Sondervereinbarung Eisenbahnwesen

Sondervereinbarung Eisenbahnwesen für die Honorierung von Einreich- und Detailprojekten in der Streckenplanung


Die gegenständliche Honorarregelung ist eine Sondervereinbarung und ist zwischen den Österreichischen Bundesbahnen bzw. der Eisenbahn-
Hochleistungsstrecken AG einerseits und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten andererseits abgeschlossen und wird zur Anwendung im Hinblick
auf die erforderliche Qualität der Planungsleistungen empfohlen. Sie leitet sich von der Honorarordnung Bauwesen der BAIK ab und wurde in der Zeit
vom Juni 2001 bis Oktober 2002 unter Mitwirkung der unterfertigten Auftraggeber neu überarbeitet.

Wien, am 01.11.2002

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