Ziviltechniker: EuGH kippt deutsche Honorarordnung

Die fixen Höchst- und Mindestsätze verstoßen laut den Luxemburger Richtern gegen die Dienstleistungsrichtlinie. Was bedeutet das für Österreich – auch für andere Freiberufler wie Rechtsanwälte?

Die Presse, 07.08.2019 -  Deutsche Architekten und Ingenieure müssen sich von ihrer Honorarordnung verabschieden. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verstoßen die dort festgeschriebenen Mindest- und Höchstsätze gegen Unionsrecht (C-377/17).

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