Berufsbild Architekt:innen

Architektinnen und Architekten prägen das Lebensumfeld der Menschen maßgeblich und  tragen somit wesentlich zur Lebensqualität bei.

Der gesamte Hochbau, die Gestaltung von Innenräumen sowie Städtebau und Raumplanung gehören zum umfassenden Tätigkeitsbereich der Architekt:innen.
Architekt:innen finden zeitgemäße baukünstlerische und städtebauliche Antworten auf die von der Gesellschaft gestellten Gestaltungsaufgaben, wobei sie den Ansprüchen der Baukunst verpflichtet sind.

Architekt:innen vertreten als freie und unabhängige Ziviltechniker:innen die Anliegen der Bauherren und Auftraggeber in allen Phasen des Planungsprozesses auf der Grundlage ihrer ethischen und künstlerischen Position sowie der geltenden Gesetze.
Zum Befugnisumfang gehören vor allem folgende Tätigkeiten:

  • Hochbau, Industrie- und Anlagenbau
  • Sanierungen
  • Denkmalschutz
  • Bauphysik (z.B.: Abdichtung, Brand-, Lärmschutz, Wärmedämmung)
  • Prefeasibility- und Feasibilitystudien
  • Projektentwicklung, Projektmanagement, Projektsteuerung
  • Planung, Vergabe, Ausschreibung, Kosten- Nutzenanalysen, Kostenplanung
  • Bauaufsicht, Kontrolle, Kostenverfolgung, begleitende Kontrolle, Controlling
  • Prüfungen, Gutachten (z.B. Nutzwertgutachten), Bewertungen
  • Facilitymanagement
  • Umwelt- und Sicherheitsmanagement, Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Abnahmeprüfungen, Bauwerksinspektion, Evaluierungen, Arbeitnehmerschutz
  • Planungs- und Baukoordination gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (Sicherheit im Bauwesen)
  • Darüber hinaus bietet der Architekt auch Generalplanerleistungen an, d.h. dass im Rahmen der Generalplanung des Architekten Planungsleistungen auf anderen Fachgebieten durch Subunternehmer erbracht werden