drohen hohe Geldstrafen.
Was bedeutet das konkret für uns ZiviltechnikerInnen? Wir haben hier für Sie zusammengefasst, welche Anpassungen Sie vornehmen müssen, welche Dokumentationspflichten zu beachten sind und wie Sie sich gegenüber VertragspartnerInnen geeignet absichern.
Natürlich kann unser Überblick nicht jeden Einzelfall abdecken. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Unternehmen für die neue Rechtslage gewappnet ist, empfehlen wir Ihnen eine/n ZiviltechnikerIn für Informationstechnologie hinzuzuziehen.
Kollektivvertrag
Dezember 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Europäische Kommission fordert seit Jahren eine Liberalisierung der Beteiligungsbeschränkungen an Ziviltechnikergesellschaften. Eine völlige Öffnung für Kapitalbeteiligung ist aber mit der persönlichen Leistungserbringung durch uns ZiviltechnikerInnen als Freiberufler nicht vereinbar. Die Deregulierungswut der Europäischen Kommission führt nun dazu, dass diese gegen das geltende Ziviltechnikergesetz Klage beim Europäischen Gerichtshof führt. Gegen die – europaweit vorbildliche – deutsche Honorarordnung der Architekten und Ingenieure ist ja bereits ein Verfahren anhängig.
Ob sich der Gerichtshof auf die Seite der Freiberufler oder – gegen jede wirtschaftliche Vernunft – auf die Seite einer schrankenlosen freien Marktwirtschaft stellt, bleibt in beiden Verfahren abzuwarten. Erfreulich ist, dass das Wirtschaftsministerium – namentlich die dort zuständigen Beamten Ministerialrat Bernbacher und Sektionschef Tschirf – zu unserer Berufsgruppe steht und unser Berufsgesetz gegen die Angriffe der EU vehement verteidigt (Lesen Sie mehr).
Das Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass wir unsere Interessen auch auf europäischer Ebene verteidigen: Auf Ingenieurseite übt Klaus Thürriedl seit mehreren Jahren die Funktion des Generalssekretärs des ECEC (European Council of Engineers Chambers) aus. Als Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (Sozialpartnergremium der EU) und als Präsident des Europäischen Rates der Freien Berufe (CEPLIS) darf ich, Rudolf Kolbe, schon seit längerem die Interessen aller freiberuflichen KollegInnen vertreten. Ab 2018 werden auch Europas ArchitektInnen durch einen Österreicher repräsentiert: Georg Pendl konnte am 1. Dezember 2017 die Wahl zum Präsidenten des ACE (Architects' Council of Europe) mit deutlicher Mehrheit für sich entscheiden (www.orf.at, www.derstandard.at). Georg Pendl will sich ganz auf diese Funktion konzentrieren und hat seinen Vorsitz in der Bundessektion der ArchitektInnen zurückgelegt. Wir möchten uns ganz herzlich für sein jahrelanges ehrenamtliches Engagement in leitenden Funktionen unserer Kammer bedanken und wünschen ihm viel Erfolg in seiner neuen Funktion als Präsident des ACE.
Da wir auch heuer wieder keine Weihnachtskarten per Post versenden, sondern den dafür vorgesehenen Betrag von EUR 2.500,00 einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen lassen werden, möchten wir Ihnen auf diesem Wege erholsame Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2018 wünschen!
Kammern unter Beschuss
November 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Politik lässt derzeit mit populistischen Forderungen zum Thema „Kammern“ aufhorchen: Dabei besteht die Gefahr, dass Bewährtes zerstört und erst danach die Frage gestellt wird, was an seine Stelle treten soll und ob das Neue effizienter, besser und demokratischer ist.
Nähere Informationen finden Sie in dieser Presseaussendung.
Kammern sind kein Selbstzweck. Vielmehr dienen sie dazu, dass die Interessen einer Gruppe – in unserem Fall die der ZiviltechnikerInnen – auf demokratische Weise artikuliert werden. In Erfüllung dieser Aufgabe haben wir vor den Wahlen Fragen an die politischen Parteien formuliert.
Nach den Wahlen haben wir Forderungen für das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung aufgelistet und tragen diese an die Politik heran. Der Katalog umfasst beispielsweise die Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung einer Honorarordnung für ZT nach deutschem Vorbild (HOAI), ein Einspruchsrecht für Interessensvertretungen gegen rechtswidrige Ausschreibungen sowie einen raschen Beschluss des ZTG 2018. Diese und alle weiteren Forderungen der Bundeskammer finden Sie hier.
EU: Vergabe-Initiative zur Stärkung des Binnenmarkts
Am 3. Oktober 2017 hat die Europäische Kommission eine Initiative mit vier Schwerpunkten vorgestellt, durch die die öffentliche Auftragsvergabe in der EU effizienter und nachhaltiger werden soll.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Parteien im Check
Oktober 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Plakate der wahlwerbenden Parteien dominieren derzeit das Straßenbild, auch die Medien widmen sich kaum mehr einem anderen Thema: Nationalratswahlen stehen vor der Tür.
Unsere Kammer wahrt sorgfältig ihre parteipolitische Unabhängigkeit! Natürlich kann es aber in die Wahlentscheidung einfließen, wie sich die Parteien zu Anliegen unserer Berufsgruppe – z.B. auf dem Gebiet des Vergaberechtes – positionieren. Daher richten wir vor jeder Wahl Fragen an die kandidierenden Parteien. Einerseits als Entscheidungshilfe für unsere Mitglieder, andererseits um uns und unsere Forderungen bei den Parteien in Erinnerung zu rufen. Daher ersuchen wir Sie: Machen Sie von Ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch und gehen Sie wählen – es kann für den Berufsstand entscheidend sein. Die Fragen und Antworten der im Parlament vertretenen Parteien finden Sie hier
ZTG 2018
Die vorgezogenen Wahlen haben dazu geführt, dass die Reform unseres Berufsgesetzes („ZTG 2018“) nicht mehr vom Parlament beschlossen werden konnte. Sie finden hier Informationen über den aktuellen Stand unseres Berufsgesetzes und den Inhalt des allerletzten, ministeriumsinternen Entwurfs des ZTG 2018.
EU-Datenschutzverordnung: Sind Sie vorbereitet?
Bis 25. Mai 2018 müssen Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erfüllen. Bei Missachtung drohen hohe Strafen. Die wesentlichen Inhalte der neuen Verordnung haben wir für Sie zusammengetragen: Lesen Sie mehr.
DI Thomas Hrdinka, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Informationstechnologie, machte bereits im Mai 2017 im Ö1 Interview (hier zum Nachhören) auf die kommenden Änderungen und die wichtigsten Anforderungen aufmerksam.
Unterstützung für exportorientierte ZT
Mit der sogenannten Internationalisierungsoffensive (IO) werden österreichischen Unternehmen bei einem Markteinstieg im Ausland durch eine Vielzahl an verschiedenen Maßnahmen unterstützt.
Die Internationalisierungsoffensive ist eine Förderinitiative des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich und läuft in der aktuellen Runde bis 31.3.2019. Sie ist auch für ZiviltechnikerInnen zugänglich.
Informationen zu allen Direktförderungen und den anderen Maßnahmen gibt es hier oder
unter 05 90 900-60100.
Auch für ZiviltechnikerInnen die im Ausland tätig sind/sein wollen, besteht die Möglichkeit, die kostenlose Erstberatung der österreichischen Außenwirtschaftscenter der WKO in Anspruch zu nehmen.
660 ExpertInnen in 110 Stützpunkten auf fünf Kontinenten stehen vor Ort als Unterstützung zur Verfügung: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/aussenwirtschaftscenter.html
September 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf des ZTG 2018 ist letzte Woche abgelaufen. Auf Basis der gefassten Kammertagsbeschlüsse und der eingelangten internen Stellungnahmen hat die Bundeskammer eine Stellungnahme abgegeben, die Sie in diesem zt:telegramm nachlesen können. Wann es für unser neues Berufsrecht weitergeht, steht noch nicht fest. Der nächste Schritt wäre ein einstimmiger Beschluss einer Regierungsvorlage im Ministerrat. Ob dies noch vor der Nationalratswahl geschieht, ist derzeit noch immer nicht absehbar.
Eine erfreuliche Nachricht in diesem Herbst ist die Verabschiedung der baukulturellen Leitlinien des Bundes. Das Vorhaben den Architekturwettbewerb zu stärken sowie das Bekenntnis zur Trennung von Planung und Ausführung sind definitiv Schritte in die richtige Richtung. Mit den Leitlinien ist, auch für die zukünftige Gesetzgebung, ein Werkzeug zur Förderung hochqualitativer Baukultur entstanden.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Aulinger
Präsident
Rudolf Kolbe
Vizepräsident
ZTG 2018 - Stellungsnahme der Bundeskammer
Bund bekennt sich zur Baukultur
Mit den kürzlich erlassenen Leitlinien will der Bund ein „klares Signal für die Bedeutung der Baukultur in Österreich“ setzen heißt es in der Pressemitteilung von Kulturminister Thomas Drozda. Rund 150 ExpertInnen des Baukulturbeirats, darunter auch einige VertreterInnen der ZT-Kammer, waren am Entstehungsprozess beteiligt. Das komplette Dokument "Baukulturelle Leitlinien des Bundes" finden Sie hier.
Staatspreis Ingenieurconsulting - Einreichung endet bald
Der Staatspreis Consulting Ingenieurconsulting zeichnet die besten österreichischen Leistungen in diesem Bereich aus und soll die Innovationskraft und internationale Bedeutung des Ingenieurconsultings im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit verankern. Bis zum 11. September können noch Projekte eingereicht werden. Weitere Informationen
Tagung der Bundesfachgruppe Industrielle Technik
19./20. Oktober 2017 - Die Bundesfachgruppe Industrielle Technik lädt zu ihrer Tagung in Wien ein. Themen sind Arbeitsmittel, Umweltschutz sowie Betriebsanlagen/Gewerbeordnung. Informationen und Anmeldung hier
Juli 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Ministerialentwurf des Ziviltechnikergesetzes (ZTG 2018) wurde am 6.7.2017 zur Begutachtung versandt.
Sie finden in diesem zt:telegramm verschiedene Informationen zu diesem Entwurf: zu den konkreten Inhalten, zum weiteren Fahrplan und zum Thema Berufsfortbildung.
Es ist wichtig zu betonen, dass es sich um einen Entwurf handelt, nicht um ein fertiges Gesetz. Auf Grund der aktuellen politischen Situation ist völlig offen, ob der Entwurf noch vor den vorgezogenen Nationalratswahlen beschlossen werden kann.
Eines der erklärten Ziele der Kammer ist Berufszugang und -ausübung zu erleichtern. Der Gesetzesentwurf entspricht diesem Ziel, z.B. wäre zukünftig ein Dienstverhältnis zu einem/einer anderen ZiviltechnikerIn auch mit aufrechter Befugnis möglich. Ginge es nach dem Entwurf würde das neue Berufsrecht auch eine – von uns schon lange angestrebte – Öffnung der Kammer bedeuten: So könnten angehende ZiviltechnikerInnen die Berufsbedingungen als außerordentliche Mitglieder der Kammer aktiv mitgestalten.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Aulinger Rudolf Kolbe
Präsident Vizepräsident
ZTG 2018 - Die Inhalte des Entwurfs
Praxiszeit, Kammerbezeichnung, Disziplinarwesen: Welche Änderungen bringt das neue Ziviltechnikergesetz? Wir haben die wesentlichen Inhalte des Begutachtungsentwurfs für Sie zusammengefasst. Lesen Sie mehr.
ZTG 2018 - Fortbildungsverpflichtung der ZT:
Konkretisierung dient der Rechtssicherheit und der Verteidigung des Berufstandes. Das geltende ZTG legt lediglich fest, dass sich ZiviltechnikerInnen „laufend“ fortzubilden haben. Das Gesetz lässt aber derzeit völlig offen, in welchem Ausmaß und in welcher Form dies zu geschehen hat. Der Ministerialentwurf sieht vor, dass zukünftig die beiden Bundessektionen die nähere Ausgestaltung der Fortbildungsverpflichtung vorzunehmen haben. Lesen Sie mehr.
ZTG 2018 - Wie geht es jetzt weiter?
Der Begutachtungsentwurf zum ZTG liegt vor.
Wie kam es zu dem Entwurf? Und was sind die nächsten Schritte bis hin zum fertigen Gesetz? Informationen zum Gesetzgebungsprozess von Generalsekretär Dr. Felix Ehrnhöfer finden Sie hier.
EU-Kommission erhebt Klage gegen deutsche HOAI
Die Europäische Kommission geht den letzten Schritt im bereits 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Lesen Sie mehr.
Tagung der Bundesfachgruppe Industrielle Technik
Die Bundesfachgruppe Industrielle Technik lädt zu ihrer Tagung in Wien ein. Themen sind Arbeitsmittel, Umweltschutz sowie Betriebsanlagen/Gewerbeordnung. Mehr Informationen und Anmeldung hier.
Podiumsdiskussion:
Bessere Projekte durch klare Zahlungsmodalitäten? Das "5-Punkte-Programm für bessere Bauprojekte" Im Rahmen der Podiumsdiskussion diskutieren der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI), der Fachverband Ingenieurbüros der Wirtschaftskammer Österreich sowie die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen ein gemeinsam erarbeitetes 5-Punkte-Programm mit Auftraggeber-Vertretern aus dem In- und Ausland.
Dienstag, 5. September 2017; 18.00 - 19:30 Uhr; anschließend Networking bei Buffet
Haus des Meeres ocean'sky, Fritz-Grünbaum-Platz 1; 1060 Wien
Juni/2 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie bereits diversen Medienberichten entnehmen konnten, wird im Nationalrat vor dem Sommer kein Beschluss über das neue Vergabegesetz erfolgen. Grund für die Verzögerung ist die Uneinigkeit der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP bezüglich der Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen.
Diese Verzögerung gibt uns die Chance gemeinsam mit unseren BündnispartnerInnen auf eine weitere Verbesserung der Regierungsvorlage im Sinne der PlanerInnen zu drängen. Hauptthema der in den letzten Wochen mit VertreterInnen der Parlamentsklubs geführten Gespräche ist eine Korrektur der geplanten Zusammenrechnungspflicht, um zu verhindern, dass auch kleine Aufträge zukünftig im Oberschwellenbereich abgehandelt werden müssen. Diese Bemühungen werden wir in den nächsten Wochen – abgestimmt mit der WKO – fortsetzen.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Aulinger
Präsident
Rudolf Kolbe
Vizepräsident
Aktuelles zum Thema Vergabe
Das Vergabegesetz ist ein zentrales interessenspolitisches Anliegen unserer Berufsgruppe. In den letzten Tagen haben sich die Ereignisse überstürzt – Beschluss der Regierungsvorlage, geplanter Beschluss noch vor dem Sommer, dann Verschiebung in den Herbst,... Da fällt es oft schwer den Überblick zu behalten. Wir haben daher in einem Vergabeblog Informationen zum Vergabegesetz chronologisch zusammengefasst. Auf diesem Blog können Sie sich ab sofort laufend über den aktuellen Stand informieren.
Gewerbeordnung: Verhandlungen gehen weiter
Die Gespräche im Parlament für eine Reform der Gewerbeordnung dauern noch an. Ob es tatsächlich - wie derzeit geplant - am Donnerstag, den 29.6.2017, zu einem Beschluss im Nationalrat kommt, ist auf Grund der aktuellen politischen Lage ungewiss. Aus Sicht unserer Berufsgruppe bestehen Bedenken gegen die geplante Verfahrenskonzentration im Gewerberecht. Diese haben wir in einer Stellungnahme an den Nationalrat im Einzelnen dargestellt. Weiterlesen
3rd European Engineers' Day
Nachdem der European Engineers' Day zweimal in Brüssel stattgefunden hat, ist am 5. Oktober das Wiener Haus der Ingenieure Ort der Veranstaltung. Thema der diesjährigen Konferenz ist "Concerns about Engineering Excellence". Das Programm beinhaltet Fachvorträge und Diskussionen mit einem abschließenden Empfang im Wiener Rathaus. Weitere Informationen
EWSA-Preis für herausragende Initiativen der Zivilgesellschaft
Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vergibt jährlich einen Preis an Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder Einzelpersonen, die entscheidend zur Förderung der europäischen Identität und Integration beigetragen haben. Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Juni 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie lesen das erste zt: telegramm. Ihre Kammern heißen jetzt österreichweit einheitlich „Kammern der ZiviltechnikerInnen“, aus bAIK-Telegramm ist daher zt: telegramm geworden. Mit unserem neuen Namen wollen wir die Gemeinschaftlichkeit und das Verbindende innerhalb unserer Berufsgruppe betonen: Als eher kleine Berufsgruppe ist es für uns umso wichtiger geschlossen aufzutreten, um unsere Anliegen durchzusetzen.
Eines dieser Anliegen ist das Vergabegesetz: Anfang Juni wurde das Vergabepaket im Ministerrat beschlossen. Gegenüber dem Ministerialentwurf haben wir wesentliche Verbesserungen erreicht. Beispielsweise wurden, wie von uns gefordert, die geistigen Dienstleistungen in die Aufzählung für das verpflichtende Bestbieterprinzip aufgenommen. Diese Erfolge haben wir insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit der WKO und unsere intensive Medienarbeit erzielt. Aufgrund des Streites innerhalb der Regierung über die Ausschreibungspflicht für Schienenpersonenverkehrsleistungen ist derzeit nicht absehbar, ob das Vergabegesetz noch vor der Wahl im Nationalrat beschlossen werden kann.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Aulinger
Präsident
Rudolf Kolbe
Vizepräsident
Neues Logo zum Download
Zusammen mit dem neuen Namen haben die Kammern auch ein neues Logo eingeführt. Dieses Logo soll als Markenzeichen für die unabhängige, vertrauenswürdige und kompetente Berufsgruppe der ZiviltechnikerInnen überall wiedererkannt werden. Wir laden Sie daher herzlich ein, das neue Logo zu nutzen, z.B. für Ihren Internet-Auftritt, Ihre Visitenkarten oder Ihr Briefpapier. Hier stehen Ihnen verschiedene Varianten zur Verfügung.
Ihr Projekt auf der Bundeskammer-Website
Auch die Website der Bundeskammer wurde im Rahmen des neuen Corporate Designs neugestaltet. Um die Vielseitigkeit der Projekte von ZiviltechnikerInnen anschaulich präsentieren zu können, würden wir gerne, wie auf der alten Seite, Ihre Projektfotos auf unserer Startseite zeigen. Wenn Sie uns Bilder zur Verfügung stellen möchten, schicken Sie uns diese bitte unter Angabe des Projektnamens und -orts an amely.brouwers@arching.at. Wichtig: Sie selbst müssen die Rechte an dem Bild besitzen und uns eine formlose Erlaubnis erteilen, Ihr Bild zu nutzen. Die Bilder sollten querformatig und hochauflösend sein. Wir schneiden die Fotos dann auf das richtige Format zu. Wenn Sie dies lieber selbst machen möchten, hier die Spezifikationen:
Breite: 960 px
Höhe: 557 px
RGB / Auflösung: 300 Pixel
Vielen Dank!
Vergabegesetz: Gespräche im Parlament
Präsident Arch. DI Aulinger und Generalsekretär Dr. Ehrnhöfer haben Gespräche mit Abgeordneten verschiedener Parteien geführt (Foto: Aulinger und Ehrnhöfer mit SPÖ-Klubobmann Mag. Andreas Schieder). Thema war das Bundesvergabegesetz und hier insbesondere die geplante Verschärfung der Zusammenrechnungspflicht, die auch kleine Aufträge in den Oberschwellenbereich treiben würden. Mehr
ÖNORM H6043 verhindert
Die umstrittene ÖNORM H 6043 wurde zurückgezogen und nicht in das Arbeitsprogramm des Komitees "Klimatechnik" aufgenommen. Die Stellungnahme von DI Erich Kern, Normenkoordinator der Bundeskammer, hat dazu beigetragen.
Ö1-Beitrag zur Datenschutzverordnung
Am 25. Mai 2018 ist Stichtag: Bis dahin müssen Unternehmen die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erfüllen. Diese soll zu einer weitgehenden Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechts führen. DI Thomas Hrdinka, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Informationstechnologie der Bundeskammer, hat zu diesem Thema ein Interview auf Ö1 gegeben.
Freie Berufe sind "in"
Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) hat am 18.5.2017 eine österreichweite Meinungsumfrage unter Studierenden präsentiert. Demnach sehen 63 Prozent der Studierenden einen freien Beruf als „Traumberuf“.
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Bundeskammer ehrt MR Dr. Franz Einfalt
Die Bundeskammer hat Ministerialrat Dr. Franz Einfalt für sein besonderes Engagement die goldene Ehrennadel der ZiviltechnikerInnen verliehen. MR Einfalt war über 20 Jahre lang im Ministerium für die Belange der ZiviltechnikerInnen zuständig. Als Laudator war Sektionschef Dr. Matthias Tschirf eingeladen. Bilder der Verleihung finden Sie hier.
Staatspreis Consulting - Ingenieurconsulting 2017
Seit 27 Jahren zeichnet der Staatspreis Consulting-Ingenieurconsulting innovative und exportorientierte Ingenieurconsulting-Projekte aus. Der Preis wird vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemeinsam mit der ACA (Austrian Consultants Association) verliehen. Alle Informationen zu Teilnahmebedingungen und Anmeldung finden Sie hier.
April 2017
Die letzten Wochen standen in der Bundeskammer ganz im Zeichen des Bundesvergabegesetzes. Wie im letzten bAIK Telegramm angekündigt haben wir unsere Energien intensiv darauf konzentriert, unsere Verbesserungen für den in dieser Form defizitären Gesetzesentwurf geltend zu machen. Unsere Kammer hat eine Vorreiterrolle in der Analyse des Gesetzesentwurfs eingenommen und als erste Interessensvertretung öffentlich Stellung bezogen. Unsere Pressekonferenz am 17. März erzielte großes Echo in den Medien, wir konnten unter anderem in einer ORF Zeit im Bild, im Kurier und in der Presse Beiträge lancieren.
Am 3. April ist nun die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs abgelaufen. In unserer Stellungnahme haben wir nochmals vehement auf die insbesondere für KMU nachteiligen Punkte hingewiesen, z.B.:
- Aushöhlung des Bestbieterprinzips
- Einschränkung des verpflichtenden Bestbieterprinzips für geistige Dienstleistungen
- Möglichkeit der Vergabe zu nicht kostendeckenden Preisen
- aufwändigere Vergabeverfahren und höhere Zugangsschwellen durch Zusammenrechnungspflicht für Dienstleistungen
Wir haben in der Stellungnahme Änderungsvorschläge zu diesen Punkten gemacht und nochmals unsere Forderung nach einem Einspruchsrecht für Interessensvertretungen erhoben. Wir hoffen, dass wir so endlich die Lücke im Rechtsschutz bei gesetzeswidrigen Vergaben schließen können.
Nun heißt es abwarten. Eine etwaige Überarbeitung des Gesetzes müsste in den nächsten Wochen stattfinden, denn das neue Gesetz soll bereits bis zum Sommer im Nationalrat beschlossen werden, um aufgrund der verspäteten Umsetzung Strafzahlungen Österreichs an Brüssel zu vermeiden.
Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.
Mit kollegialen Grüßen
Christian Aulinger
Rudolf Kolbe
Standortbestimmung 2016
Wie geht es unserer Berufsgruppe? Welche Trends zeichnen sich ab? Antworten auf diese Fragen liefert die alljährliche Mitgliederbefragung, die im Auftrag der Bundeskammer durchgeführt wird. Diesmal wurde ein Schwerpunkt auf das neue Vergabegesetz gelegt. Die Umfrage finden Sie hier.
Treffen mit Staatssekretär Adler in Berlin
Präsident Aulinger hat diese Woche den deutschen Staatssekretär Gunther Adler in Berlin besucht. Themen waren u.a. das EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die deutsche Honorarordnung (siehe letztes bAIK-Telegramm) sowie leistbares Wohnen.
Neue ÖNORM B1600 ab 1. April
Aufgrund eines Überarbeitungsantrags der Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, welchen in Folge das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) und die Magistratsdirektion der Stadt Wien (Geschäftsbereich Bauten und Technik, Stadtbaudirektion) unterstützten, wurde das Normprojekt zur Änderung der ÖNORM B 1600:2013, Abschnitt 5.1.5 "Türen" und Anhang D "Prüfanordnung für die Messung der Bedienkräfte von Türen vor Ort", umgesetzt.
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Februar 2017
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Warten auf die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie hat ein Ende. Spätestens im April 2016 hätte die österreichische Umsetzung erfolgen sollen, nun wurde der Ministerialentwurf für das neue Bundesvergabegesetz endlich zur Begutachtung verschickt. Aufgrund der weitreichenden Änderungen in den umzusetzenden Richtlinien hat sich der Gesetzgeber entschieden, auf eine weitere Novellierung des BVergG 2006 zu verzichten und ein gänzlich neues Bundesvergabegesetz zu erlassen.
Rechtsschutzdefizit bleibt bestehen
Die Chance auf eine längst fällige wesentliche Verbesserung im Vergaberechtsschutz wurde jedoch wieder vertan – insbesondere wurde das von uns geforderte Einspruchsrecht für Verbände zum Schutz der österreichischen KMUs nicht vorgesehen (vgl. Tiroler Tageszeitung).
Nach wie vor riskieren Bieter somit Nachteile für die eigene berufliche Situation, wenn sie gegen rechtswidrige Vergabeverfahren Einspruch erheben. Dieser Missstand ist auch auf europäischer Ebene bekannt: In der EU-Vergaberichtlinie sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, eine wirksamere Überwachungsmöglichkeit des Vergabewesens zu schaffen, insbesondere auch durch Personen oder Institutionen, die nicht unmittelbar am Vergabeverfahren beteiligt sind.
Eine entsprechende Umsetzung dieser europäischen Vorgaben findet sich in dem vorliegenden Gesetzesentwurf jedoch nicht. Wir möchten uns für unsere Mitglieder einsetzen dürfen und werden darum weiter für ein Anfechtungsrecht für die gesetzlichen Interessensvertretungen im Vergaberecht kämpfen. Wir werden Allianzen schließen und Verbündete finden, um den Gesetzgebungsprozess zu beeinflussen. Bitte unterstützen Sie uns bei dieser Forderung und unterzeichnen Sie unsere Bürgerinitiative!
EU-Streithilfe für Honorarordnung
Das Thema Honorare stellt nach wie vor einen politischen Schwerpunkt für die Arbeit der Bundeskammer dar. Eine der Stoßrichtungen unserer Honorarpolitik ist seit Jahren die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Honorarordnung nach deutschem Vorbild, denn der Bedarf an Leistungsbildern und Kalkulationshilfen ist groß.
Diesem Bedarf steht allerdings die aktuelle EU-Politik entgegen, die kompromisslos an der Durchsetzung eines freien, unregulierten Marktes festhält. Nun soll auch die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden. Als Gründe führt die Europäische Kommission an, dass die bindenden Mindest- und Höchsttarife der HOAI nicht europäischem Recht entsprächen und dass sie die Niederlassungsfreiheit verletzten.
Die deutsche Bundesregierung sieht das anders: Nicht die Honorarordnung sei ein Hindernis für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen oder Niederlassungen, diese scheiterten eher an praktischen Schwierigkeiten wie der Sprachbarriere, Problemen beim Personaltransfer, mangelnden Kenntnissen über deutsches Baurecht und Marktusancen etc. Zudem sind ArchitektInnen und IngenieurInnen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen nach Deutschland einbringen, gar nicht an die HOAI gebunden.
Auch wir sind der Meinung, dass eine klare Honorarordnung grenzüberschreitenden Dienstleistungen keinesfalls im Weg steht. Das österreichische Beispiel zeigt, dass die Abschaffung von Mindesttarifen keine Auswirkungen auf die Anzahl an Niederlassungen von ArchitektInnen und IngenieurInnen aus anderen EU-Ländern zur Folge hat. Weder nach dem Wegfall der verbindlichen Mindestgebühren 1991 noch nach dem der unverbindlichen Honorarleitlinien 2006 war in Österreich ein Anstieg an Niederlassungen zu verzeichnen. Wir glauben vielmehr, dass eine klare Honorarordnung einen Anreiz darstellt, in einem Land tätig zu werden, weil Leistungsbilder klar ersichtlich sind.
Die Bundeskammer möchte die deutschen KollegInnen unterstützen. Gemeinsam mit der Bundesinnung Bau und dem Fachverband Ingenieurbüros der WKO haben wir daher Bundesminister Drozda und Vizekanzler Mitterlehner aufgefordert, die Möglichkeit wahrzunehmen, als Streithelfer an dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof teilzunehmen. Wir hoffen, dass einer klaren österreichischen Stellungnahme in dieser Sache andere EU-Länder folgen werden und wir ein Umdenken der Europäischen Kommission bewirken können, um so langfristig den Weg für eine österreichische HOAI zu ebnen.
Um AuftraggeberInnen auch jetzt schon bei der Gestaltung fairer und qualitätsvoller Verfahren zu unterstützen, haben wir vergangenes Jahr den Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Fink und Univ.-Prof. Hans Lechner beauftragt, Vergabemodelle für geistige Dienstleistungen zu entwickeln. Dieser Leitfaden mit Mustertexten und Qualitätskriterien soll als Werkzeug dienen, um das im Vergabegesetz verankerte Bestbieterprinzip einfacher anwenden zu können. Die Vergabemodelle werden auf den ebenfalls von Univ.-Prof. Lechner erstellten Leitlinien „Leistungsmodelle.Vergütungsmodelle“ („LV.VM“) basieren, die er ZiviltechnikerInnen unter http://zt.pmtools.eu kostenlos zur Verfügung stellt.
Mit kollegialen Grüßen
zusätzliche Infos
Podiumsdiskussion „Architektur der Klimaziele“
Am 14. März 2017 um 19 Uhr findet die Podiumsdiskussion des Ausschusses Nachhaltiges Bauen zum Thema „Architektur der Klimaziele“ in den Räumen des Erste Bank Campus statt. VertreterInnen der Praxis und der Architekturtheorie diskutieren die Frage, ob aus den Anforderungen der Klimaziele eine neue Architektur entwickelt werden muss.
Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) lobt 2017 zum fünften Mal den Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit aus. Einreichfähig sind Bauten, die zwischen 1. Jänner 2014 und 1. April 2017 fertiggestellt wurden. Zulässig sind alle Gebäudetypen und alle Nutzungsarten in den Kategorien Sanierung und Neubau
Save the Date! PlanerInnentag 2017
Thema: Planungsqualität in der Raumordnung in Österreich – vom Anspruch zur Umsetzung
Was ist Planungsqualität? Wie können die Ansprüche an eine qualitätsvolle Planung definiert, wie umgesetzt werden? Der PlanerInnentag 2017 widmet sich diesem Thema aus inhaltlichen, methodischen, partizipativen sowie rechtlichen Perspektiven aus den Blickwinkeln verschiedener AkteurInnen und Stakeholder.
Ort: Universität für Bodenkultur Wien, Wilhelm Exner Haus, Peter Jordan Straße 82, 1190 Wien
Zeit: Donnerstag, 20. April 2017, ganztägig ab 9:30 Uhr
Ausschreibung der Hans-Hollein-Projektstipendien 2017
Das Bundeskanzleramt schreibt für das Kalenderjahr 2017 zwei Hans-Hollein-Projektstipendien im Bereich Architektur und Design aus. Die ausgeschriebenen Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Architektinnen und Architekten bzw. Designerinnen und Designer dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.
Ausschreibung Start-Stipendien 2017
Unter dem Titel Start-Stipendien schreibt das Bundeskanzleramt Österreich insgesamt 95 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus: bildende Kunst, Architektur und Design, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode, Musik und darstellende Kunst, Filmkunst, Literatur und Kulturmanagement.
Juli 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
„Faire Vergaben“ sind seit einiger Zeit in aller Munde. Wir sehen unsere Aufgabe als Interessensvertretung darin, dass es nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt, sondern reale Verbesserungen für Planerinnen und Planer erfolgen. Im Rahmen der letzten Novelle zum Vergabegesetz ist uns das in einem Punkt gelungen: Das Bestbieterprinzip ist für geistige Dienstleistungen im Ober- und Unterschwellenbereich seit 1.3.2016 zwingend anzuwenden.
Entscheidend wird nunmehr sein, wie die öffentlichen AuftraggeberInnen diesen Auftrag des Gesetzgebers umsetzen. Die Bundeskammer wird die AuftraggeberInnen dabei unterstützen: Sie hat den Vergaberechtsexperten Rechtsanwalt Dr. Christian Fink und Univ.-Prof. Hans Lechner beauftragt, Vergabemodelle für geistige Dienstleistungen zu entwickeln. Mit einem Leitfaden samt Mustertexten und Qualitätskriterien soll AuftraggeberInnen ein geeignetes Werkzeug für die Gestaltung fairer und qualitätsvoller Verfahren zur Verfügung gestellt werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Einbindung der wichtigsten AuftrageberInnen, um größtmögliche Akzeptanz der Ergebnisse zu erzielen. Wir werden die Ergebnisse öffentlich präsentieren, um den Druck auf öffentliche AuftraggeberInnen zu erhöhen, die Modelle auch wirklich anzuwenden. Ein Verfahren, bei dem die Qualität automatisch im Zentrum steht, ist der anonyme Architekturwettbewerb. Wenn daher die Politik Fairness, Transparenz und Qualität in der Auftragsvergabe will, dann sollte sie konsequenter auf den Architekturwettbewerb setzen. Hier muss nichts Neues entwickelt werden, sondern kann auf Bewährtem – dem Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) – aufgebaut werden. Auch das wird Teil unserer Offensive für qualitätsvolle Vergabemodelle sein.
Parallel zu diesen Arbeiten steht bereits die nächste Vergaberechtsnovelle ins Haus, diesmal zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien: Damit das Bestbieterprinzip auch wirksam durchgesetzt werden kann, fordert die Bundeskammer ein Anfechtungsrecht der gesetzlichen Interessensvertretungen im Vergabegesetz: Unsere Mitglieder sollen nicht das Risiko eingehen müssen, ihre berufliche Situation durch Einsprüche gegen gesetzwidrige Ausschreibungen ihrer wichtigsten AuftraggeberInnen zu gefährden. Zur Durchsetzung dieser Forderung ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung: Bitte unterzeichnen Sie unsere Bürgerinitiative. Mit dieser Aktion wollen wir an unsere überaus erfolgreichen Unterschriftenaktionen zur Überführung der WE und für eine Reform des Normengesetzes mit jeweils über 3.000 Unterschriften anschließen.
Die Erfüllung dieser Forderung wollen wir zur Nagelprobe darüber machen, wie ernst es der Politik mit „fairen Vergaben“ wirklich ist. Vergaberecht ist ein wichtiges Thema für unsere Kammer, aber natürlich nicht das einzige: In mehr als einjähriger Arbeit hat ein hochrangig besetzter Ausschuss Vorschläge für eine Reform des Berufsrechtes entwickelt. Erfreulich dabei: Die allermeisten Fragen konnten einstimmig geklärt werden. Generalsekretär Dr. Ehrnhöfer hat sich in den letzten Jahren intensiv darum bemüht, die Kooperationsbasis mit dem Wirtschaftsministerium zu verbessern. Wir sehen die Beamten des Ministeriums (Sektionschef Tschirf, die Ministerialräte Bernbacher und Einfalt) nicht als Gegner, sondern als Partner. Unser Ziel ist, dass diese neue Kultur der Zusammenarbeit auch in ein zeitgemäßes Berufsgesetz mündet.
zusätzliche Infos
Vorgangsweise bei Interesse an Mitarbeit in der Normung
Normen haben wesentliche Auswirkungen auf die Arbeit unserer Berufsgruppe. Es ist wichtig, dass sich ZiviltechnikerInnen ehrenamtlich in der Normungsarbeit engagieren. Wenn Sie unsere Berufsgruppe in der Normenarbeit vertreten wollen (Nominierung durch die Bundeskammer), dann ersuchen wir Sie uns dies mitzuteilen. Um ein gemeinsames Vorgehen im Interesse unserer Mitglieder zu gewährleisten, haben wir ein Merkblatt für die VertreterInnen unserer Kammer in den Normengremien erstellt. Unabhängig von einer Mitarbeit in der Normung ersuchen wir Sie um Hinweise, wenn Sie in Ihrer Arbeit mit konkreten Fehlentwicklungen in der Normung konfrontiert sind.
Ein wesentlicher Beitrag der Kammer in Bezug auf die Normungsarbeit ist es, punktuell auf Ungereimtheiten hinzuweisen und Probleme zu lösen. Beispiele in der Vergangenheit haben gezeigt, dass damit rasch und mit vertretbarem Aufwand zufriedenstellende Lösungen erreicht werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Hinweise auf Fehlentwicklungen nehmen die Mitglieder des Ausschusses Normen jederzeit gerne (via normung@arching.at) entgegen.
Rudolf Kolbe zum CEPLIS Präsidenten gewählt
Am 27. Mai 2016 wurde Baurat h.c. DI Rudolf Kolbe von den Delegierten der Freien Berufe Europas auf drei Jahre in das Amt des Präsidenten gewählt.
CEPLIS ist die einzige europaweit tätige Interessenvertretung für Freiberufler. Österreich ist mit der Dachorganisation "Die Freien Berufe Österreichs" (BUKO) dort Mitglied. In dieser Dachorganisation sind wiederum die Interessensvertretungen der Ärzte, Zahnärzte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Tierärzte sowie natürlich der Architekten und Ingenieure vertreten.
http://www.ceplis.org/en/index.php
April 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Am 1. März 2016 ist die schon lange angekündigte Novelle zum Bundesvergabegesetz in Kraft getreten. In dieser Novelle wurde das Bestbieterprinzip für die Vergabe geistiger Dienstleistungen verankert. Ausschreibungen, die dagegen verstoßen, können angefochten werden, allerdings nur von potentiellen Auftragnehmern, nicht aber von ihren Interessensvertretungen. Nun steht bereits eine weitere Reform des Vergaberechts diesmal zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien an. Damit das Bestbieterprinzip auch wirksam durchgesetzt werden kann, fordert die Bundeskammer ein Anfechtungsrecht der gesetzlichen Interessensvertretungen im Vergabegesetz: Unsere Mitglieder sollen nicht das Risiko eingehen müssen, ihre berufliche Situation durch Einsprüche gegen gesetzwidrige Ausschreibungen ihrer wichtigsten Auftraggeber zu gefährden.
Zur Durchsetzung dieser Forderung ersuchen wir Sie um Ihre Unterstützung: Bitte unterzeichnen Sie unsere Bürgerinitiative. Mit dieser Aktion wollen wir an unsere überaus erfolgreichen Unterschriftenaktionen zur Überführung der WE und für eine Reform des Normengesetzes mit jeweils über 3.000 Unterschriften anschließen.
Das neue Normengesetz
Wie bereits mehrfach berichtet, hat der Nationalrat im Dezember 2015 einstimmig ein neues Normengesetz beschlossen. Die Bundeskammer hat zum Zustandekommen dieser Reform – mit der z.B. die Jahresbeiträge für die Mitarbeit in Normenkomitees abgeschafft werden – wesentlich beigetragen.
Das Austrian Standards Institute (ASI) hat die Reform bis zuletzt entschieden abgelehnt. Laut den Vorgaben des neuen Gesetzes musste das ASI bis Ende März 2016 entscheiden, ob es weiterhin als österreichische Normungsorganisation tätig sein will. Das ASI hat diese Frage im Rahmen einer außerordentlichen Vollversammlung am 30.03.2016 mit 80 Prostimmen (bei vier Kontrastimmen) bejaht. Die Bundeskammer begrüßt diesen Schwenk des ASI.
Bekanntlich hat die Bundeskammer mit Jahresende 2013 die in Komitees und Arbeitsgruppen des ASI nominierten ExpertInnen aus Protest gegen den ab 1.1.2014 vorgeschriebenen Jahresbeitrag abgezogen. Da diese Jahresbeiträge nach dem neuen Normengesetz entfallen, fällt auch der Grund für diese Maßnahme weg. Wenn Sie unsere Berufsgruppe in der Normenarbeit vertreten wollen, ersuchen wir Sie, das vom Generalsekretariat erstellte Merkblatt zu beachten.
Dialogforum Bau
Das Dialogforum Bau wurde im Juni 2015 vom Präsidium des Austrian Standards Institute initiiert. Ziel des Forums ist, zu einfacheren und klareren Bauregeln beizutragen. Im Rahmen einer Online-Diskussion kann jede/r Vorschläge einbringen. Die identifizierten Potenziale für Verbesserungen sowie die Erkenntnisse und Ergebnisse des Dialogforums werden den dafür zuständigen Normungskomitees, – z. B. als Anträge auf Überarbeitung – übermittelt.
Es handelt sich somit um einen recht komplizierten Weg um zu Verbesserungen beizutragen. Dass es auch rascher geht, hat unlängst unsere Länderkammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland demonstriert: Sie hat einen Überarbeitungsantrag zur ÖNORM B 1600 eingebracht. Die Norm ist nämlich bei den geforderten Bedienkräften an Türkonstruktionen über das Ziel hinausgeschossen, da derzeit kein auf dem Markt befindliches mechanisches Türschließsystem diese Anforderung erfüllt. Im Sachverständigenbeirat zur OIB-Richtlinie 4 wurde bereits beschlossen, dass die von der ÖNORM B 1600 geforderten Bedienkräfte an Türkonstruktionen nicht erfüllt werden brauchen.
Um Rechtssicherheit herzustellen sollte die ÖNORM B 1600 durch das Austrian Standards Institute möglichst rasch adaptiert werden.
Die Überarbeitung aller baurelevanten Normen übersteigt die wirtschaftlichen Kapazitäten und Möglichkeiten unserer Kammer bei weitem. Wir als Kammer müssen uns daher – wie schon bei der Reform des Normengesetzes mit großem Erfolg praktiziert – auf die Beeinflussung der Rahmenbedingungen des Normenwesens und die punktuelle Befassung mit problematischen Regelungen konzentrieren. Sollten Ihnen in Ihrer Praxis als ZiviltechnikerIn Fehlentwicklungen bzw. problematische Normpassagen auffallen, stehen Ihnen die Mitglieder des Ausschusses Normen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
zusätzliche Infos
Mitgliederumfrage 2015
Die Ergebnisse der Standortbestimmung 2015
sind ausgewertet und als Bericht in unserem Mitglieder-Bereich der Website zum Download zur Verfügung gestellt. Wir bedanken uns für die Teilnahme.
Save the Date - Podiumsdiskussion
"Zukunftsfähig bestellen und vergeben"
Am 7. Juni 2016, 19:00 Uhr wird erstmals am
Erste Bank Campus die Podiumsdiskussion des Ausschusses Nachhaltiges Bauen stattfinden. Unter dem Titel "Zukunftsfähig bestellen und vergeben" werden ExpertInnen der Frage nachgehen, ob und wie sich vor dem Hintergrund des neuen Bundesvergabegesetzes die Bestell-qualität ändern kann bzw. soll.
Dezember 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sehr erfreuliche Neuigkeiten gibt es auf dem Gebiet des Normenwesens. Am 9.12.2015 hat der Nationalrat einstimmig ein neues Normengesetz beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Der Jahresbeitrag für die Mitarbeit in Normenkomitees wird abgeschafft;
- Kosten/Nutzen der Normung müssen besser berücksichtigt werden;
- Strategische Prioritäten der Normungsarbeit werden künftig im Normungsbeirat behandelt. In diesem Beirat wird die bAIK mit einem Mitglied vertreten sein;
- Aufsichtsrechte des Ministeriums werden gestärkt.
Zum Zustandekommen dieses Gesetzes hat der Ausschuss Normen der bAIK unter dem Vorsitz Erich Kerns und Anne Mautner Markhofs wesentliche Beiträge geliefert: Die bAIK hat durch ihren im Juni 2015 vorgelegten eigenen Gesetzentwurf die beschlossene Reform angestoßen. Im November 2015 haben wir auf Einladung der Vorsitzenden des Bautenausschusses, Abg. Becher, im Rahmen einer Veranstaltung im Parlament Abgeordnete und Öffentlichkeit informiert.
Unseren Forderungen Schubkraft verliehen haben die über 3.100 Unterschriften, die von Kolleginnen und Kollegen geleistet wurden. Ein großes Dankeschön für jede einzelne Unterschrift.
Einen Überblick über die von uns gesetzten Aktivitäten erhalten Sie hier.
Das Normengesetz betrifft die „Spielregeln“ der Normung. Auswirkungen auf den Bestand an über 23.000 Normen werden natürlich erst schrittweise eintreten. Überdies bleibt abzuwarten, wie das Austrian Standards Institute (ASI), das die Reform bis zuletzt entschieden abgelehnt hat, weiter vorgeht.
Unsere Normenpolitik beweist, dass wir viel erreichen können, wenn wir an einem Strang ziehen. Nicht nur intern, sondern auch mit den zuständigen Beamten im Wirtschaftsministerium, namentlich Sektionschef Tschirf.
Das Parlament hat im Dezember 2015 noch eine weitere wichtige Forderung unserer Berufsgruppe erfüllt: Auf Grund einer Novelle zum Bundesvergabegesetz wird es rechtlich nicht mehr zulässig sein, Planungsleistungen nach dem billigsten Preis zu vergeben. Es ist ausnahmslos das Bestbieterprinzip anzuwenden. Ausschreibungen, die dagegen verstoßen, können angefochten werden, allerdings nur von potentiellen Bietern bzw. Auftragnehmern, nicht aber von ihren Interessensvertretungen.
Die bAIK wird daher bei der kommenden Neugestaltung des Vergaberechts 2016 ein Antragsrecht der gesetzlichen Interessensvertretungen fordern, damit das Bestbieterprinzip auch wirksam durchgesetzt wird. Unsere Mitglieder sollen als Bieter nicht das Risiko eingehen müssen, ihre berufliche Situation durch Einsprüche gegen gesetzwidrige Ausschreibungen ihrer wichtigsten Auftraggeber zu gefährden.
Auch für die Erfüllung dieser Forderung sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Die bAIK wird dazu in den nächsten Wochen eine Kampagne starten, in deren Rahmen wir auch neuerlich Unterschriften sammeln werden.
Wir freuen uns darauf, Sie auch im kommenden Jahr über die Entwicklung auf diesem und weiteren Gebieten auf dem Laufenden halten zu dürfen und wünschen Ihnen erholsame Feiertage und ein erfolgreiches Jahr 2016!
zusätzliche Infos
Wir werden auch heuer wieder keine Weihnachtskarten per Post versenden. Mit dem dafür vorgesehenen Betrag von EUR 2.500,00 unterstützen wir heuer ein Projekt in Äthiopien. Es handelt sich um Hangsicherungsmaßnahmen in Äthiopien an denen unser Kollege Michael Lesnik (INSITU Geotechnik ZT GmbH) im Zuge der Projektierung unbezahlt mitgewirkt hat
Rudolf Kolbe vertritt Österreich im europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
Der europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss repräsentiert Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sowie weitere Interessensgruppen im Rahmen der EU und ist mit der österreichischen Sozialpartnerschaft vergleichbar. Dem EWSA kommen wichtige Anhörungsrechte zu. Rudolf Kolbe ist eines von nur 12 österreichischen Mitgliedern und der einzige österreichische Freiberufler. Die Funktion wird ehrenamtlich ausgeübt.
Ziviltechniker gewinnt Staatspreis Consulting 2015 – Ingenieurconsulting
Staatspreisverleihung am 20.11.2015
Fünf technisch innovative Projekte wurden für den Staatspreis nominiert.
Der Sieger ist: VCE Vienna Consulting Engineers ZT GmbH
Das Ziviltechnikerbüro hat mit der Generalplanung der neuen Botlekbrücke, der größten Hubbrücke der Welt, im Hafen- und Industriegebiet von Rotterdam eine Ingenieurleistung auf höchstem internationalen Niveau realisiert.
Änderung des Kollektivvertrages ab 1.1.2016
Kollektivvertragliche Mindestgehälter
Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter werden um 1,4 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Lehrlingsentschädigung
Erhöhung um 1,4 % und kaufmännische Rundung auf ganze Euro.
Zulagen
Erhöhung sämtlicher Zulagen um 1,4 % und kaufmännische Rundung auf Zehntel Euro.
Istgehälter
Die Empfehlung zur Aufrechterhaltung der bestehenden Überzahlungen bezogen auf den KV vom 1.1.2015 in der euromäßigen Höhe bleibt bestehen.
Weitere Änderungen betreffen die Zeiten für die 100%igen Überstundenzuschläge (§ 7 Abs 3 KV) und Dienstreisen ins Ausland (§ 25 Abs 7 KV).
Wohlfahrtseinrichtungen
Die Kanzlei der Wohlfahrtseinrichtungen wird zum Jahresende 2015 geschlossen. Verbleibende Aufgaben übernimmt das Generalsekretariat.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Versteuerung der Auszahlungen aus dem Sterbekassenfonds finden Sie hier.
September 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Bereich des Normenwesens überschlagen sich weiterhin die Ereignisse. Zur Erinnerung: Kurze Zeit nachdem unsere Kammer einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegte, hat auch das Wirtschaftsministerium einen Entwurf zur Begutachtung versandt. Die Stoßrichtung dieses Entwurfes des Ministeriums (mehr Transparenz, Effizienz und strategische Lenkung, Abschaffung der Jahresbeiträge in Höhe von EUR 450,00 für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Normung) beurteilen wir sehr positiv. Demgegenüber läuft das ASI gegen den Entwurf des Ministeriums Sturm: Unberechtigte Ängste vor einem Ausschluss Österreichs von der europäischen und internationalen Normung werden ebenso angeheizt wie die – ebenso unbegründete – Befürchtung, dass es keine deutsche Übersetzung der europäischen und internationalen Normen mehr geben wird (siehe dazu auch einen Bericht des ORF). Das ASI hat des Weiteren ein eigenes Gutachten zu angeblichen Eingriffen in die Vereinsfreiheit beauftragt und betreibt intensive Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
Kern der Kritik durch das ASI ist die angebliche „Verstaatlichung“ der Normung durch den Ministerialentwurf. Diese Kritik können wir ganz und gar nicht teilen: Bei der Normung handelt es sich um eine Aufgabe, die massive Auswirkungen auf die Gesellschaft hat, z.B. in Gestalt höherer Baukosten. Es ist die Aufgabe demokratisch legitimierter Instanzen wie Regierung oder Parlament gesellschaftliche Fragen zu diskutieren und zu regeln. Die Rechtsform eines privaten Vereins – wie es das ASI ist – passt einfach nicht mehr mit der gestiegenen gesellschaftlichen Bedeutung der Normung zusammen: Die bAIK kritisiert beispielsweise die mangelnde Transparenz bei der Entstehung von Normen, die Unausgewogenheit der Zusammensetzung der Komitees und die damit einhergehende Dominanz von Herstellerinteressen sowie die mangelnde Kontrolle und das Fehlen demokratischer Legitimation. Hier besteht Handlungsbedarf, sei es durch Änderung der Rechtsform in eine GmbH im Eigentum der öffentlichen Hand (diese Lösung präferiert unser Gesetzesentwurf), sei es durch verstärkte Einfluss- bzw. Kontrollmöglichkeiten der öffentlichen Hand auf die Normung.
Sieht man von den Stellungnahmen des ASI und ihm nahestehender Organisationen ab, zeichnet sich im Begutachtungsverfahren ein erfreuliches Bild: Land Wien, Gemeindebund, Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen, Arbeiterkammer und zahlreiche andere Institutionen teilen die normenpolitischen Forderungen unserer Kammer. Wir sind damit zuversichtlich, dass eine Reform des Normenwesens im Sinne dieser gemeinsamen Zielsetzungen zu Stande kommt.
zusätzliche Infos
Normenpolitik der Kammer
Die Thematik "Normen" wird von einem eigenen Ausschuss der bAIK betreut. Finden Sie hier einen Text des Vorsitzenden dieses Ausschusses, Dipl.-Ing. Erich Kern, zur "Normenpolitik unserer Kammer".
Offener Brief an Austrian Standards Institute
Dipl.-Ing. Peter Bauer, Präsident der Kammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland, hat sich brieflich als ehemaliger Experte in Normenkomitees und Arbeitsgruppen an DDr. Elisabeth Stampfl-Blaha, Direktorin des ASI, gewandt.
Staatspreis Consulting 2015 - Ingenieurconsulting
Staatspreisverleihung:
Freitag, 20. November 2015, Erste Bank, 1010 Wien, Petersplatz 7
Einreichschluss:
Montag, 14. September 2015, 17:00 Uhr
Projektvorstellung vor der Jury:
Montag, 05. Oktober 2015
Hier finden Sie weitere Details.
Juni 2015
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Das Thema „Normen“ ist seit langem ein Schwerpunkt in unserer interessenspolitischen Arbeit. Durch Vorlage eines eigenen Entwurfes für ein Normengesetz hat die bAIK nun für Aufsehen gesorgt: Über unseren Entwurf wurde medial breit berichtet, und er hat in Ministerien, bei Interessensvertretungen und anderen Stakeholdern viel Aufmerksamkeit erregt.
Der angestrebte Erfolg ließ nicht lange auf sich warten: Bereits zwei Wochen nach der bAIK hat auch die Regierung nachgezogen und einen Ministerial-Entwurf eines Normengesetzes zur Begutachtung versandt. Viele unserer jahrelangen und im bAIK-Gesetzesvorschlag festgehaltenen Lösungsvorschläge wurden vom Ministerium aufgegriffen.
Das Ministerium stellt auch eine Abschaffung der Jahresbeiträge in Aussicht! Zur Erinnerung: Seit 1.1.2014 müssen Expert(inn)en für die ehrenamtliche Mitarbeit in Normenkomitees einen Jahresbeitrag von EUR 450,00 entrichten. Getroffen hat diese Regelung primär die als unabhängige Expert(inn)en tätigen Ziviltechniker(innen): Ziviltechniker(innen) vertreten in der Normung keine wirtschaftlichen Eigeninteressen, sondern sorgen durch ihre Erfahrung für praxisnahe Lösungen. Der Jahresbeitrag hatte zur Folge, dass Akteure, die sich von ihrer Mitarbeit in der Normung einen Vorteil für sich oder ihr Unternehmen erhofften, unter sich blieben. Aus Protest gegen die Jahresbeiträge hat sich die bAIK aus der Normungsarbeit zurückgezogen. Zu betonen ist, dass andere Teilnehmer(innen) (zB. Universitäten, Beamte,…) in ihrer Arbeitszeit an der Normung mitwirken und deren Jahresbeiträge aus Steuermitteln bezahlt werden. Die ungerechten Jahresbeiträge haben somit letztlich nur noch die Ziviltechniker(innen) getroffen, die auch als einzige ihren Protest aufrechterhalten haben. Unsere Beharrlichkeit scheint jetzt zum Erfolg geführt zu haben. Eine detailliertere Gegenüberstellung des bestehenden Normengesetzes, des Entwurfes des Wirtschaftsministeriums sowie des Entwurfes der bAIK finden Sie unter diesem Link.
Positiv hervorzuheben ist die von der Regierung gleichzeitig mit dem Normengesetz vorgelegte „Normenstrategie“: Diese enthält viele Elemente, die uns auch als Leitlinie für die Erarbeitung unseres Entwurfes gedient haben: Mehr Transparenz; Berücksichtigung der Kosten, die mit der Anwendung neuer Normen verbunden sind; ausgewogene Teilnahme aller Interessensgruppen.
Freilich ist zu betonen, dass es sich beim Begutachtungsentwurf nur um den ersten Schritt im Gesetzgebungsprozess handelt. Bis zur Beschlussfassung im Nationalrat ist noch ein weiter Weg…
Wir danken dem Ausschuss Normen unter dem Vorsitz von DI Kern und Arch. Mautner Markhof sowie dem Generalsekretariat für die geleistete Arbeit, die unserer Berufsvertretung mehr Gewicht in den Medien, aber auch bei politischen Entscheidungsträgern verliehen hat. Dank gebührt auch dem Autor unseres Gesetzesentwurfes, Herrn Doz. Dr. Konrad Lachmayer.
Mai 2014
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit der Überführung der WE in das staatliche Pensionssystem konnte die bAIK ein Thema abhaken, das uns jahrzehntelang begleitet und unsere Energien gebunden hat. Als nächsten politischen Schwerpunkt hat sich die bAIK das Thema „Honorare“ gesetzt. Die Rahmenbedingungen sind schwierig: Die europäische (aber auch die österreichische) Politik glaubt an die Segnungen des freien, unregulierten Marktes, der im Bereich der ungeregelten Finanzmärkte sichtbar gescheitert ist. Honorarregelungen beschränken den freien Markt und fielen der allgemeinen „Deregulierungswut“ zum Opfer: Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde verlangte von der bAIK unter Klags- und Strafdrohung die Aufhebung der seinerzeitigen Honorarleitlinien. Der Kammertag ist dieser Forderung Ende 2006 nachgekommen. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat dabei ignoriert, dass Deutschland – immerhin die größte und konkurrenzfähigste europäische Volkswirtschaft – in Gestalt der HOAI weiterhin über eine staatlich verordnete (!) rechtsverbindliche Honorarordnung verfügt. Offensichtlich tut die HOAI der Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der deutschen Volkswirtschaft keinen Abbruch. Unseres Erachtens leistet die HOAI sogar einen wesentlichen Beitrag zur Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft.
Eine der Stoßrichtungen der Honorarpolitik der bAIK ist demnach die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine HOAI nach deutschem Vorbild. In diesem Sinn haben wir vor der Nationalratswahl 2013 an die kandidierenden Parteien die Frage gerichtet, ob sie diese Forderung unterstützen: Der Tenor der Antworten war überraschend positiv. So erfreulich diese positiven Rückmeldungen sind: Als gelernte Österreicher wissen wir, dass man Wahlversprechen nicht für bare Münze nehmen darf. Daher war es auch nicht verwunderlich, dass eine HOAI nach deutschem Vorbild nicht im Programm der neugebildeten Bundesregierung enthalten war.
Realistisch betrachtet ist damit zu rechnen, dass wir unsere Forderung nach einer österreichischen HOAI nicht kurzfristig umsetzen können. Dennoch werden wir an diesem Ziel festhalten und z.B. die österreichischen Parteien immer wieder an ihre oben zitierten Aussagen erinnern. (Interessens-)Politik ist eben das Bohren dicker Bretter…
Der Bedarf nach Leistungsbildern und Kalkulationshilfen bestand aber schon in den letzten Jahren und besteht vor allem auch auf Seiten unserer AuftraggeberInnen weiterhin. Innerhalb der Sektion der ArchitektInnen wurde daher in einem jahrelangen Prozess die „Honorar Information Architektur“ (HIA) erarbeitet. Diese entspricht zwar den kartellrechtlichen Vorgaben, sie wurde aber von der KollegInnenschaft und von den AuftraggeberInnen zu wenig angenommen. Viele AuftraggeberInnen wenden vielmehr weiterhin die 2006 aufgehobenen Honorarleitlinien an. Dass gerade die AuftraggeberInnen-Seite Interesse an Kalkulationshilfen hat, zeigte auch eine andere Entwicklung: Wichtige, in der „Österr. Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr“ (FSV) zusammengeschlossene AuftraggeberInnen entwickelten (mit Unterstützung durch Ingenieurkonsulenten) Kalkulationshilfen (sog. RVS) u.a. für Brückenplanung, Vermessungswesen und Geoinformation.
All diese Umstände (kartellrechtliche Rahmenbedingungen, Weiterverwendung der aufgehobenen Honorarleitlinien durch zahlreiche AuftraggeberInnen, Bedarf der AuftraggeberInnen nach modernen Leistungsbildern und Kalkulationshilfen, geringe Akzeptanz der Honorarinformation Architektur,…) waren ausschlaggebend, als sich die bAIK im Frühjahr 2013 dazu entschlossen hat, die Erarbeitung von Leistungsbildern und Kalkulationshilfen extern auszuschreiben. Im Rahmen dieser Ausschreibung hat die bAIK die Ziele (Einhaltung kartellrechtlicher Rahmenbedingungen; brauchbare Hilfestellung für AuftraggeberInnen zur Abschätzung von ZT-Honoraren bzw. zur Nachvollziehung der Kalkulation von ZT-Leistungen; Schaffung einer einfachen und nachvollziehbaren Grundlage für Vertragsverhandlungen zwischen ZT und deren AuftraggeberInnen,…), nicht aber die Inhalte vorgegeben. Es erfolgte auch keine formelle Freigabe oder Abnahme des Werkes. Derartiges hätte die wissenschaftliche Freiheit unseres Auftragnehmers unzulässig eingeengt. Unser Auftragnehmer musste lediglich zusagen, dass er das Werk nach seiner Fertigstellung den österreichischen ZT in elektronischer Form kostenlos zugänglich macht.
Die Ausschreibung war ein voller Erfolg: Es haben sich fünf österreichische InteressntInnen und ein deutscher Interessent beworben. Den Zuschlag erhielt Univ. Prof. DI Hans Lechner. Er ist ein europaweit ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der angemessenen Honorierung von Planer-Leistungen. Er hat auch das Gutachten zur HOAI „Über den Zusammenhang von Qualität, Vergabeart und Vergütung“ im Jahr 2009 erstattet sowie die fachliche Grundlage für die HOAI 2013 geschaffen.
Univ. Prof. Lechner hat seine Arbeit im Rahmen von fünf Facharbeitsgruppen organisiert. Er hat vor allem zahlreiche ExpertInnen (von AuftraggeberInnen, aber auch ZiviltechnikerInnen) eingebunden. Bestehende Leistungsbilder und Kalkulationshilfen (etwa die bereits erwähnten RVS der FSV) waren zu übernehmen.
Univ. Prof. Lechner hat sein Werk „Leistungsmodelle.Vergütungsmodelle“ („LM.VM“) nunmehr fertiggestellt. Der Ausschreibung entsprechend stellt er dieses den ZiviltechnikerInnen in elektronischer Form kostenlos unter http://zt.pmtools.eu zur Verfügung. Eine erste Analyse durch einen auf dem Gebiet des Kartellrechtes spezialisierten Rechtsanwalt hat ergeben, dass eine Empfehlung der bAIK, die Vergütungsmodelle zu verwenden, kartellrechtlich bedenklich wäre. Lediglich die Leistungsmodelle sind daher hier abrufbar. Die Kalkulationshilfen bieten dagegen (neben anderen Publikationen, etwa den erwähnten RVS der FSV oder auch der HIA) lediglich eine Hilfestellung bei der Kalkulation von Angeboten. Sie können und sollen die individuelle Kalkulation von Angeboten nicht ersetzen.
Diese Vorgangsweise ist im Rahmen der bestehenden Rechtslage möglich. Der bAIK ist es aber nicht gestattet, in die freie Kalkulation von Angeboten einzugreifen. Dies würde dem österreichischen Kartellrecht widersprechen. Allerdings sieht die österreichische Rechtslage (§ 33 Abs 2 ZTKG) vor, dass die bAIK (bzw. die Länderkammern) mit Gebietskörperschaften und juristischen Personen öffentlichen Rechtes Honorarvereinbarungen schließen kann. Dies ist also unser nächstes Ziel: Wir werden an die genannten Rechtsträger mit dem Vorschlag herantreten, solche Vereinbarungen zu schließen. Wir schlagen vor, diese Verhandlungen auf Basis der LM.VM des Univ. Prof. Lechner zu führen.
Die angestrebten Vereinbarungen würden unsere jeweiligen VerhandlungspartnerInnen (die angeführten öffentlichen AuftraggeberInnen) binden, nicht aber weitere AuftraggeberInnen. Damit bleibt parallel auch das langfristige Ziel einer allgemein verbindlichen österreichischen HOAI auf unserer Agenda.
_georg pendl
zusätzliche Infos
Mitgliederumfrage
2013 wurde die fünfte Standortbestimmung der Gesamtbranche im Auftrag
der bAIK über das Wirtschaftsjahr 2012 von Triconsult durchgeführt. In der Untersuchung wurden zwei Zielgruppen getrennt befragt: Kammermitglieder mit aufrechter Befugnis und ZT-Gesellschaften. Die Ergebnisse der Befragung wurden auf der Basis der Kammermitglieder pro Bundesland gewichtet und auf die Mitgliederzahlen hochgerechnet: Alle ausgewiesenen Zahlen sind daher Projektionen.
Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage finden Sie hier>>
"Von Tag zu Tag"
Vergangenen Freitag war Präsident Pendl zu Gast bei Rainer Rosenberg in der Ö1 Live-Sendung "von Tag zu Tag". Er stellte sich den Fragen des Gastgebers und der AnruferInnen und sprach über Themen von Sanierung, über Normen bis hin zu Raumplanung.
Sie können die Sendung noch bis Freitag, 23.05.2014 nachhören oder als Ö1 Clubmitglied downloaden: http://oe1.orf.at/programm/372411
Das neue Pensionskonto
Die SVA hat für ab dem 1. Jänner 1955 geborene Versicherte in Zukunft ein Pensionskonto zu führen. Ab Juni 2014 wird die SVA eine Mitteilung über den Stand Ihres Kontos per 1.1.2014 samt Aufstellung der Versicherungszeiten versenden. Bitte prüfen Sie diese Unterlagen genau und melden Sie sich bei fehlenden Zeiten bei der SVA!
Nähere Infos unter: http://www.neuespensionskonto.at oder unter http://www.svagw.at