Krankenversicherung der ZiviltechnikerInnen

e-Card für Opting Out Versicherte

Einreichen von Rechnungen

Haben Sie die Uniqa Gruppenkrankenversicherung gewählt, so können Sie Ihre Rechnungen entweder per Post oder über die myUNIQAApp bei der UNIQA einreichen. Mehr Infos finden Sie im Infoblatt der UNIQA.

Sind Sie (auch) bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert, so können Sie Ihre Rechnungen ebenfalls entweder per Post oder – soweit Sie über eine elektronische Handysignatur oder eine ID Austria Zugangsberechtigung verfügen - online via SVS GO einreichen.

Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQs)

Der Fragen- und Antworten-Katalog weist den Stand April 2015 auf.

Mit dem SteuerreformG 2015/2016 gab es Änderungen für gemäß § 14a GSVG Krankenversicherte hinsichtlich der Versicherungsgrenzen: mit Wirkung ab 01.01.2016 wurde die (große) Versicherungsgrenze I abgeschafft. Daher wird ab 2016 die verbliebene (kleine) Versicherungsgrenze (= ASVG-Geringfügigkeitsgrenze; 2016: € 415,72 monatlich x 12 = € 4.988,64 jährlich; wird jährlich valorisiert) als Mindestbeitragsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge zur Selbstversicherung gemäß § 14a GSVG herangezogen. Insoweit ist v.a. Punkt 3.1., Anlage 5 und Anlage 12 als überholt zu betrachten.

Anlagen

Anregungen zur Gruppenkrankversicherung



Generelle Anregungen zur Gestaltung des Gruppenkrankenversicherungsvertrages richten Sie bitte an die "AG Gruppenkrankversicherung" (office at arching dot at) der Bundeskammer.
Für Einzelberatungen steht Ihnen Ihre jeweilige Länderkammer bzw. stehen Ihnen die regionalen Uniqa-BetreuerInnen zur Verfügung.