Parteien im Check - Wahlen zum Europäischen Parlament 2014


Die SpitzenkandidatInnen der Parteien im Überblick:
ÖVP | Othmar Karas
SPÖ | Eugen Freund
FPÖ | Harald Vilimsky
Grüne | Ulrike Lunacek
BZÖ | Angelika Werthmann
NEOS | Angelika Mlinar
Europa anders | Martin Ehrenhauser

„Deregulierungswut“ Europas


Die immer noch nicht überwundene Wirtschaftskrise hat den Glauben, dass ein freier, unregulierter Markt sich selbst steuert und „effiziente“ Resultate zum Wohle aller hervorbringt, stark relativiert.
Dennoch ist dieser Glaube, der nicht mit Zahlen belegt, sondern lediglich ideologisch motiviert ist, innerhalb der europäischen Institutionen weit verbreitet.
Es besteht die Gefahr, dass europaweit bewährte nationale Berufssysteme dieser „Deregulierungswut“ zum Opfer fallen werden und damit nachhaltiger wirtschaftlicher und kultureller Schaden angerichtet wird.
Gesetzliche Bestimmungen, die den Zugang zu und die Ausübung von Berufen regeln und damit Qualitätsstandards, Sicherheit und Konsumentenschutz garantieren, stehen besonders stark im Fokus der Deregulierungsbestrebungen der EU.
Sie erfolgen ausschließlich im Interesse großer Unternehmen und Konzerne. Sie führen dazu, dass es zu immer größeren Konzentrationen wirtschaftlicher Macht kommt und gefährden das wirtschaftliche Fortkommen und bisweilen sogar die Existenz von Klein- und Mittelbetrieben. Das steht im Widerspruch dazu, dass die EU selbst die Bedeutung der KMU für Wachstum und Beschäftigung erkannt hat und KMU zu fördern vorgibt. Das Europäische Parlament hat sich in seiner Entschließung zum Binnenmarkt für Dienstleistungen massiv für eine sehr enge Auslegung der Ausnahmen von gesetzlichen Regelungen ausgesprochen. Auch die Europäische Kommission vertritt eine sehr enge Auslegung jener Gründe, die mit dem „öffentlichen Interesse“ zu rechtfertigen wären. Die Kommission hat bereits Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung von nationalen Berufszugangs- und Ausübungsregelungen angedroht. Gesetzliche Regelungen, wie z. B. die deutsche „Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen“, die von der deutschen Bundesregierung im Sinne der Qualitätssicherung, der Kostentransparenz, der Rechtssicherheit und der Sicherung der flächendeckenden Leistungsversorgung trotz Angriffen der Europäischen Kommission aufrechterhalten wird, sind durch derartige Auslegungen gefährdet. Ebenfalls betroffen sind Regelungen, die die Berufsausübung betreffen und der Qualitätssicherung dienen.
Zum Beispiel das bewährte System der Berufszugangserfordernisse für österreichische ZiviltechnikerInnen, die derzeit garantieren, dass ZiviltechnikerInnen über das notwendige Know-how verfügen, um ihre hochkomplexen Dienstleistungen zu erbringen, die direkte Auswirkungen auf die Sicherheit von Menschen, deren Lebensqualität und die Qualität der gebauten Umwelt haben.
Im US-amerikanischen System wird der Berufszugang demgegenüber über die Versicherungswirtschaft „geregelt“, indem AnbieterInnen der Abschluss von Haftpflichtversicherungen verwehrt wird. Auch dieses System benachteiligt KMU. Ebenfalls von der Abschaffung bedroht sind Regelungen, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der ZiviltechnikerInnen sicherstellen (Beschränkungen bei Beteiligung am Gesellschaftsvermögen und bei joint practices). Die Deregulierungsbestrebungen stellen auch das im österreichischen gesellschaftlichen System tief verankerte Modell der beruflichen Selbstverwaltung im Rahmen einer Kammermitgliedschaft infrage. Dieses System sichert und schützt gerade die Interessen kleinerer und mittlerer Unternehmen. Der Status der ZiviltechnikerInnen als freier Beruf wäre damit gefährdet. Aus all diesen Gründen tritt die Bundeskammer für eine Trendwende in der europäischen Politik ein. In jüngster Vergangenheit haben Einstürze von Brücken und Gebäuden (z. B. Slowakei, Italien, UK) wieder einmal aufgezeigt, dass im Bereich der Planungsleistungen gesetzliche
Mindeststandards für die Berufe lebenswichtig sind und nicht längst überholten liberalen Wirtschaftstheorien zum Opfer fallen dürfen.


1) "Werden Sie als Mitglied des Europäischen Parlaments gegen überschießende Deregulierungsbestrebungen der Europäischen Kommission bei der Umsetzung/Auslegung der Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) und der Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2013/55/EU) auftreten und dazu einen Entschließungsantrag einreichen, der öffentliches Interesse so breit definiert, dass der effektive Schutz der Interessen von Öffentlichkeit und KonsumentInnen und damit auch die Beibehaltung der oben angeführten Regelungen (Berufszugangserfordernisse, etc.) weiterhin möglich ist?“


ÖVP
Die EU will im Sinne des Binnenmarktes und der vier Grundfreiheiten eine bessere Anerkennung
von erworbenen Berufsqualifikationen in anderen Mitgliedsstaaten, um die Mobilität der Arbeitnehmer zu verbessern. Dazu sind alle Länder aufgerufen, detaillierte Überprüfungen durchzuführen. Auch Österreich nimmt das zum Anlass, um das Verzeichnis der reglementierten Berufe zu überprüfen. Gerade aber für freie Berufe und Handwerke gilt, dass diese nur ausgeübt werden dürfen, wenn gesetzlich oder behördlich vorgeschriebene Berufsqualifikationen erfüllt und nachgewiesen werden können. Dafür werde ich mich auch weiterhin starkmachen, um gewisse Standards in Österreich sicherzustellen. Ich bin jedenfalls dagegen, dass Standards nach unten nivelliert werden, vielmehr muss man sich ein Beispiel an bewährten höheren Standards nehmen.
SPÖ
Einschränkungen aufgrund des öffentlichen Interesses sollen möglich sein, soweit diese gerechtfertigt und verhältnismäßig sind. Dieser Forderung entsprechend hat die sozialdemokratische Fraktion am 11. 9. 2013 gegen die von Ihnen zitierte Entschließung zum Binnenmarkt für Dienstleistungen gestimmt, weiters wurde ein Änderungsantrag vom SPÖ-Abgeordneten Josef Weidenholzer eingebracht. Dieser Änderungsantrag hätte Einschränkungen durch zwingende Gründe des öffentlichen Interesses weiterhin ermöglicht. Im Rahmen meiner künftigen Arbeiten im EU-Parlament werde ich mich gemeinsam mit der SPÖ-Delegation weiterhin für die Berücksichtigung öffentlicher Interessen aussprechen.
FPÖ
Genau aus den von Ihnen dargelegten Gründen haben die freiheitlichen EU-Mandatare bei der Abstimmung im Herbst 2013 gegen die Entschließung gestimmt. Nun gilt es, zu retten, was noch zu retten ist. Der Vorschlag, einen Entschließungsantrag einzureichen, ist zweifellos zu unterstützen. Die freiheitliche Delegation wird dieses Vorhaben auf alle Fälle unterstützen und würde sich freuen, wenn es hier zu einem Schulterschluss aller österreichischen
Parteien kommen könnte.
Grüne
Die Grünen bekennen sich zu einem grenzüberschreitenden europäischen Arbeitsmarkt. Zentral dabei ist die gesetzliche Ausgestaltung für diesen Austausch wie die Festlegung der Qualitätskriterien der Leistungen als auch die Bedingungen für die Leistungserbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen und Produkten. Mobilität von Fachkräften kann so gefördert werden und die Standards des KonsumentInnenschutzes können so gewährleistet werden. Überall dort, wo Lohn- und Sozialdumping geschieht, müssen gesetzliche Regelungen greifen, dies zu verhindern. Dazu muss die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten noch ausgebaut werden.
BZÖIhre Bedenken sind verständlich, allerdings enthält die Richtlinie mehrere Mindeststandards (z. B. zweijährige Praxiszeit, Rolle der Kammer bei der Prüfung der Berufspraxiszeit, Sonderregelungen), die verhindern sollen, dass die Qualität der angebotenen Dienstleistungen nicht aufrechterhalten werden kann.
NEOS
Grundsätzlich vertreten wir die Ansicht, dass Regulierungen nur dort notwendig sind, wo Marktmechanismen versagen und zu negativen Effekten, wie z. B. Umweltbelastungen oder Unfällen, führen. Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst eigenverantwortlich agieren können. Staatliche Eingriffe erreichen nur in den seltensten Fällen die vorgegebenen Ziele. Es ist uns aber wichtig, dass innerhalb dieses Rahmens die Wahrung des öffentlichen Interesses und die Vermeidung von negativen externen Effekten auch tatsächlich effektiv gesichert werden. Darum werde ich mich im Europäischen
Parlament für eine sorgfältige Auslegung des öffentlichen Interesses einsetzen.
Europa anders
Die Wirtschaft muss in erster Linie dem Gemeinwohl dienen und nicht zum Selbstzweck verkommen.
Wirtschaften der Zukunft muss nachhaltig und kooperativ organisiert werden. In diesem Sinne werde ich den Deregulierungsbestrebungen der Kommission, die auf einem äußerst problematischen wirtschaftlichen Ansatz basieren, jedenfalls entgegentreten. Ich werde mich daher im EU-Parlament vehement für die effektive Berücksichtigung öffentlicher Interessen einsetzen und einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringen.


2) „Werden Sie erforderlichenfalls einen Vorschlag im Rahmen des Initiativrechts des Parlaments gemäß Artikel 225 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union einbringen, der die Europäische Kommission auffordert, Vorschläge zur Änderung der a) Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG) und b) Berufsanerkennungsrichtlinie (Richtlinie 2013/55/EU) vorzulegen, die eine bessere Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ermöglichen und damit auch die Beibehaltung der oben angeführten Regelungen sicherstellen?"

  
ÖVP
Die Fragen eins und zwei wurden von der ÖVP mit einer Antwort beantwortet.
SPÖ
Ich werde weitere Anträge, die den Schutz des öffentlichen Interesses gewähren, insbesondere, um auch auf nationale Besonderheiten eingehen zu können, unterstützen.
FPÖ
Die freiheitliche Delegation hat sich in der Vergangenheit stets für die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips eingesetzt und wird dies auch in Zukunft tun. Wir wenden uns vehement gegen die immer stärker werdende Zentralisierung, der immer öfter auch sinnvolle und erprobte nationale Regelungen zum Opfer fallen. Wir werden – unter Maßgabe der uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten - die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Absicherung der Berücksichtigung des öffentlichen Interesses sowie die Beibehaltung dieser Regelungen gewährleisten zu können. Sollte das Initiativrecht dafür erforderlich sein, werden wir selbstverständlich davon Gebrauch machen.
Grüne
Wir Grüne haben und hatten massive Bedenken gegen die Dienstleistungsrichtlinie, weshalb wir diese im Europäischen Parlament abgelehnt haben. Gleiches gilt für die von ihnen angeführte Entschließung des EP zum Binnenmarkt für Dienstleistungen. Unser Grüner Zugang zu Dienstleistungen von öffentlichem Interesse ist, dass diese in einer eigenen Rahmenrichtlinie geregelt und vor dem europäischen Wettbewerbsrecht geschützt werden sollen. Für uns haben Regelungen im öffentlichen Interesse, die sich auf soziale, ökologische, nachhaltige und demokratiepolitische Belange beziehen, Vorrang vor Deregulierungsinteressen. Dafür haben wir uns in unserer Arbeit im Europäischen Parlament in den letzten Jahren eingesetzt und werden dieses Vorhaben auch in Zukunft vorantreiben.
BZÖ
Als Mitglied des Haushalts- und Petitionsausschusses betreffen etwaige Vorschläge zur Änderung der Dienstleistungsrichtlinie bzw. der Berufsanerkennungsrichtlinie nicht den Zuständigkeitsbereich von Frau Mag. Werthmann. Sie wird sich dennoch dafür einsetzen, dass es zu keiner sozialen Segregation kommt und entsprechende Vorschläge unterstützen.
NEOS
Im oben ausgeführten Rahmen werde ich Anträge, die den Schutz des öffentlichen Interesses gewährleisten, unterstützen. ausreichend sicherzustellen.
Europa anders
Im Sinne des oben Ausgeführten werde ich erforderlichenfalls auch einen Vorschlag gemäß Artikel 225 einbringen, der die Kommission auffordert, Vorschläge zur Änderung der Dienstleistungsrichtlinie/Berufsanerkennungsrichtlinie vorzulegen, die geeignet sind, das öffentliche Interesse

Im EU-Beihilfenrecht gibt es Ausnahmen für Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind.  Das gilt auch für Unternehmen, die mit Leistungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus betraut sind. Eine sichere, preisangemessene Versorgung mit Wohnraum ist ebenso Voraussetzung für die soziale und ökologische Qualität  europäischer Städte wie eine soziale Durchmischung. Die Einengung auf ausschließlich einkommensschwache Gruppen birgt aber genau diese Gefahr einer sozialen Segregation und Gettoisierung des sozialen Wohnbaus und wurde daher  zuletzt zu Recht von BürgermeisterInnen von 30 EU-Metropolen entschieden abgelehnt.

3)„Werden Sie sich als Mitglied des Europäischen Parlaments für eine klare Festlegung einsetzen, dass die Definition des sozialen Wohnbaus sowie die Entscheidung über die Form der Bereitstellung den Mitgliedsstaaten und ihren Gebietskörperschaften überlassen sein muss, um eine notwendige Durchmischung im sozialen Wohnbau sicherzustellen? “
ÖVP
Was sozialer Wohnbau ist und wie er organisiert wird, bleibt Sache der Mitgliedsstaaten. Dazu gehören auch Zugangsbedingungen und Preiskonditionen. Es gibt keinen Grund, das zu ändern. Ich habe mich bei den Verhandlungen des Lissabon-Vertrages erfolgreich dafür eingesetzt, dass „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“, zu denen auch der soziale Wohnbau gehört, ausdrücklich in der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten bleiben.
SPÖ
Die SPÖ ist seit Jahrzehnten für die soziale Durchmischung im sozialen Wohnbau, vor allem um Gettobildungen zu vermeiden. Auch ich werde mich für den sozialen Wohnbau einsetzen. Die Wahrung des weiten Ermessensspielraums nationaler, regionaler und lokaler Behörden ist mir wichtig. Die Definition des sozialen Wohnbaus muss entsprechend des Subsidiaritätsprinzips bei den Mitgliedsstaaten bleiben.
FPÖ
Durch die immer weiter fortschreitende EU-Integration werden der Kommission  mehr und mehr Regelungsbefugnisse erteilt. Dadurch wird die nationale Regelungsgewalt fortlaufend eingeschränkt. Gerade bei sozialem Wohnungsbau ist es wichtig, die Entscheidungsgewalt bei den dafür zuständigen Gebietskörperschaften zu belassen. Nur dadurch, können die notwendige soziale Durchmischung gewährleistet und die drohende Gettoisierung verhindert werden. Ein essenzieller Punkt unserer Linie ist die Dezentralisierung. Daher werden wir uns auch hier einsetzen, die Regulierungsbefugnisse auf nationaler Ebene zu belassen.
GrüneJa. Darüber hinaus sind wir generell der Meinung, dass sich der soziale Wohnbau sowie die Agenden des Mietrechtsschutzes oder der Mietzinsregulierung aufgrund der unterschiedlichsten mitgliedsstaatlichen Zielsetzungen nur sehr eingeschränkt für gemeinschaftsrechtliche Regelungen eignen.
BZÖ
Frau Mag. Werthmann hält es für äußerst wichtig, dass eine Durchmischung im sozialen Wohnbau sichergestellt wird, um soziale Segregation und Gettoisierung zu vermeiden. Sie wird daher ihr Möglichstes tun, damit die Mitgliedsstaaten diese notwendige Durchmischung gewährleisten können.
NEOS
Subsidiarität, d. h. das Streben nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, muss in Kommunen und Regionen gestärkt werden. Entscheidungen in Bezug auf den sozialen Wohnbau sind ein wichtiges Beispiel dafür. Durchmischung und Vielfalt müssen möglich bleiben und durch den entsprechenden Entscheidungsspielraum auf regionaler Ebene gesichert werden. Dafür werde ich mich einsetzen.
Europa anders
Wir wollen in einem Europa leben, in dem Menschen unterschiedlicher Herkunft auf Augenhöhe an einer gemeinsamen Zukunft arbeiten. Auf nationaler Ebene bedeutet das konsequenterweise auch eine Absage an jede Art von Gettobildung. Die soziale Durchmischung im sozialen Wohnbau ist uns daher ein wichtiges Anliegen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der notwendige Entscheidungsspielraum auf nationaler Ebene gesichert wird.