Organisatorische Struktur der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen
Kammertag
Der Kammertag besteht aus dem/der Präsident:in und Vizepräsident:in der Bundeskammer, den Mitgliedern der Bundessektionen und den Präsident:innen und Vizepräsident:innen der Länderkammern. Der Kammertag ist jährlich mindestens einmal abzuhalten, außerdem kann ihn die/der Präsident:in jederzeit einberufen.
Kompetenzen des Kammertages:
- Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer und Genehmigung des Rechnungsabschlusses
- Genehmigung des Jahresvoranschlages
- Festsetzung der von den Länderkammern zu leistenden Umlagen
- Erlassung der Geschäftsordnung und der Dienstordnung der Bundeskammer
- Erlassung von Standesregeln und Leistungsbildern sowie von Richtlinien für die Angebotserstellung
- Behandlung aller Angelegenheiten, die vom Vorstand oder gemäß der Geschäftsordnung vorgelegt werden
- Erlassung von Richtlinien für Gutachten zur Angemessenheit der von Ziviltechniker:innen geforderten Honorare
- Erlassung von Richtlinien für Ausweiskarten für die elektronischen Signaturen
- Erlassung der Verordnung betreffend die Führung eines Urkundenarchivs der Ziviltechniker:innen sowie von Richtlinien über die Voraussetzungen für die Einstellung, den Zugang und die Löschung von Urkunden sowie die Dauer ihrer Aufbewahrung, ferner die Festlegung der zur Deckung des Aufwands für die Eintragung, die Gewährung des Zugangs und die Löschung notwendigen Gebühren
- Erlassung der Verordnung über die übergeordneten Berufsbezeichnungen
Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus der/dem Präsident:in und dem/der Vizepräsident:in der Bundeskammer, den Präsident:innen und Vizepräsident:innen der Länderkammern sowie den Bundessektionsvorsitzenden und deren Stellvertreter:innen zusammen. Die/der Präsident:in kann den Vorstand jederzeit einberufen. Der Vorstand ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht einem anderen Organ der Bundeskammer zugewiesen sind.
Auf Antrag einer Bundessektion kann der Vorstand Fachgruppen zur Beratung der anderen Organe der Bundeskammer einrichten.
Präsidium
Das Präsidium der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen besteht aus ihrer/m Präsident:in und Vizepräsident:in und den Präsident:innen der Länderkammern. Das Präsidium ist berufen zur Entscheidung bei besonderer Dringlichkeit und in jenen Fällen, in denen der Vorstand innerhalb der gestellten Frist keinen Beschluss fassen kann.
Bundessektion Architekt:innen
Die Bundessektion Architekt:innen ist für die sektionseigenen Angelegenheiten zuständig. Sie besteht aus dem/der Sektionsvorsitzenden und -stellvertreter:in der gleichnamigen Sektion und weiteren Delegierten der Sektionen der Länderkammern. Insgesamt hat sie 15 Delegierte.
Bundessektion Zivilingenieur:innen
Die Bundessektion Zivilingenieur:innen ist für die sektionseigenen Angelegenheiten zuständig. Sie besteht aus dem/der Sektionsvorsitzenden und -stellvertreter:in der gleichnamigen Sektion und weiteren Delegierten der Sektionen der Länderkammern. Insgesamt hat sie 15 Delegierte.
