Disziplinarwesen

Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker sind verpflichtet, die ihnen gesetzlich auferlegten Berufspflichten sowie die Standesregeln einzuhalten. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufs- und Standespflichten wird durch die Disziplinargerichtsbarkeit der Kammer sichergestellt. Verstöße können bis zum Befugnisentzug führen.

Seit 1.1.2014 entscheiden darüber die Verwaltungsgerichte der Länder in zweiter Instanz.