Hinweis: Gesetzliche Anhebung des Tag- und Nächtigungsgeldes sowie des Kilometergeldes ab 2025:
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 werden die Grenzwerte für die Steuerbegünstigung des Taggeldes und des Nächtigungsgelds ab 1. Jänner 2025 angehoben. Die steuerfreien Taggelder für Inlandsdienstreisen werden von € 26,40 auf € 30,- pro Tag und das steuerfreie Nächtigungsgeld von € 15,- auf € 17,- erhöht.
Mit 1.1.2025 tritt auch eine Änderung der Reisegebührenvorschrift in Kraft. Das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder wird ab 2025 auf einheitliche € 0,50 angehoben. Die Kosten für die Mitbeförderung einer Person in einem Personen- oder Kombinationskraftwagen werden auf € 0,15 erhöht.
Nähere Informationen zum Zusatz-Kollektivvertrag betr. Mitarbeiter:innenprämie erhalten Sie hier.
Mit der heurigen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter bringen die Ziviltechniker:innen ihre Wertschätzung gegenüber ihren Mitarbeiter:innen zum Ausdruck und positionieren sich als attraktive Arbeitgeber:innen. Nähere Erläuterungen finden Sie hier.