Krankenversicherung der ZiviltechnikerInnen
e-Card für Opting Out Versicherte
Einreichen von Rechnungen
Haben Sie die Uniqa Gruppenkrankenversicherung gewählt, so können Sie Ihre Rechnungen entweder per Post oder über die myUNIQAApp bei der UNIQA einreichen. Mehr Infos finden Sie im Infoblatt der UNIQA.
Sind Sie (auch) bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert, so können Sie Ihre Rechnungen ebenfalls entweder per Post oder – soweit Sie über eine elektronische Handysignatur oder eine ID Austria Zugangsberechtigung verfügen - online via SVS GO einreichen.
Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQs)
Der Fragen- und Antworten-Katalog weist den Stand April 2015 auf.
Mit dem SteuerreformG 2015/2016 gab es Änderungen für gemäß § 14a GSVG Krankenversicherte hinsichtlich der Versicherungsgrenzen: mit Wirkung ab 01.01.2016 wurde die (große) Versicherungsgrenze I abgeschafft. Daher wird ab 2016 die verbliebene (kleine) Versicherungsgrenze (= ASVG-Geringfügigkeitsgrenze; 2016: € 415,72 monatlich x 12 = € 4.988,64 jährlich; wird jährlich valorisiert) als Mindestbeitragsgrundlage für Krankenversicherungsbeiträge zur Selbstversicherung gemäß § 14a GSVG herangezogen. Insoweit ist v.a. Punkt 3.1., Anlage 5 und Anlage 12 als überholt zu betrachten.
Anlagen
- Anlage 1: Gegenüberstellung der wesentlichsten Unterschiede zwischen den Leistungen der einzelnen Krankenversicherungs-Optionen im Rahmen des Opting out und Übersicht über die Leistungen der GKV (zu Frage 1.8) (220 KB)
- Anlage 2: Leistungsvergleich Überblick - Gruppen-Krankenversicherungsvertrag/ SVA d. gewerblichen Wirtschaft (zu Frage 1.8) (98 KB)
- Anlage 3: Vergleich der Prämien zur Sonderklasse Mehrbettzimmer (zu Fragen 1.9 und 2.9 sowie zu Anlage 1) (269 KB)
- Anlage 4: Wechselmöglichkeiten und –sperren: Zusammenfassung der wesentlichsten Grundsätze mit Fallbeispielen (zu Frage 1.11) (187 KB)
- Anlage 5: Die Besonderheiten der Krankenversicherungs-Option „Selbst-/Pflichtversicherung gem. §§ 14a/14b GSVG“ und die in diesem Zusammenhang wichtigsten Regelungen des Versicherungs- und Beitragsrechtes des GSVG (zu Frage 3.4) (209 KB)
- Anlage 6. Die Besonderheiten der Krankenversicherungs-Option „Selbstversicherung gem. § 16 ASVG“ (zu Frage 3.4) (196 KB)
- Anlage 7: Die Krankenversicherung der selbstständig tätigen ZT außerhalb Österreichs (zu Fragen 1.1 und 1.8) (159 KB)
- Anlage 8: Die Leistungen der Krankenversicherung nach dem GSVG (zu Frage 1.8) (331 KB)
- Anlage 9: Das Krankenversicherungsverhältnis der Geschäftsführer und der Nur-Gesellschafter von ZT-Gesellschaften m.b.H. (zu Frage 4.1 und 4.2) (488 KB)
- Anlage 10 Das Krankenversicherungsverhältnis der Kommanditisten von ZT-Kommanditgesellschaften (zu Frage 4.4) (229 KB)
- Anlage 11: ZT im Mutterschutz und in Karenz (179 KB)
- Anlage 12: ZT mit „geringfügigen“ Einkünften (zu Frage 4.6) (141 KB)
- Anlage 13: Krankenversicherung der ZT-Pensionisten und Hinterbliebenen, die ihre Pension ausschließlich nach altem Recht („WE/HB-Pension“) als „Besondere Pensionsleistung“ – unter der Bezeichnung „Ziviltechniker-Alterspension“ bzw. „Zivil (252 KB)
- Anlage 14: Die Krankenversicherung der ZT-Pensionisten*, die erst nach dem 31.12.2012 in den Ruhestand getreten sind und daher ihre Pension in Form von zwei Teilpensionen erhalten, eine Teilpension nach altem Recht („WE-Pension“) als „Besondere Pens (254 KB)
Anregungen zur Gruppenkrankversicherung
Generelle Anregungen zur Gestaltung des Gruppenkrankenversicherungsvertrages richten Sie bitte an die "AG Gruppenkrankversicherung" (office at arching dot at) der Bundeskammer.
Für Einzelberatungen steht Ihnen Ihre jeweilige Länderkammer bzw. stehen Ihnen die regionalen Uniqa-BetreuerInnen zur Verfügung.