EU Kommission erhebt Klage gegen deutsche HOAI

Die Europäische Kommission geht den letzten Schritt im bereits 2015 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus Sicht der EU-Kommission wettbewerbshindernden Honorarordnung für ArchitektInnen und IngenieurInnen (HOAI).

Wie schon im November 2016 angekündigt, hat die Kommission nun tatsächlich Klage gegen Deutschland aufgrund der Aufrechterhaltung der HOAI vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhoben. Die deutsche Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung der vermeintlichen Missstände ergriffen wurde, bzw. Stellung zu der Klage zu beziehen.

Die Kommission sieht die Niederlassungsfreiheit von ArchitektInnen und IngenieurInnen und den freien Wettbewerb durch die verbindlichen Mindestsätze der Honorarordnung behindert. Ohne HOAI würden sich mehr Büros in Deutschland niederlassen – der entstehende Preiswettbewerb komme Verbrauchern zugute. Die deutsche Bundesarchitektenkammer sieht das anders: Die verbindlichen Mindestsätze sicherten die Planungsqualität.

Die Bundeskammer hat in dieser Sache bereits mehrfach ihre Solidarität mit den deutschen KollegInnen öffentlich bekundet. Wir sind der Meinung, dass eine klare Honorarordnung grenzüberschreitenden Dienstleistungen keinesfalls im Weg steht. Das österreichische Beispiel zeigt, dass die Abschaffung von Mindesttarifen keine Auswirkungen auf die Anzahl an Niederlassungen von ArchitektInnen und IngenieurInnen aus anderen EU-Ländern zur Folge hat. Anfang diesen Jahres hatten wir daher, gemeinsam mit der Bundesinnung Bau und dem Fachverband Ingenieurbüros der WKO, die österreichische Bundesregierung aufgefordert, als Streithelfer an dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof teilzunehmen. Die österreichische Bundesregierung konnte hiervon jedoch nicht überzeugt werden.