Honorierung und BIM in den LM.VM

Univ.-Prof. iR. DI Arch. Hans Lechner hat als Gutachter des BMVBS den Prozess zur Evaluierung der HOAI 2013 wissenschaftlich betreut und für die Leistungsmodelle + Vergütungsmodelle für Planerleistungen LM.VM.2014 erarbeitet.

Bei BIM die Leistungsphasen der LM.VM nach vorne verschieben

Hans Lechner stellt fest, dass 2013, als die HAOI geschrieben wurde, fand sich kein Architekt, der zu BIM Auskunft hätte geben können, um eine Einschätzung eventueller Mehr- oder Minderleistungen diskutieren zu können. Als 2014 die LM.VM geschrieben wurde, war dies auch so. Sowohl die HOAI als auch die LM.VM sind methodenfrei dargestellt. Die Frage, mit welcher Software Daten erstellt werden, ist dafür nicht relevant, weil beide eine Vereinbarung in Form eines Kollektivvertrags darstellen, in dem man sich ausmacht, was für die Planungsleistungen bezahlt werden soll. Der Diskussionsprozess darüber, ob BIM ein Mehraufwand ist, wird seither heftig geführt. Ohne dass es eine klare Definition gibt, was BIM eigentlich ist. Bei der technischen Attributierung gibt es einige ungeklärte Probleme. Der aus dem anglikanischen Raum stammende Begriff „Level of Details“ wurde übernommen, doch das, was etwa britische Architekten planen, ist mit dem was mitteleuropäische Architekten planen, nicht vergleichbar, sondern deutlich weniger.
Zweifellos entstehen beim Umstieg auf BIM sowohl beim Ankauf als auch bei der Schulung hohe Kosten. Honorarordnungsmäßig wurden folgende Schritte unternommen: Leistungsphasen wurden nach vorne verschoben, um die veränderten Phasen der Planung bei BIM abzudecken. Der Gesamtwert von Leistungsphase 1 bis 3 wurde im Vergleich zu früher um fast 50% hinaufgesetzt, statt ehemals 20% Anteil an der Gesamtleistungsplanung liegt es derzeit bei fast 33%. Es muss also deutlich intensiver geplant werden, z.B. in der Leistungsphase 3, die besser Systemplanung als Entwurfsplanung genannt werden sollte, schon um eine Kostenplanung vornehmen zu können. Mittelfristig besteht die Notwendigkeit, dass der wirkliche sinnvolle Aufwand – nicht des ersten, sondern des dritten Projektes, das ein Planer macht – nachgewiesen werden sollte, um dokumentieren zu können, ob die Tabellenwerte angepasst werden sollten. Leider hat noch kein österreichischer Planer, ganz im Gegensatz zur BRD, eine entsprechende Statistik zum Mehraufwand dazu vorgelegt, um einen Anpassungsantrag zu stellen. Eine relevante qualitative Statistik seitens der Architektenschaft wäre also nötig. Jammern alleine reicht da nicht um das Thema zu behandeln.

Texte: Brigitte Groihofer