WSA 2010 - Neuauflage 2022
Entgelt für Preisrichter:innen laut WOA
Das Entgelt für Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Unter Heranziehung des mit Auftraggeber:innen vereinbarten Basiswertes ergibt sich per 1.1.2023 gemäß § 7 WOA folgender Stundensatz: EUR 229,--.
Empfehlungen für kooperative Verfahren im Städtebau
Kooperative Verfahren dienen der Ermittlung und Strukturierung von städtebaulichen Grundlagen. Im Rahmen eines dialogischen Prozesses werden die Gegebenheiten des räumlichen Umfeldes und die unterschiedlichen Interessenslagen der beteiligten Akteure, Stakeholder und Interessenten sichtbar gemacht und bei der gemeinsamen Entwicklung von städtebaulichen Lösungsansätzen abgeglichen.
WSA Bestellung
Wettbewerbsstandard Architektur - WSA/WOA
Porto und Spesen werden pauschal verrechnet.
Sonstige, ältere Broschüren auf Anfrage: Tel. (01) 505 58 07 oder
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