Krankenversicherung der Ziviltechniker:innen

Einreichen von Rechnungen

Haben Sie die Uniqa Gruppenkrankenversicherung gewählt, so können Sie Ihre Rechnungen über die myUNIQAApp bei der UNIQA einreichen. Mehr Infos finden Sie im Infoblatt der UNIQA. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Einreichung der Rechnung per Post, über ein online Formular auf der Webseite der UNIQA oder persönlich durch Übergabe der Rechnung an einen UNIQA Berater. Einreichungen per Email sind seit 1.1.2024 aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

Sind Sie (auch) bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert, so können Sie Ihre Rechnungen ebenfalls entweder per Post oder – soweit Sie über eine elektronische Handysignatur oder eine ID Austria Zugangsberechtigung verfügen - online via SVS GO einreichen.

Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQs)

Der Fragen- und Antworten-Katalog weist den Stand April 2015 auf.

Mit dem SteuerreformG 2015/2016 gab es Änderungen für gemäß § 14a GSVG Krankenversicherte hinsichtlich der Versicherungsgrenzen: mit Wirkung ab 01.01.2016 wurde die (große) Versicherungsgrenze I abgeschafft. Daher wird ab 2016 die verbliebene (kleine) Versicherungsgrenze (= ASVG-Geringfügigkeitsgrenze; 2016: € 415,72 monatlich x 12 = € 4.988,64 jährlich; wird jährlich valorisiert) als Mindestbeitragsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge zur Selbstversicherung gemäß § 14a GSVG herangezogen. Insoweit ist v.a. Punkt 3.1., Anlage 5 und Anlage 12 als überholt zu betrachten.

Anlagen

Jährliche Anpassung der Prämien und Leistungen der Uniqa Gruppenkrankenversicherung


Die private Uniqa Gruppenkrankenversicherung unterscheidet sich von den staatlichen Krankenversicherungen vor allem durch die Anwendung des Kapitaldeckungsverfahrens. Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jede:r für sich selbst, d.h. alle Beiträge, die im Laufe des Versicherungsverhältnisses einbezahlt werden, werden dem/der einzahlenden Versicherten nach Abzug von Verwaltungsgebühren und allfälligen öffentlichen Abgaben gutgeschrieben und für diese/n am Kapitalmarkt entsprechend veranlagt. Damit die Uniqa Gruppenkrankenversicherung die Versicherungsleistungen auch bis ins hohe Alter der Ziviltechniker:innen erbringen kann, müssen Altersrückstellungen gebildet und die an die Uniqa zu leistenden Prämien jährlich angepasst werden.

Über die Höhe der Anpassung der Prämien und der Leistungen der Uniqa Gruppenkrankenversicherung wird jährlich gegen Jahresende zwischen den Vertreter:innen der am Uniqa Gruppenkrankenversicherungsvertrag beteiligten Kammern der freien Berufe, so auch der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, und den Vertreter:innen der Uniqa verhandelt. Nach Abschluss der kammerinternen Entscheidungsprozesse informiert die Uniqa die Versicherten über die konkrete jährliche Anpassung mit einem eigenen Schreiben. Nähere Informationen zu den Verhandlungen für die Anpassungen für das Jahr 2024 finden Sie in unserem Infoblatt.

Anregungen zur Gruppenkrankversicherung

Generelle Anregungen zur Gestaltung des Gruppenkrankenversicherungsvertrages richten Sie bitte an die "AG Gruppenkrankversicherung" (office at arching dot at) der Bundeskammer.
Für Einzelberatungen steht Ihnen Ihre jeweilige Länderkammer bzw. stehen Ihnen die regionalen Uniqa-BetreuerInnen zur Verfügung.