Herausforderung Jubiläumsjahr: Seit 1860 bestehende Unabhängigkeit der ZiviltechnikerInnen in Gefahr

Kaiser Franz Joseph legte in seiner allerhöchsten Entschließung vom 6.10.1860 den Grundstein für den Berufsstand der ZiviltechnikerInnen (ZT): Die technische Entwicklung brachte neue staatliche Aufgaben mit sich, z.B. um die Sicherheit der neuen Technologien zu gewährleisten. Der Staat stand vor der Alternative, entweder TechnikerInnen anzustellen, um die neuen Aufgaben zu bewältigen oder die Aufgaben an „staatlich befugte und beeidete Civilingenieure“ auszulagern. Die Monarchie entschied sich für die Auslagerung und somit für die erste Übertragung staatlicher Aufgaben an Freiberufler. Das Ergebnis: staatlich befugte und beeidete ZT.