Infos zur Anstellung geflüchteter Personen aus der Ukraine durch Ziviltechniker:innen

Übersicht

Nachdem die geflüchtete Person eine „blaue Aufenthaltskarte“ – einen Ausweis für Vertriebene – erhalten hat, muss vom ZT Büro beim AMS gemeinsam mit einer Kopie des Ausweises eine Beschäftigungsbewilligung beantragt werden. Eine Antragsstellung ist auch über Ihr eAMS-Konto für Unternehmen unter der Rubrik Ausländerbeschäftigung / Beschäftigungsbewilligung möglich. Eine Beschäftigungsbewilligung ist strikte Voraussetzung für die Anstellung. Nähere Infos finden Sie hier.

Häufige Fragen zur Beschäftigungsbewilligung

Ist die Beschäftigungsbewilligung zeitlich beschränkt?
Die gesetzliche Höchstdauer beträgt 1 Jahr. Grundsätzlich kann die Beschäftigungsbewilligung aber jedes Jahr mit einem rechtzeitig gestellten Antrag um 1 Jahr verlängert werden.

Ist die Beschäftigungsbewilligung nur für den Job bei dem beantragenden AG gültig?
Ja, die Beschäftigungsbewilligung gilt nur für die beantragte und bewilligte berufliche Tätigkeit und ist nur für jenes Unternehmen gültig, welches den Antrag gestellt und erteilt bekommen hat.

Bleibt die Beschäftigungsbewilligung bei Jobwechsel gültig oder gilt sie nur für den konkreten beantragenden AG?
Die Beschäftigungsbewilligung verliert bei Beendigung des Dienstverhältnisses ihre Gültigkeit. Demnach muss bei einem Jobwechsel der neue Arbeitgeber einen Neuantrag auf Beschäftigungsbewilligung beim AMS einreichen. Das neue Dienstverhältnis darf erst nach Erhalt der neuen Beschäftigungsbewilligung begonnen werden.

Welche Kriterien werden vom AMS vor der Ausstellung der Beschäftigungsbewilligung überprüft?
Es werden sehr viele Kriterien überprüft.
Zum Beispiel:

  • Ob das Aufenthaltsrecht vorhanden ist (Karte für Vertriebene)
  • Ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften vom Unternehmen eingehalten werden
  • Ob die beantragte Person innerhalb der letzten 12 Monate wiederholt illegal beschäftigt war
  • Ob das Unternehmen Ausländer:innen innerhalb der letzten 12 Monate illegal beschäftigt hat
  • Ob das Dienstverhältnis nicht bereits ohne Beschäftigungsbewilligung begonnen hat
  • Ob der Arbeitsplatz im eigenen Betrieb ist

Sollte auch für eine Beschäftigung als freie/r Dienstnehmer/in eine Beschäftigungsbewilligung beantragt werden?
Ja, da in den allermeisten Fällen ein freies Dienstverhältnis ein arbeitnehmerähnliches Arbeitsverhältnis ist, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit, ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung gestellt werden. Denn auch für arbeitnehmerähnliche Arbeitsverhältnisse ist eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Dies gilt auch für die meisten Werkverträge, wenn es nur einen Auftraggeber gibt.

Für welche Beschäftigung muss eine Beschäftigungsbewilligung beantragt und die Erteilung abgewartet werden?
Als Beschäftigung gilt unter anderem die Verwendung
a)    in einem Arbeitsverhältnis
b)    in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis wie z. B. die meisten freien Dienstverhältnisse, auch Werkverträge, wenn der/die Auftragnehmer:in von der/vom Auftraggeber:in wirtschaftlich abhängig ist. Auch andere Merkmale eines Werkvertrages können dazu führen, dass eine Bewilligungspflicht vorliegt. Im Zweifel sollte ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung beantragt werden.
c)    in einem Ausbildungsverhältnis
(Die Aufzählung ist nicht vollständig, da die restlichen Verwendungen nicht auf Vertriebene zutreffen können.)

Was ist im Antrag unter „sonstige Beschäftigung“ zu verstehen?
Sonstige, aus anderen Gründen befristete Arbeitsverhältnisse oder arbeitnehmerähnliche Arbeitsverhältnisse.

Gibt es eine Mindestbehaltdauer?
Nein, eine solche gibt es nicht.
 

Vermittlung

Wie können geflüchtete Personen angesprochen werden?
Sie können Ihre Bereitschaft bei der Stellenausschreibung zum Ausdruck bringen, indem Sie die Worte "Wir freuen uns über Bewerbungen von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. / We look forward to receiving applications from Ukrainian refugees. / Ми дуже раді заявкам на роботу від біженців з України" beifügen. Wird die Stellenanzeige beim AMS mit der oben angeführten Phrase registriert, wird sie automatisch für Geflüchtete zugänglich gemacht, wenn diese im Suchfeld „Ukraine“ eintippen. Jobs für geflüchtete Ukrainer:innen können auch unter https://www.jobs-for-ukraine.at/ registriert werden.
 

Weitere Unterstützungs- und Informationsangebote

Wo können Informationen für arbeitssuchende Ukrainer:innen gefunden werden?
Der AMS stellt Ukrainer:innen mehrsprachig Ressourcen zum Zugang zum Arbeitsmarkt bereit, diese können hier abgerufen werden.

Welche Kontaktstellen gibt es für weitere Fragen?
Zum einen sind die auf regionaler Ebene zuständigen Kontakte hier abrufbar, für spezifische Fragen bezüglich der Ukraine ist ukraine@ams.at zu kontaktieren.