Krankenversicherung der Ziviltechniker:innen
Einreichen von Rechnungen
Haben Sie die Uniqa Gruppenkrankenversicherung gewählt, so können Sie Ihre Rechnungen über die myUNIQAApp bei der UNIQA einreichen. Mehr Infos finden Sie im Infoblatt der UNIQA. Alternativ besteht die Möglichkeit zur Einreichung der Rechnung per Post, über ein online Formular auf der Webseite der UNIQA oder persönlich durch Übergabe der Rechnung an einen UNIQA Berater. Einreichungen per Email sind seit 1.1.2024 aus technischen Gründen nicht mehr möglich.
Sind Sie (auch) bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen versichert, so können Sie Ihre Rechnungen ebenfalls entweder per Post oder – soweit Sie über eine elektronische Handysignatur oder eine ID Austria Zugangsberechtigung verfügen - online via SVS GO einreichen.
Antworten auf die meist gestellten Fragen (FAQs)
Der Fragen- und Antworten-Katalog weist den Stand Jänner 2024 auf.
Anlagen
- Anlage 1: Gegenüberstellung der wesentlichsten Unterschiede zwischen den Leistungen der einzelnen Krankenversicherungs-Optionen im Rahmen des Opting out und Übersicht über die Leistungen der GKV (zu Frage 1.8) (143 KB)
- Anlage 2: Leistungsvergleich Überblick - Gruppen-Krankenversicherungsvertrag/ SVA d. gewerblichen Wirtschaft (zu Frage 1.8) (101 KB)
- Anlage 3: Vergleich der Prämien zur Sonderklasse Mehrbettzimmer (zu Fragen 1.9 und 2.9 sowie zu Anlage 1) (181 KB)
- Anlage 4: Wechselmöglichkeiten und –sperren: Zusammenfassung der wesentlichsten Grundsätze mit Fallbeispielen (zu Frage 1.11) (141 KB)
- Anlage 5: Die Besonderheiten der Krankenversicherungs-Option „Selbst-/Pflichtversicherung gem. §§ 14a/14b GSVG“ und die in diesem Zusammenhang wichtigsten Regelungen des Versicherungs- und Beitragsrechtes des GSVG (zu Frage 3.4) (164 KB)
- Anlage 6: Die Besonderheiten der Krankenversicherungs-Option „Selbstversicherung gem. § 16 ASVG“ (zu Frage 3.4) (160 KB)
- Anlage 7: Die Krankenversicherung der selbstständig tätigen ZT außerhalb Österreichs (zu Fragen 1.1 und 1.8) (129 KB)
- Anlage 8: Die Leistungen der Krankenversicherung nach dem GSVG (zu Frage 1.8) (244 KB)
- Anlage 9: Das Krankenversicherungsverhältnis der Geschäftsführer und der Nur-Gesellschafter von ZT-Gesellschaften m.b.H. (zu Frage 4.1 und 4.2) (329 KB)
- Anlage 10: Das Krankenversicherungsverhältnis der Kommanditisten von ZT-Kommanditgesellschaften (zu Frage 4.4) (202 KB)
- Anlage 11: ZT im Mutterschutz und in Karenz (zu Frage 4.5) (156 KB)
- Anlage 12: ZT mit „geringfügigen“ Einkünften (zu Frage 4.6) (108 KB)
- Anlage 13: Krankenversicherung der ZT-Pensionisten und Hinterbliebenen, die ihre Pension ausschließlich nach altem Recht („WE/HB-Pension“) erhalten (zu Frage 4.7) (171 KB)
- Anlage 14: Die Krankenversicherung der ZT-Pensionisten*, die erst nach dem 31.12.2012 in den Ruhestand getreten sind und daher ihre Pension in Form von zwei Teilpensionen erhalten (zu Frage 4.8) (169 KB)
Jährliche Anpassung der Prämien und Leistungen der Uniqa Gruppenkrankenversicherung
Die private Uniqa Gruppenkrankenversicherung unterscheidet sich von den staatlichen Krankenversicherungen vor allem durch die Anwendung des Kapitaldeckungsverfahrens. Beim Kapitaldeckungsverfahren spart jede:r für sich selbst, d.h. alle Beiträge, die im Laufe des Versicherungsverhältnisses einbezahlt werden, werden dem/der einzahlenden Versicherten nach Abzug von Verwaltungsgebühren und allfälligen öffentlichen Abgaben gutgeschrieben und für diese/n am Kapitalmarkt entsprechend veranlagt. Damit die Uniqa Gruppenkrankenversicherung die Versicherungsleistungen auch bis ins hohe Alter der Ziviltechniker:innen erbringen kann, müssen Altersrückstellungen gebildet und die an die Uniqa zu leistenden Prämien jährlich angepasst werden.
Über die Höhe der Anpassung der Prämien und der Leistungen der Uniqa Gruppenkrankenversicherung wird jährlich gegen Jahresende zwischen den Vertreter:innen der am Uniqa Gruppenkrankenversicherungsvertrag beteiligten Kammern der freien Berufe, so auch der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen, und den Vertreter:innen der Uniqa verhandelt. Nach Abschluss der kammerinternen Entscheidungsprozesse informiert die Uniqa die Versicherten über die konkrete jährliche Anpassung mit einem eigenen Schreiben. Nähere Informationen zu den Verhandlungen für die Anpassungen für das Jahr 2024 finden Sie in unserem Infoblatt.
Anregungen zur Gruppenkrankversicherung
Generelle Anregungen zur Gestaltung des Gruppenkrankenversicherungsvertrages richten Sie bitte an die "AG Gruppenkrankversicherung" (office at arching dot at) der Bundeskammer.
Für Einzelberatungen steht Ihnen Ihre jeweilige Länderkammer bzw. stehen Ihnen die regionalen Uniqa-BetreuerInnen zur Verfügung.