ASFINAG Blog


HINWEIS: ZiviltechnikerInnen haben die Möglichkeit, über office@arching.at fehlerhafte Ausschreibungen oder Ausschreibungen mit unfairen Bedingungen an den Unter-Ausschuss ASFINAG heranzutragen. Sofern diese den zwischen der ASFINAG und der Bundeskammer getroffenen Vereinbarungen widersprechen oder objektiv unfaire Passagen enthalten, kann der Unter-Ausschuss an die ausschreibende Stelle herantreten und versuchen, eine Verbesserung zu erreichen. Um gegenüber der ASFINAG entsprechend handeln zu können, muss die Meldung in gut aufbereiteter Form und rechtzeitig vor dem Abgabetermin des jeweiligen Vergabeverfahrens erfolgen.

Ziel ist es, in den gemeinsamen Abstimmungsgesprächen zwischen der Bundeskammer und der ASFINAG Verbesserungen für zukünftige Verfahren zu erreichen. Auch dahingehend können entsprechende Anliegen im Sinne einer fairen Vergabe eingebracht werden.


Schulungs-Verpflichtung: ASFINAG-Vergaben

Ab 1.1.2025 gibt es eine Schulungs-Verpflichtung bei Leistungen im Bereich Fahrzeugrückhaltesysteme – Doku und Mängelbehebung. Dies betrifft die Dokumentation der ordnungsgemäßen Aufstellung und der Nachweis der allfällig behobenen Mängel von Fahrzeugrückhaltesystemen und ist relevant für ASFINAG-Vergaben im Bereich Fahrzeugrückhaltesysteme. Jene Person, die die Leistung vor Ort durchführt, hat vorab an der vom FSV angebotenen Schulung für die „Fachkraft für Fahrzeugrückhaltesysteme“ teilzunehmen. Auch gleichwertige Schulungen bzw. eine zumindest einjährige Mitarbeit bei den entsprechenden RVS-Ausschüssen wird als gleichwertig anerkannt. Eine entsprechende Schulungsbestätigung ist vorzulegen. Die FSV hat angekündigt, heuer mehrere Schulungstermine anzubieten.

Neue Schulungsplattform bei der ASFINAG

Mit 01.01.2023 wurde das System für die Bekanntmachung und Anmeldung von Schulungen, die von der ASFINAG veranstaltet werden, umgestellt. Sämtliche angebotene Schulungen finden Sie auf https://www.asfinag.net/informationen/schulungen. Die Anmeldung erfolgt direkt auf der ASFINAG-Schulungsplattform. Hierzu müssen sich externe Teilnehmer:innen mit ihrer Mailadresse und ihrer Unternehmenszugehörigkeit registrieren. Die weitere organisatorische Abwicklung (Teilnahmebestätigungen, Rechnungen, etc.) erfolgt dann über die Plattform. Sämtliche Schulungen finden Sie über den Button „Alle Kurse durchsuchen“.

Folgende Schulungen werden für das Jahr 2023 angeboten:

  • Abrechnung
  • Planungshandbücher
  • Umgang mit der Bauzeit

 

 

ASFINAG - Russlandsanktionen; Erklärung zur SanktionenVO (EU)

Im Zusammenhang mit den laufenden Russlandsanktionen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die von der EU getroffenen Sanktionen zu exekutieren und somit entsprechende Erklärungen von Ihren Auftragnehmern einzufordern. Aus diesem Grund wurde seitens der Asfinag ein Schreiben an ihre Dienstleister verschickt, damit diese bestätigen, dass alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossenen Vertragsverhältnisse nicht unter die Russlandsanktionen fallen. Konkret hat die Asfinag im zugehörigen Formblatt die Angabe jeder einzelnen Auftragsbezeichnung samt ProVia-ID vorgegeben, was einen erheblichen Aufwand für uns Auftragnehmer bedeuten würde.  Nach Rücksprache des Vorsitzenden des Asfinag-Ausschusses der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen DI Christian Stadler mit Vertreter:innen der Asfinag kann rückgemeldet werden, dass es auch grundsätzlich möglich ist, eine Generalerklärung für alle derzeit laufenden Projekte mit diesem Schreiben abzugeben. Dazu muss man jedoch ausschließen können, dass ein Projekt unter die Russlandsanktionen fällt. Jene Projekte, die unter die Russlandsanktionen fallen, sind auf jeden Fall einzeln anzugeben.

Kooperative Projektabwicklung

Seitens der ASFINAG wurde auf die Möglichkeit der Nutzung des KOOP-QuickChecks in Projekten hingewiesen. Dieses Tool wird insbesondere bei komplexeren Bauvorhaben als gute Unterstützung aller Projektbeteiligten gesehen und kann auch von uns als Dienstleister zur Verwendung angeregt werden. Genauere Details finden Sie auf der Website der ASFINAG.

 


Erfolge 2018


Valorisierungsregel/Abminderungsfaktor

Die Umrechnung veränderlicher Preise erfolgt in der ASFINAG zu 40% nach der Veränderung des Verbraucherpreisindex VPI 1996 (Werte des Oktobers) und zu 60% gemäß der durchschnittlichen Erhöhung des Kollektivvertragsabschlusses für Angestellte bei Architekten und Ingenieurkonsulenten über alle Beschäftigungsgruppen (BG) inkl. Lehrlingsentschädigung.
Der bisher angesetzte Abminderungsfaktor von 0,975 auf die Lohnkosten wird bei Ausschreibungen ab 01.01.2019 nicht mehr angesetzt.


Preisangemessenheit von Angeboten - Medianregelung

Die Medianregelung ist ein in der ASFINAG bei Dienstleistungsausschreibungen laufend angewandtes Modell, um unterpreisige Angebote ausscheiden zu können. Der Prozentwert, nach dem Angebotspreise als ungewöhnlich niedrig zu klassifizieren sind, ist gem. einer internen Anmerkung in Abhängigkeit der Kalkulierbarkeit des Leistungsbildes, als auch nach der Zahl der zu erwartenden Angebote, festzulegen.
Die mögliche Bandbreite zur Festlegung des Medians wurde von ursprünglich 20% bis 40% geändert auf eine Bandbreite von 10% bis 30% reduziert.


Preisangemessenheit von Angeboten - Kalkulationsblatt für Dienstleistungen

In Zusammenarbeit von ASFINAG – Bundeskammer – IB – VZI wurde ein Kalkulationsblatt für baunahe Dienstleistungen erstellt. Ähnlich zur Medianregel ist auch hier die Zielsetzung, die Qualität von Dienstleistungen hoch zu halten und ein angemessenes Preisniveau zu erreichen. Weiters kann damit die Einhaltung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungs-Gesetzes (LSDG) entsprechend gewährleistet werden.
Das Kalkulationsblatt wird bei der Vergabe von Planungsleistungen teilweise bereits eingesetzt und die Anwendung soll in weiterer Folge auf sämtliche Dienstleistungsvergaben ausgedehnt werden.


Deutliche Reduzierung von Pönalen

Die möglichen Vertragsstrafen bei Dienstleistungsausschreibungen wurden deutlich reduziert. Bei Änderung der Personalausstattung beträgt die Pönale künftig max. 20%, alle sonstigen Vertragsstrafen sind mit 10% der Auftragssumme beschränkt. Die Gesamthöhe aller Vertragsstrafen wurde von ehemals 50% auf nunmehr max. 30% der Auftragssumme reduziert.


Pilotprojekt "Gute Dienstleistungen sollen belohnt werden"

Seitens der ASFINAG wurde ein Pilotprojekt initiiert, welches eine Belohnung für besonders gute Dienstleistungen schaffen soll.
Unter Bewertung der Kriterien „Qualität der Leistung“, „Einhaltung der Termine“, „Umgang mit den Kosten“ und „Qualität der Zusammenarbeit“ werden Beurteilungen der Dienstleistungen im Bereich Straßenplanung (Phasen bis Einreichprojekt) ausgearbeitet.
Für Unternehmen, welchen durch die Bewertung eine ausgezeichnete Leistung bestätigt wird (Bewertung > 8 auf einer Skala bis 10), ergeben sich im Bereich der Direktvergaben für Straßenplanungen Bonuseffekte, wonach im Sinne der erwarteten höheren Qualität auch höhere Preise erzielt werden können.
Gemeinsam mit der Bundeskammer wird das Projekt laufend evaluiert und weiterentwickelt. Bei positiven Erfahrungen soll eine Ausweitung auf weitere Dienstleistungs-Bereiche erfolgen.