Bericht zur Generalversammlung der UIA

November 2024


Die außerordentliche Generalversammlung der UIA wurde vom 15. bis 18. November 2024 in Kuala Lumpur unter dem Thema "Diversecity" abgehalten, um die 2023 auf dem Weltkongress in Kopenhagen gesetzten Maßnahmen zur Reform der UIA zu beschließen. Die große Beteiligung spiegelte das Interesse der Mitgliedssektionen an der Abstimmung über die Reformpunkte wider, die für die Gegenwart und Zukunft der UIA von entscheidender Bedeutung ist. Die von den Mitgliedssektionen mit großer Spannung erwarteten Überarbeitungen fanden größtenteils Unterstützung.

Die vom Malaysian Institute of Architects (PAM) organisierte und finanzierte Veranstaltung befasste sich daher neben der Frage, wie aufstrebende Volkswirtschaften und wachsende Städte ein menschliches und nachhaltiges Wachstum erreichen können, intensiv mit einer tiefgreifenden Neustrukturierung der UIA. Dieser für die Bundeskammer unerlässliche Prozess hin zu Demokratisierung, Transparenz und Wirtschaftlichkeit wurde u.a. durch die folgenden Entscheidungen vorangetrieben:

  • Sicherstellung der demokratischen Funktion mit neuen bottom-up-Strukturen:
    Abschaffung des sogenannten "Bureaus" (UIA-Präsidium) als Machtzentrale und Neueinführung einer kollegialen Führung durch alle Ratsmitglieder, zu denen auch vier Vertreter:innen jeder Region gehören. (Art. 9 gelöscht, Art. 16. neu)
     
  • Wirtschaftliche und transparente Finanzgebarung:
    Verpflichtende Ernennung von unabhängigen Buchhalter:innen, Rechnungsprüfer:innen und Rechtsberater:innen. (Art. 25.3 neu)
     
  • Steigerung der Effektivität und Sichtbarkeit:
    Konkretisierung der Ziele und Grundwerte der UIA in den Statuten und verbesserten Austausch mit Arbeitsgruppen und Kommissionen durch die neue kollegiale Führung. (Art. 1 und Art. 16 neu)
     
  • Stärkerer Fokus auf die Einbindung von jungen Architekt:innen:
    Ergänzungen in den UIA Zielen und grundsätzliche Limitierung der Wiederwahlmöglichkeit auf zwei Amtsperioden (8 Jahre), ausgenommen sind Präsidentschafts- und Stellvertretungsfunktionen. (Art. 1, Art. 15 neu)

U.a. für die folgenden Punkte konnte keine erforderliche Mehrheit gefunden werden:

  • Demokratische Einbindung aller Mitgliedsorganisationen:
    Häufigere Generalversammlungen und Kongresse ab 2029.
     
  • Sitz des UIA-Hauptquartiers
    Eine Abstimmung zur Verlegung des Sitzes von Paris nach Lausanne, wo die UIA 1948 gegründet wurde, hat eine Zweidrittel-Mehrheit knapp verpasst. Nachdem die bisherigen Räumlichkeiten in Paris nicht weiter verfügbar sein werden, ist der zukünftige Ort des Hauptquartiers weiterhin ungewiss.
     
  • Geregelte Einbindung ehemaliger Präsident:innen
    Um ein angemessenes Verhältnis von gewählten und nicht-gewählten Vertreter:innen bei Sitzungen und Abstimmungen sicherzustellen, soll eine Einteilung ehemaliger Präsident:innen in "aktiv" oder "inaktiv" erfolgen können, sowie die konkrete Einbindung in Sitzungen und Abstimmungen durch weitere Regeln klargestellt werden.

Die Verringerung der Häufigkeit der Kongresse und die Abschaffung der thematischen Konferenzen, die beide Einnahmen generieren und es den finanziell schwächeren Mitgliedssektionen ermöglichen hätten können, UIA-Veranstaltungen zu organisieren, wirken sich negativ auf die Finanzen der UIA aus. Außerdem wird die hohe Miete für den Pariser Hauptsitz die Ressourcen der UIA belasten. Diese Entscheidungen verdeutlichen verpasste finanzielle Möglichkeiten und einen Mangel an strategischer Planung.

Weitere Informationen können Sie dem Bericht der UIA entnehmen.