Organisatorische Struktur der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen



1. Kammertag

Der Kammertag besteht aus der/dem Präsidenten/Präsidentin und Vizepräsidenten/in der Bundeskammer, den Mitgliedern der Bundessektionen und den PräsidentInnen und VizepräsidentInnen der Länderkammern. Der Kammertag ist jährlich mindestens einmal abzuhalten, außerdem kann ihn die/der Präsident/in jederzeit einberufen.

Kompetenzen des Kammertages:

  • Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer und Genehmigung des Rechnungsabschlusses
  • Genehmigung des Jahresvoranschlages
  • Festsetzung der von den Länderkammern zu leistenden Umlagen
  • Erlassung der Geschäftsordnung und der Dienstordnung der Bundeskammer
  • Erlassung von Standesregeln und Leistungsbildern sowie von Richtlinien für die Angebotserstellung
  • Behandlung aller Angelegenheiten, die vom Vorstand oder gemäß der Geschäftsordnung vorgelegt werden
  • Erlassung von Richtlinien für Gutachten zur Angemessenheit der von ZiviltechnikerInnen geforderten Honorare
  • Erlassung von Richtlinien für Ausweiskarten für die elektronischen Signaturen
  • Erlassung der Verordnung betreffend die Führung eines Urkundenarchivs der ZiviltechnikerInnen sowie von Richtlinien über die Voraussetzungen für die Einstellung, den Zugang und die Löschung von Urkunden sowie die Dauer ihrer Aufbewahrung, ferner die Festlegung der zur Deckung des Aufwands für die Eintragung, die Gewährung des Zugangs und die Löschung notwendigen Gebühren
  • Erlassung der Verordnung über die übergeordneten Berufsbezeichnungen


2.Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus der/dem Präsidentin/en und dem Vizepräsidenten/in der Bundeskammer, den PräsidentInnen und VizepräsidentInnen der Länderkammern, den Bundessektionsvorsitzenden und deren StellvertreterInnen und der/dem Vorsitzenden der Wohlfahrtseinrichtungen zusammen. Die/der Präsident/in kann den Vorstand jederzeit einberufen. Der Vorstand ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ der Bundeskammer zugewiesen sind.
Auf Antrag einer Bundessektion kann der Vorstand Fachgruppen zur Beratung der anderen Organe der Bundeskammer einrichten.
 

3. Präsidium

Das Präsidium der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen besteht aus ihrer/m Präsidenten/in und Vizepräsidenten/in und den PräsidentInnen der Länderkammern. Das Präsidium ist berufen zur Entscheidung bei besonderer Dringlichkeit und in jenen Fällen, in denen der Vorstand innerhalb der gestellten Frist keinen Beschluss fassen kann.
 

4. Bundessektion Architekt:innen

Die Bundessektion Architekt:innen ist für die sektionseigenen Angelegenheiten zuständig. Sie besteht aus dem/der Sektionsvorsitzenden und -stellvertreter/in der gleichnamigen Sektion und weiteren sieben Delegierten der Sektionen der Länderkammern.
 

5. Bundessektion Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen

Die Bundessektion Ingenieurkonsulent:innen/Zivilingenieur:innen ist für die sektionseigenen Angelegenheiten zuständig. Sie besteht aus dem/der Sektionsvorsitzenden und -stellvertreter/in der gleichnamigen Sektion und weiteren sieben Delegierten der Sektionen der Länderkammern.