Hinweis: Gesetzliche Anhebung des Tag- und Nächtigungsgeldes sowie des Kilometergeldes ab 2025:
Seit 1.7.2025 wird beim amtlichen Kilometergeld wieder zwischen Personen- und Kombinationskraftwägen sowie Motorfahrrädern und Motorrädern unterschieden, wobei für letztere ein Betrag von € 0,25 festgesetzt wird. Das Kilometergeld für die Benützung von Fahrrädern beträgt ebenso € 0,25. Für Reisebewegungen aufgrund vor dem 1.7.2025 erteilter Dienstaufträge gilt die Reisegebührenvorschrift in der bis 30.6.2025 geltenden Fassung weiterhin.
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 werden die Grenzwerte für die Steuerbegünstigung des Taggeldes und des Nächtigungsgelds ab 1. Jänner 2025 angehoben. Die steuerfreien Taggelder für Inlandsdienstreisen werden von € 26,40 auf € 30,- pro Tag und das steuerfreie Nächtigungsgeld von € 15,- auf € 17,- erhöht.
Mit 1.1.2025 tritt auch eine Änderung der Reisegebührenvorschrift in Kraft. Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird ab 2025 auf einheitliche € 0,50 angehoben. Die Kosten für die Mitbeförderung einer Person in einem Personen- oder Kombinationskraftwagen werden auf € 0,15 erhöht.
2024
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Mit der heurigen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter bringen die Ziviltechniker:innen ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Ausdruck und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber:innen. Nähere Erläuterungen finden Sie hier.
