Vergaberecht: Firmen zittern um Schlichtungsstelle

Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.

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Vergaberecht: Firmen zittern um Schlichtungsstelle
Verpflichtend zuerst zur Schlichtung, erst dann zum Gericht: Das ist der EU ein Dorn im Auge.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.02.2018)