Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend die Verbesserung des Rechtsschutzes im Vergabewesen

 

Große öffentliche Auftraggeber verfügen bei Auftragsvergaben über viel wirtschaftliche Macht. Bieter, insbesondere KMU, sind bisweilen von einzelnen Auftraggebern existentiell abhängig. Als Folge dieses Machtgefälles können und wollen Bieter gegen einen übermächtigen Auftraggeber oft keine Anfechtungen von rechtswidrigen Vergabeverfahren riskieren, da sie berufliche Nachteile befürchten müssen. Das daraus resultierende Rechtsschutzdefizit wird in vergleichbaren Bereichen der Rechtsordnung schon jetzt durch die Möglichkeit von Verbandsklagen ausgeglichen (Verbraucherschutz, Arbeitsrecht). Im Vergaberecht fehlt bislang diese Möglichkeit.

Die Forderung der Bundeskammer
Einführung einer Einspruchsmöglichkeit von Interessensvertretungen im Zuge des Bundesvergabegesetzes 2016

Gegen rechtswidrige Ausschreibungsunterlagen, Auslobungsunterlagen und Teilnahmeunterlagen
Das vorgeschlagene Antragsrecht schließt eine Rechtsschutzlücke in einer Phase des Vergabeverfahrens, wo die Interessen eines konkreten Bieters noch nicht im Vordergrund stehen, nämlich schon bei Einleitung des Verfahrens.

Gegen rechtswidrige Direktvergaben Auch die Bekämpfung unzulässiger Direktbeauftragungen erfolgt zugunsten der Gesamtheit der potentiellen Bieter, nicht im Interesse eines konkreten Unternehmens.

Und so geht’s:

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