Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen werden im Bereich der Honorierung von Leistungen der ArchitektInnen und IngenieurkonsulentInnen mit öffentlichen Auftraggebern abgeschlossen. Der genaue Anwendungsbereich ist jeweils in der Sondervereinbarung ersichtlich.
Sofern Länderkammern Sondervereinbarungen abgeschlossen haben, finden Sie diese auf der jeweiligen Homepage der Länderkammer.