Besuch bei Bundeskanzlerin Bierlein

Christine Lohwasser (interimistische Leitung Generalsekretariat Bundeskammer), BR h.c. DI Rudolf Kolbe (Präsident Bundeskammer), Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein, DI Arch. Daniel Fügenschuh (Vizepräsident Bundeskammer) und Dr. Felix Ehrnhöfer (stv. Kabinettschef im Kabinett Bierlein, derzeit karenzierter Generalsekretär Bundeskammer). Foto: Andy Wenzel

Am Mittwoch, den 14. August, empfing Bundeskanzlerin Dr. Brigitte Bierlein Präsident Kolbe und Vizepräsident Fügenschuh im Bundeskanzleramt. Die Funktionärsspitze der Bundeskammer konnte dabei auf Missstände betreffend das Fehlen einer Antragslegitimation für Interessensvertretungen im Vergaberecht, also einer Klagemöglichkeit für Kammern, um gegen rechtswidrige Ausschreibungen vorgehen zu können, aufmerksam machen.

Präsident Kolbe war es aber auch ein Anliegen, auf die Situation der Frauen im Bereich technisch-planerischer Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Er nutzte die Gelegenheit, um die Bundeskanzlerin zum Ziviltechnikerinnentag Anfang September in Linz (siehe Veranstaltungshinweis hier) einzuladen.

Vizepräsident Fügenschuh betonte im Gespräch, dass eine Wettbewerbsordnung im Verordnungsrang langfristig den Architekturwettbewerb als qualitätssicherndes Vergabeverfahren stärken würde. Um die Vorzüge eines gelungenen Architekturwettbewerbes besser darstellen zu können, lud die Kammerspitze  Bierlein dazu ein, ein Best Practice-Beispiel noch diesen Herbst in Wien zu besuchen.

Dass Qualität und Sicherheit Allgemeingüter sind, die es rechtfertigen, Preisorientierungen seitens staatlicher Einrichtungen zu verlautbaren, hat das EuGH-Urteil zur deutschen HOAI heuer bestätigt. Die Bundeskanzlerin nahm daher mit Interesse zur Kenntnis, dass wissenschaftliche Publikationen, wie sie die LM.VM 2014 darstellen, hier als Vorbild dienen könnten, um Preisdumping und Bauskandale zu verhindern.