Wettbewerbe

Architekturwettbewerbe sind qualitätsorientierte Auswahlverfahren, deren Funktion darin besteht, hochwertige Beiträge zur Gestaltung unserer gebauten Umwelt zu liefern. Qualität, Innovation und Baukultur stellen laut Wettbewerbsstandard Architektur WSA 2010* die zentralen Werte des Architekturwettbewerbs dar. Er wird vorwiegend in Entscheidungsprozessen öffentlicher Planungsprojekte eingesetzt, wo er inhaltliche Grundlagen für die Vergabe von Aufträgen in anschließenden Verhandlungsverfahren schafft.

Wesentliche Merkmale des Architekturwettbewerbs werden mit den Faktoren Informationsdichte, Objektivierung und gesellschaftspolitische Relevanz umschrieben. Die Informationsdichte resultiert aus einem offenen Prozess, in dem alle erdenklichen Entwurfsvarianten vorgelegt und geprüft werden können. Aus einer möglichst großen Vielfalt an Beiträgen wird die qualitativ beste Lösung für die Gestaltungsaufgabe gefunden. Ein unabhängiges Preisgericht, das nach vorweg definierten Kriterien Entscheidungen trifft, setzt sich in einem transparenten Prozess mit geistig-schöpferischen Leistungen auseinander und macht diese mit ihren Argumenten nachvollziehbar. Die dem Architekturwettbewerb inhärente Diskussions- und Entscheidungskultur ist beispielgebend für demokratische Prozesse und kann bei öffentlichen Bauaufgaben auch den Diskurs mit der Bevölkerung in Form von Beteiligungsprozessen und Ausstellungen in die Projektentwicklung und Planungsentscheidung integrieren.

Für Planungsaufgaben mit unterschiedlicher Themenstellung und Größe steht eine Reihe von erprobten Verfahrensarten zur Verfügung. Das Standard-Verfahren ist der offene, einstufige Wettbewerb. Bei komplexeren Themenstellungen wird der zweistufige Wettbewerb empfohlen, der die Überarbeitung und Präzisierung erster Entwurfsansätze ermöglicht. Kleine Bauaufgaben, deren Auftragsvolumen im Unterschwellenbereich liegt, können als geladene Wettbewerbe mit eingeschränktem Teilnehmerkreis abgewickelt werden. Auch der nicht offene Wettbewerb bietet die Möglichkeit, den Teilnehmerkreis zu beschränken, was bei Themenstellungen mit sehr selektiven Kompetenzanforderungen sinnvoll sein kann. Soll der Planungsauftrag an ein Generalplanerteam vergeben werden, kann im Generalplaner-Wettbewerb bereits ein entsprechendes Team gebildet oder darauf hingearbeitet werden.

Architekturwettbewerbe liefern Gestaltungslösungen, die auch in wirtschaftlicher Hinsicht überzeugend sind. In der Konkurrenz mit anderen Lösungen entwickeln die erfolgreichsten Entwürfe Qualitäten, die sich auch in reduzierten Baukosten niederschlagen.

Die Aufgabenstellungen in Architekturwettbewerben umfassen eine breite Palette an Themen in dem Bereichen Städtebau, Hochbau, Infrastrukturplanung und Freiraumgestaltung. Gemeinwohlorientierte Zielsetzungen stehen immer im Vordergrund, und Themen des Umweltschutzes und in diesem Sinne des ressourcenschonenden, werthaltigen und nachhaltigen Planens und Bauens haben zuletzt zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Architekturwettbewerbe sind ein Fenster, durch das wir einen Blick auf die mögliche Zukunft unserer gebauten Welt werfen können. Sachverstand, Urteilsvermögen und Verantwortung für unsere Zukunft liegen dem Wettbewerb zugrunde.

Die Bundeskammer der Ziviltechniker:innen sowie die einzelnen Länderkammern unterstützen den Architekturwettbewerb durch Beratungsleistung in Bezug auf Inhalte und Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen und die Organisation von Wettbewerben. Neben der Expertise von Wettbewerbsausschüssen, Wettbewerbsreferenten und Juristen halten wir diverse Musterunterlagen sowie das Regelwerk des WSA 2010* bereit.


WSA 2010* - Neuauflage 2022


Muster Wettbewerbsunterlagen


Entgelt für Preisrichter:innen laut WOA

Das Entgelt für Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Unter Berücksichtigung des mit öffentlichen Auftraggeber:innen vereinbarten ZT-Index ergibt sich gemäß § 7 WOA per 1.1.2026 folgender Stundensatz: EUR 263,-.

Das Entgelt für Preisrichter:innen soll von den Auslober:innen im Einvernehmen mit der Bundeskammer bzw. der kooperierenden Länderkammer festgesetzt werden. Unter Heranziehung des mit Auftraggeber:innen vereinbarten Basiswertes ergibt sich gemäß § 7 WOA per 1.1.2025 folgender Stundensatz: EUR 253,989 (gerundet EUR 254).


Nominierung von Preisrichter:innen

Die von den Kammern der Ziviltechniker:innen nominierten Preisrichter:innen (Architekt:innen, Ingenieur:innen) werden von den Kolleg:innen der Wettbewerbsausschüsse vorgeschlagen. Voraussetzung für die Nominierung sind Erfahrung im wettbewerbsgegenständlichen Fachgebiet und im Wettbewerbswesen (erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben, Preisen oder Anerkennungen), berufliche Fortbildung (Teilnahme an einem Wettbewerbslehrgang), einschlägige wissenschaftliche Tätigkeit (Lehre, Forschung), Fachpublikationen oder gebaute baukünstlerisch herausragende Bauwerke.



Empfehlungen für kooperative Verfahren im Städtebau

Kooperative Verfahren dienen der Ermittlung und Strukturierung von städtebaulichen Grundlagen. Im Rahmen eines dialogischen Prozesses werden die Gegebenheiten des räumlichen Umfeldes und die unterschiedlichen Interessenslagen der beteiligten Akteure, Stakeholder und Interessenten  sichtbar gemacht und bei der gemeinsamen Entwicklung von städtebaulichen Lösungsansätzen abgeglichen.


WSA Bestellung

Wettbewerbsstandard Architektur - WSA/WOA


Porto und Spesen werden pauschal verrechnet.
Sonstige, ältere Broschüren auf Anfrage: Tel. (01) 505 58 07 oder 
Mail: office@arching.at