WSA 2010 - Neuauflage 2022

Entgelt für Preisrichter:innen laut WOA

Das Entgelt für Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Unter Heranziehung des mit Auftraggeber:innen vereinbarten Basiswertes ergibt sich per 1.1.2023 gemäß § 7 WOA folgender Stundensatz: EUR 229,--.

Preisgeldrechner

Empfehlungen für kooperative Verfahren im Städtebau

Kooperative Verfahren dienen der Ermittlung und Strukturierung von städtebaulichen Grundlagen. Im Rahmen eines dialogischen Prozesses werden die Gegebenheiten des räumlichen Umfeldes und die unterschiedlichen Interessenslagen der beteiligten Akteure, Stakeholder und Interessenten  sichtbar gemacht und bei der gemeinsamen Entwicklung von städtebaulichen Lösungsansätzen abgeglichen.

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Wettbewerbsstandard Architektur - WSA/WOA


Porto und Spesen werden pauschal verrechnet.
Sonstige, ältere Broschüren auf Anfrage: Tel. (01) 505 58 07 oder 
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