Aufgaben der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen

Die Kammern der ZiviltechnikerInnen sind Körperschaften öffentlichen Rechts und die gesetzlichen Berufsvertretungen der staatlich befugten und beeideten Ziviltechniker/innen (Architekt/innen und Zivilingenieur/innen mit rund sechzig Befugnissen auf ingenieur- und naturwissenschaftlichen, montanistischen Fachgebieten und Fachgebieten der Bodenkultur). Rechtsgrundlage ist das Ziviltechnikergesetz (ZTG 2019). Die Vertretung erfolgt durch gewählte, ehrenamtlich tätige Berufsvertreter/innen (Wahlen alle 4 Jahre).

Auf Bundesebene ist die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen mit Sitz in Wien eingerichtet, deren Mitglieder die vier Länderkammern sind. Ihr örtlicher Wirkungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die Bundeskammer gliedert sich in die Bundessektion Architekten und die Bundessektion Zivilingenieure.
 

Aufgaben:

In den Wirkungsbereich der Bundeskammer fallen jene Angelegenheiten, die die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder von zwei oder mehr Länderkammern berühren.

Sie nimmt daher insbesondere folgende Aufgaben wahr:

 

  • den Behörden des Bundes sowie den Universitäten und den Hochschulen auf deren Ersuchen oder von Amts wegen Berichte und Gutachten zu erstatten sowie Anregungen zu geben
  • Einrichtungen zur Krankenvorsorge für ihre Mitglieder und deren Angehörige und eingetragene PartnerInnen zu schaffen. Diese Einrichtungen können auch in einer von der Bundeskammer abgeschlossenen vertraglichen Gruppenversicherung bestehen
  • Standesregeln, Leistungsbilder sowie Richtlinien für die Angebotserstellung durch die Ziviltechniker zu erlassen
  • die Beziehungen zu anderen Berufsorganisationen des In- und Auslandes zu pflegen. Die Interessensvertretung erfolgt auf europäischer Ebene für die Zivilingenieur/innen bei EFCA (European Federation of Engineering Consultancy Associations) und ECEC (European Council of Engineers Chambers), für die Zivilingenieur/innen für Vermessungswesen bei GE (Geometer Europas) und CLGE (Council of European Geodetic Surveyors) und für die Architekt/innen bei ACE (Architects‘ Council of Europe). Die Vertretung auf internationaler Ebene erfolgt für die Zivilingenieur/innen bei FIDIC (International Federation of Consulting Engineers) und für die die Architekt/innen bei UIA (International Union of Architects)
  • Richtlinien für Gutachten über die Angemessenheit der von Ziviltechniker/innen geforderten Honorare zu erlassen und alle Angelegenheiten zu behandeln, die eine Länderkammer der Bundeskammer zur Entscheidung vorlegt
  • ein Urkundenarchiv für die Speicherung von öffentlichen und privaten Urkunden zu errichten und zu führen und die näheren Voraussetzungen für die Einstellung, den Zugang und die Löschung von Urkunden sowie die Dauer ihrer Aufbewahrung, ferner die Festlegung der zur Deckung des Aufwands für die Eintragung, die Gewährung des Zugangs und die Löschung notwendigen Gebühren mit Verordnung zu regeln
  • Richtlinien für die Ausstellung und die Ausgabe der Ausweiskarten für die elektronische Beurkundungssignatur und die elektronische Ziviltechnikersignatur zu erlassen und ein elektronisches Verzeichnis für die Beurkundungs- und Ziviltechnikersignaturen mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung zu führen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Compliance-Regeln der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen