Rudolf Kolbe zum Vizepräsident und Europa-Beauftragten der Freien Berufe gewählt.

Bundeskammer-Vizepräsident und Länderkammerpräsident für Oberösterreich und Salzburg, BR h.c. DI Rudolf Kolbe wurde am 27.06.2018 zum Vizepräsidenten der BUKO (Bundeskonferenz der freien Berufe) gewählt.

Seit 2015 ist Rudolf Kolbe Präsident des Europäischen Rates für Freie Berufe (CEPLIS) in Brüssel, der etwa dreißig europäische mono- und interprofessionelle Organisationen vertritt. Außerdem ist er Mitglied des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) und hat dort die Rolle des Sprechers der 2017 neu gegründeten Kategorie Freie Berufe inne.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit wird auch in seiner neuen Rolle der Umgang mit den vielfältigen Bestrebungen der Europäischen Kommission zur Deregulierung von nationalen Berufsregelungen sein. Kolbes Ziel ist es, noch deutlicher sichtbar zu machen, dass Berufsregelungen, die auf falschen Wirtschaftswachstums-Hoffnungen und zu wenig Berücksichtigung von öffentlichen Interessen beruhen, fatale Folgen für KonsumentInnen haben können. Als Basis für einen ausgewogeneren Zugang zur Berufsregulierung zwischen öffentlichen Sicherheitsinteressen der Gesellschaft und rein wirtschaftlichen Interessen plant die Kategorie Freie Berufe im EWSA auch eine europaweit einheitliche Definition der Freien Berufe.

Wichtiger Zukunftsschwerpunkt ist für Kolbe auch das Thema Freie Berufe 4.0: Die Anpassung der freiberuflichen Geschäftsmodelle und Prozesse und an digitale Veränderungen – z.B. völlige Digitalisierung von Bauprozessen, elektronische Patientenakte und medizinische Beratung im Internet, Online-Apotheken, Online Portale zum Download von Standardprodukten zur Rechtsdurchsetzung - ist besonders sensibel. Denn freiberufliche Dienstleistungen sind in der Regel eng mit den elementaren Bedürfnissen von Menschen verknüpft - also z.B. Leben, Gesundheit, Sicherheit, Eigentum - und erfordern daher eine besondere Vertrauenssicherung. Es wird immer wieder neu zu entscheiden sein, welche „alten“ Dienstleistungen unbeschadet zu digitalen Produkten werden können und in welchen Bereichen das eine Gefahr für Patienten, Konsumenten, Klienten, etc. darstellen würde. Es muss ebenfalls darauf geachtet werden, dass bestehende Schutzsysteme nicht durch digitale Prozesse umgangen werden können.