Das Entgelt für Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Unter Heranziehung des mit Auftraggeber:innen vereinbarten Basiswertes ergibt sich gemäß § 7 WOA per 1.1.2023 folgender Stundensatz: EUR 229.- und ab 1.1.2024 folgender Stundensatz: EUR 246,88 (gerundet EUR 247).


WSA 2010 - Neuauflage 2022


Entgelt für Preisrichter:innen laut WOA

Das Entgelt für Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Unter Heranziehung des mit Auftraggeber:innen vereinbarten Basiswertes ergibt sich gemäß § 7 WOA per 1.1.2023 folgender Stundensatz: EUR 229,- und ab 1.1.2024 folgender Stundensatz: EUR 246,88 (gerundet EUR 247).

Empfehlungen für kooperative Verfahren im Städtebau

Kooperative Verfahren dienen der Ermittlung und Strukturierung von städtebaulichen Grundlagen. Im Rahmen eines dialogischen Prozesses werden die Gegebenheiten des räumlichen Umfeldes und die unterschiedlichen Interessenslagen der beteiligten Akteure, Stakeholder und Interessenten  sichtbar gemacht und bei der gemeinsamen Entwicklung von städtebaulichen Lösungsansätzen abgeglichen.

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Wettbewerbsstandard Architektur - WSA/WOA


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