Parteien im Check - Nationalratswahl 2019

Die SpitzenkandidatInnen im Überblick:

Copyright: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

 ÖVP | Sebastian Kurz

https://www.sebastian-kurz.at/

 

Copyright: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

SPÖ | Pamela Rendi-Wagner

https://www.pamelarendiwagner.at/

 

 

Copyright: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

FPÖ | Norbert Hofer

www.norberthofer.at

Copyright: Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

NEOS | Beate Meinl-Reisinger

https://www.neos.eu/

 

by Gebhart de Koekkoek

Werner Kogler | Grüne

https://www.gruene.at/werner-kogler

 

Parlamentsdirektion / PHOTO SIMONIS

JETZT Liste Pilz | Peter Pilz

partei.jetzt

 


Nationalratswahl 2019 - Fragen an die Parteien

Die Bundeskammer hat die SpitzenkandidatInnen der antretenden Parteien um Ihre Stellungnahme zu unten angeführten Fragen gebeten. Antworten sind von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Grüne eingegangen. JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln. 


1. Erhaltung der Qualität von ZT-Leistungen

Der EuGH hat in den vergangenen Monaten zweimal aufhorchen lassen: zum einen durch die Abschaffung des bindenden Preisrechts für ArchitektInnen und IngenieurInnen in Deutschland (HOAI), zum anderen durch die Verurteilung Österreichs im Zuge des Vertragsverletzungsverfahrens zur Frage der Vereinbarkeit des Berufsrechts der freien Berufe – inkl. ZiviltechnikerInnengesetz – mit der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie.

In beiden Urteilen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hohe Qualität von Dienstleistungen wie ZT-Leistungen, der Erhalt der Baukultur und ökologisches Bauen öffentliche Interessen darstellen, die eine Einschränkung des Binnenmarktes rechtfertigen können, sofern sie verhältnismäßig sind. Außerdem hält der EuGH Mindestsätze für Planungsleistungen unter gewissen Umständen für eine geeignete Maßnahme, um diese Ziele zu erreichen. Hinsichtlich der Höchstsätze wird darauf hingewiesen, dass die Staaten Preisorientierungen für KundInnen verlautbaren könnten.

Dieser gemeinsame Tenor zeigt ganz klar, dass die hohe Qualität der ZiviltechnikerInnenleistungen weiterhin durch angemessene Berufszugangsregeln garantiert werden muss. Im Sinne der oben angeführten Urteile sollten, wie von der Bundeskammer seit Jahren gefordert, staatliche Preisorientierungen für Planungsleistungen eingeführt werden, die AuftraggeberInnen und KonsumentInnen dabei unterstützen, die Angemessenheit von Angeboten zu beurteilen. Hierbei könnte der Staat auf bestehende wissenschaftliche Publikationen wie zum Beispiel LM.VM 2014, RVS zurückgreifen.

Fragen:
Werden Sie sich dafür einsetzen, angemessene gesetzliche Berufsregelungen zu erhalten? Werden Sie im Nationalrat einen Antrag einbringen bzw. unterstützen, mit dem staatliche Preisorientierungen für Planungsleistungen herausgegeben werden?

Antworten der Parteien

 

ÖVP
Der Binnenmarkt ist das Rückgrat der Europäischen Union und der Motor für das Wirtschaftswachstum in Europa. Um ihn zu erhalten, müssen die gemeinsamen Regeln eingehalten werden. Anforderungen und Standards, die für die Ausübung bestimmter Berufe notwendig sind, sollen, soweit wie rechtlich möglich, nicht nach unten nivelliert werden. Wir werden uns weiterhin dafür stark machen, dass – auch im Sinne des Subsidiaritätsprinzips – ein ausreichender Spielraum für nationale Berufsregelungen im öffentlichen Interesse möglich bleibt.

SPÖ
Ja, wir treten für Regelungen ein, die für AuftraggeberInnen sowie KonsumentInnen zu einer Qualitätssicherung sowie mehr Transparenz in der Preisfindung führen.

FPÖ
Selbstverständlich setzen wir uns weiterhin für eine angemessene gesetzliche Berufszugangsregelung ein. In diesem Zusammenhang haben wir im Parlament ein mit 1. Juli dieses Jahres in Kraft getretenes Ziviltechnikergesetz 2019 beschlossen, mit dem unter anderem eine Zusammenfassung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen über Ziviltechniker in einem einzigen Bundesgesetz erfolgte.

NEOS
Der Stand der Ziviltechniker_innen garantiert mit seinen strengen Zugangs- und Standesregeln die hohen Qualitätsansprüche, die wir aus guten Gründen an das österreichische Bauwesen stellen. Diese Rahmenbedingungen gilt es im Sinne der Qualität und Sicherheit der österreichischen Bausubstanz zu halten und angemessen fortzuentwickeln. Wir stehen Preisorientierungen zwar grundsätzlich offen gegenüber, sind aber davon überzeugt, dass es vor allem starke Bewusstseinsbildung braucht, um den Grundsatz: „Qualität kostet“ im öffentlichen wie privaten Bereich auch einzuschärfen. Vor allem im öffentlichen Bereich sehen wir im Vergaberecht große Baustellen. Hier wird meist dem Billigstbieterprinzip gefolgt und diesem unkritisch der Vorrang vor anderen Qualitätskriterien wie der fachlichen Eignung gegeben. Im Sinne der Baukultur wäre Architekturwettbewerben ab Vergaben einer bestimmten Größe in jedem Fall der Vorzug zu geben. Bei den Gebietskörperschaften fehlt es unserer Wahrnehmung nach oft an Know-How und Ressourcen für solide Entscheidungen. Dieser Umstand wird durch unübersichtliche Entscheidungszuständigkeiten verstärkt.

Grüne
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir für europaweit einheitliche Zugangsvoraussetzungen zu regulierten Berufen sind und daher die diesbezügliche Grundintention des Dienstleistungspakets teilen. Das wesentliche Kriterium für die Regulierung eines Berufs ist für uns, ob diese zur Hintanhaltung einer Gefahr für Leib und Leben, Vermögen und/oder Umwelt nötig ist. ZiviltechnikerInnen erfüllen in Österreich eine wichtige Rolle in der Ausübung ihrer individuellen Befugnisse, weshalb die Novelle des ZTG und damit der Erhalt der gesetzlichen Berufsregelung ein richtiger Schritt zum Schutz der Qualität dieses Berufsstandes war. Preisorientierungen, die dem Konsumentenschutz bzw. ebenso den oben genannten Zielen dienen, halten wir für sinnvoll.

JETZT Liste Pilz
JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.

2. Vergaberechtsschutz: Klagemöglichkeit für Interessensvertretungen

Wird ein/e BieterIn bei der Zuschlagserteilung rechtswidrig übergangen oder ohne triftigen Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, besteht für ihn oder sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Einspruch bei den Verwaltungsgerichten zu erheben. Die angefochtene Entscheidung betrifft ihn oder sie individuell und unmittelbar zu seinem/ihrem Nachteil. Anders ist die Situation im Stadium der Einleitung eines Vergabeverfahrens: Nicht das Interesse konkreter BieterInnen steht im Vordergrund, von rechtswidrigen Ausschreibungs- oder Teilnahmeunterlagen ist der gesamte potentielle BieterInnenkreis gleichermaßen negativ betroffen. Eine ähnliche Situation besteht bei der rechtswidrigen Vergabe eines Auftrags durch ein Verfahren ohne Bekanntmachung.

Für diese Fälle sieht das Bundesvergabegesetz keinen geeigneten Rechtsschutz vor: Der/Die einzelne potentielle BieterIn müsste zugunsten aller InteressentInnen die allgemeinen Vergabeunterlagen anfechten, ohne selbst dadurch einen Auftrag zu gewinnen. Die Wahrung der Interessen des gesamten BieterInnenkreises an rechtskonformen, fairen Ausschreibungen sollte in den Aufgabenbereich der beruflichen Interessensvertretungen fallen. Anders als in anderen Rechtsgebieten – wie bspw. dem Konsumentenschutz – gibt es im Vergaberechtsschutz jedoch keine Klagemöglichkeit für Verbände.

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen fordert daher:

  • Beseitigung dieses Rechtsschutzdefizits beim Zugang zu Nachprüfungsverfahren
  • Einspruchsrecht für gesetzliche Interessensvertretungen gegen Ausschreibungsunterlagen und rechtswidrige Vergaben ohne öffentliche Ausschreibung und/oder
  • Schlichtungsstelle/Ombudsstelle mit einem Antragsrecht für Interessensvertretungen in diesen Fällen

Frage:
Werden Sie im Nationalrat einen Antrag einbringen bzw. unterstützen, mit dem im Bundesvergabegesetz die Schaffung eines Einspruchsrechtes für gesetzliche Interessensvertretungen gegen rechtswidrige Ausschreibungsunterlagen und rechtswidrige Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung vor dem Bundesverwaltungsgericht oder einer Schlichtungs- bzw. Ombudsstelle vorgesehen wird?

Antworten der Parteien

ÖVP
Die Sicherstellung von Transparenz und Qualität im Vergabewesen ist uns ein großes Anliegen. Der im Wesentlichen von den EU-Rechtsmittelrichtlinien vorgegebene Weg gehört zu den raschesten, kostengünstigsten und effektivsten Rechtsschutzsystemen in Österreich. Ihm liegt der Gedanke zugrunde, dass die Einhaltung des objektiven Vergaberechts am besten gewährleistet werden kann, wenn die an öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen, in Verfolgung ihrer subjektiven Rechte, alle Entscheidungen des Auftraggebers anfechten können. Da die Bieter den Rechtschutzweg beschreiten können, liegt auch kein Rechtschutzdefizit vor. Bei einer "Klagemöglichkeit für Interessensvertreter" würde dies zu mehr Verfahren (Verfahrensflut) und damit verbunden auch zu höheren Kosten sowie zu Verzögerungen der Aufträge führen.

SPÖ
Die Frage der Klagemöglichkeiten für Interessenvertretungen wurde schon im Zusammenhang mit einer früheren BVergG-Novelle diskutiert. Der Wunsch wurde dabei durchgehend (ausgenommen seitens der Interessenvertretungen selbst) abgelehnt, da dessen Umsetzung zu einer massiven Verzögerung bei der Realisierung von öffentlichen Projekten und Mehrkosten führen könnte.

FPÖ

Das Vergaberecht ist aus freiheitlicher Sicht eine der wichtigsten Gesetzesmaterien - es geht um sparsame und nachhaltige Verwendung öffentlicher Mittel und der Sicherstellung einer regionalen Wertschöpfung. Einer Debatte über die Weiterentwicklung des Vergaberechts hat zunächst eine Evaluation des Vergaberechtsreformgesetz 2018, welches mit dem Ziel beschlossen wurde das österreichische Vergaberecht für das 21. Jahrhundert fit zu machen, voranzugehen.

NEOS
Wie eingangs erwähnt, sehen wir in Vergabeverfahren immer wieder große Probleme. Mangelhafte oder gar rechtswidrige Ausschreibungen und unzureichend und unnachvollziehbare Vergabeentscheidungen beschäftigen uns regelmäßig. Die rückwirkende Korrektur solcher Verfahren funktioniert, wenn überhaupt, nur vereinzelt auf politische Intervention hin, bei Projekten von besonderem öffentlichem Interesse und verursacht enorme Kosten und Bauverzögerungen. Diese von Ihnen angesprochene Form des kollektiven Rechtsschutzes fehlt im österreichischen Vergaberecht daher tatsächlich. Wir stehen der Forderung sehr offen gegenüber, den gesetzlichen Interessenvertretungen eine größere Rolle im Sinne solch einer „vergaberechtlichen Verbandsklage“ einzuräumen. Solch ein Hebel kann unserer Meinung nach vor allem dazu dienen, in Vergabeverfahren in einem frühen Stadium und damit noch rechtzeitig korrigierend und fachkundig einzugreifen und eine „Public-private-enforcement“ von Vergaberegeln sicherzustellen.

Grüne
Gesetzlichen Interessensvertretungen die Möglichkeit zu geben, gegen rechtswidrige öffentliche Ausschreibungen vorzugehen, ist ein sinnvoller Schritt, um den Rechtsschutz im Vergaberecht auszubauen und unterstützenswert. Wir Grünen unterstützen Maßnahmen, die dem Ziel der verstärkten Kontrolle und Transparenz von Vergaben im öffentlichen Bereich dienen. Denn „Freunderlwirtschaft“ bringt niemanden etwas. Daher würden wir sogar noch einen Schritt weitergehen und beispielsweise durch Veröffentlichungsgebote auch im Unterschwellenbereich für mehr Transparenz sorgen.

JETZT Liste Pilz
JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.

3. Trennung von Planung und Ausführung

Damit der österreichische Standard an Sicherheit und Qualität der gebauten Umwelt gewährleistet werden kann, reicht es jedoch nicht, nur die hohe Qualität der Dienstleistungen der ZiviltechnikerInnen zu sichern.

Es muss auch dafür gesorgt werden, dass im Rahmen von Vergabeverfahren die Planung und die Ausführung getrennt voneinander vergeben werden. Dies hat auch der Bund in seinen Baukulturellen Leitlinien (2017) so festgeschrieben. Damit die baukulturelle Qualität erhalten werden kann, sollte also auf KMU-freundliche Einzelaufträge zurückgegriffen werden.

Die Realität entwickelt sich jedoch in eine andere Richtung, viele öffentliche Bauvorhaben werden mittels Totalunternehmerverfahren, Generalübernehmerverfahren und PPP-Modellen abgewickelt.

Diese Lösungen erscheinen auf den ersten Blick vielleicht „effizient“. Bei genauerer Betrachtung wird jedoch klar, dass diese Modelle viele Probleme mit sich bringen können, denn sie führen dazu, dass wenige große Unternehmen und Konzerne den Markt dominieren, KMU in die Abhängigkeit getrieben und einem starken Preisdruck ausgesetzt werden. Dies hat auch den Verlust von Arbeitsplätzen und die Ausdünnung der ländlichen Regionen zur Folge. Darüber hinaus muss der/die AuftraggeberIn frühzeitig sehr detailliert festlegen, welche Leistungen genau benötigt werden und was bedacht werden muss. Spätere Einwirkungsmöglichkeiten sind oft gering und meist mit sehr hohen Kosten verbunden. Daher können öffentliche Interessen, welche bei der Vertragsgestaltung nicht zur Gänze bedacht wurden, ins Hintertreffen geraten bzw. zu einer Teuerung führen. Durch diese wirtschaftlich geprägten Rahmenbedingungen geraten gleichzeitig die baukulturellen Aspekte der Qualität des Projektes in den Hintergrund. Die gebaute Umwelt verändert und prägt ein Ortsbild und damit den Lebensraum von BürgerInnen für Jahrzehnte.
 
Eine Maßnahme zur Qualitätssicherung der Baukultur in Österreich könnte die Einführung der verpflichtenden Einsetzung von Gestaltungsbeiräten für Bund, Länder, Gemeinden und Städte sein. Gestaltungsbeiräte agieren bereits in der Frühphase eines Projekts: Sie erstellen typischerweise Gutachten, in denen sie die Qualität neuer Bauwerke im Spannungsraum ihrer Umgebung bewerten. Sie prüfen Ausschreibungen bei Wettbewerben, entsenden Jurymitglieder und bringen einen Blickwinkel ein, der abseits rein regulatorischer Vorgaben und profitorientierter Interessen von Investoren liegt.

Frage:
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass öffentliche Vergaben zwingend nach dem Prinzip der Trennung von Planung und Ausführung vorzunehmen sind und dass im Sinne der Qualitätssicherung der Baukultur für Bund, Länder, Gemeinden und Städte das Einrichten von Gestaltungsbeiräten zur Verpflichtung wird?


Antworten der Parteien

ÖVP
Hinsichtlich des Ausschreibungswesens gibt es schon lange die Idee der Public-Private-Partnership (PPP) oder öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP). Gerade in den letzten Jahren ist zu beobachten, dass die Attraktivität und der Einsatz aus verschiedenen Gründen merkbar zurückgegangen sind. Eine parlamentarische Diskussion über PPP Modelle ist eine Option, es gibt aber zahlreiche weitere Möglichkeiten dafür. Die laufende Entwicklung steht in einem ständigen Diskurs, damit die Interessen der österreichischen KMUs und der ausschreibenden Stellen im Sinne des öffentlichen Interesses nach einem sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Einsatz von Steuermitteln sichergestellt sind.

SPÖ
Ja, wir sind für die Umsetzung der Baukulturellen Leitlinien, wo auch die Trennung von Planung und Ausführung verankert ist. Auch die Einrichtung von Gestaltungsbeiräten zur Qualitätssicherung der Baukultur befürworten wir. 

FPÖ
Die FPÖ hat schon immer eine staatliche Verantwortungsübernahme für die Baukultur eingefordert und unterstützt die Forderung nach der Umsetzung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“.

NEOS
Wir sind überzeugt, dass der Umgang mit Bauprojekten von "öffentlicher Relevanz" (dazu zählen wir neben Projekten, die von der öffentlichen Hand selbst beauftragt werden, auch jene Projekte, die aufgrund ihrer Situierung, Auswirkungen auf ihr Umfeld haben) zu einer neuen "Kultur der Achtsamkeit" kommen muss, denn schließlich bestimmen bauliche Entscheidungen in urbanen Räumen (Städten und Gemeinden) die Lebensqualität der künftigen Generationen. Gestaltungsbeiräte sind zwar von der Grundidee sehr zu begrüßen. Daran schließt aber schon die Gretchen-Frage an, wer in diesen Beiräten sitzt. Hier muss sichergestellt sein, dass darin auch wirklich unabhängige Expert_innen vertreten sind, die etwas von architektonischer Ortsplanung und -Gestaltung verstehen. Es gibt zahlreiche positive Beispiele, wie solche Beiräte Bauprojekten zu höchster architektonischer wie städtebaulicher Qualität verhelfen. Wir sind auch davon überzeugt, dass Qualität in der Raum- und Städteplanung viel stärker zentral durch die Bundesländer gesteuert und überwacht werden muss. In diesem Punkt müssen wir endlich weg vom überbordenden Gemeindeföderalismus. Die mittlerweile häufig angewendete Vorgehensweise (insb. bei PPP-Modellen), dass Architekten nur mit der Einreichplanung beschäftigt werden, und die Ausführung dann von (Bau-)Firmen, halten wir im Sinne der baukulturellen Qualitätssicherung für problematisch.

Grüne
Das Spannungsgebiet "All-inclusive-Pauschalprojekte" versus "einzelne Gewerke unter öffentlicher Federführung" ist ein komplexes Gebiet, welches vor allem im Baubereich vorkommt (mit leicht anderen Vorzeichen allerdings auch im Verkehrs- und Dienstleistungsbereich). Die Trennung von Planung und Ausführung ermöglicht ein transparentes Vorgehen nach dem Vier-Augen-Prinzip. Bei öffentlichen Aufträgen geht es um Steuergeld: Es ist daher besonders wichtig, dass unabhängige PlanerInnen den Bauherren zur Seite stehen und für ein kostengünstiges und hochwertiges Projekt sorgen. Die Etablierung von Gestaltungsbeiräten erfolgte in Österreich erstmals durch die Salzburger Bürgerliste, eine Vorläuferin der Grünbewegung. Selbstverständlich unterstützen wir die Forderung, dass diese flächendeckend eingerichtet werden.

JETZT Liste Pilz
JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.

4. WGG / bezahlbares Wohnen

Mit der diesjährigen Novellierung des WGG sollte vor allem bezahlbares Wohnen für breite Bevölkerungsschichten sichergestellt werden. Dieses Ziel wurde und wird von der Bundeskammer ausdrücklich begrüßt.

Der Bundeskammer erscheinen, wie schon in der Stellungnahme zum Entwurf der Novelle ausgeführt wurde, die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Zielerreichung wenig geeignet.

Die Fristverkürzung für die Antragstellung auf Übertragung in das Wohnungseigentum von zehn auf fünf Jahre führt, aus unserer Sicht, dazu, dass diese Wohnungen zu früh dem Mietwohnungsmarkt entzogen werden. Dies bewirkt eine Hebung des Mietzinses, da die Anzahl der verfügbaren Mietwohnungen sinkt.

Weiters sieht die Neuerung in § 7 Abs 4d WGG anstelle einer Eingrenzung eine Erweiterung des Geschäftskreises für GBV vor. Bereits in der Vergangenheit wurden gemeinnützige Bauvereinigungen immer öfter in Tätigkeitsfeldern aktiv, die außerhalb ihres eigentlichen Aufgabenbereiches liegen, statt sich auf ihre Kernaufgabe – die Schaffung leistbaren Wohnraumes – zu konzentrieren. Diese Tendenz wird nun weiter verstärkt. Mit der Ausweitung des Geschäftskreises der GBV durch die Novelle hat der Gesetzgeber das bewährte und europaweit vorbildhafte österreichische System der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes durch GBV europarechtlich angreifbar gemacht. Darüber hinaus kommt es weiterhin zu beträchtlichen Wettbewerbsverzerrungen, da gemeinnützige Bauvereinigungen im Gegensatz zu anderen Unternehmen diverse steuer-, förder- und gewerberechtliche Begünstigungen erhalten. Eine dringend notwendige Klarstellung, wie weit der Geschäftskreis von GBV tatsächlich reicht, erfolgte nicht. Vielmehr wurde die Abgrenzungsproblematik durch unklare Regelungen noch weiter verschärft.

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass kommunale Einrichtungen (z.B. Feuerwehrhäuser, Kindergärten) nur dann von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet werden dürfen, wenn diese in Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum stehen. Dies sollte in § 7 klargestellt werden, § 7 Abs. 4d hingegen ist ersatzlos zu streichen.

Mangels Ausschreibungsverpflichtung für GBV gestaltet sich außerdem die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen oftmals intransparent. Die Bundeskammer fordert daher eine Verpflichtung für GBV zur Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen von überwiegend geförderten Projekten. Jedenfalls sollte klargestellt werden, dass überwiegend im öffentlichen Eigentum stehende GBV das Vergaberecht vollumfänglich zu erfüllen haben.
Darüber hinaus wäre es wünschenswert, die GBV bei überwiegend geförderten Projekten zur Abhaltung eines anonymen (Architektur-)Wettbewerbs zu verpflichten. Architekturwettbewerbe werden im Wohnbau mit großem Erfolg eingesetzt und sind mitverantwortlich dafür, dass die Qualität des österreichischen Wohnbaus international beispielgebend ist. Dies sieht auch der Bund so, weshalb in den Baukulturellen Leitlinien des Bundes festgehalten wurde, verstärkt Architekturwettbewerbe einzusetzen. Auch die Bundesimmobiliengesellschaft setzt mit großem Erfolg Architekturwettbewerbe ein.

Frage:
Werden Sie im Nationalrat einen Antrag einbringen bzw. unterstützen, mit dem die genannten Forderungen zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums gesetzlich umgesetzt werden würden?


Antworten der Parteien

ÖVP
Wohnen ist ein Grundbedürfnis und bedarf daher ausgewogener Regelungen. Wir bekennen uns klar zum Prinzip der Wohnungsgemeinnützigkeit und sprechen uns gegen eine Spekulation mit dem Vermögen gemeinnütziger Bauvereinigungen aus. Wir sind für Maßnahmen, die zur Erleichterung von Eigentumsbildung, zur Setzung von Investitionsanreizen für Neubau und Sanierung, zur Wohnbaukostensenkung und zur Mobilisierung von Bauland beitragen. Dabei ist die  Zusammenarbeit mit Ziviltechnikerinnen und Ziviltechnikern ein wichtiger Aspekt für die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen.

SPÖ

Die jüngste WGG-Novelle wurde auch unsererseits teilweise heftig kritisiert, vor allem auch die Fristverkürzung beim Wohnungskauf auf 5 Jahre.
Bezüglich der Erweiterung des Geschäftskreises von gemeinnützigen Bauvereinigungen hat es sich aus der Sicht der Auftraggeber (z. B. Gemeinden) bewährt, bei großflächigen Neubausiedlungen, wie etwa beim Sonnwendviertel oder in der Seestadt Aspern, gleich auch die kommunale Infrastruktur mitzuplanen und zu bauen. Aus den von Ihnen erwähnten Gründen sollte diese Vorgangsweise allerdings nicht überhand nehmen, da gemeinnützige Genossenschaften ja über die erwähnten Vorteile gegenüber anderen privaten Bauträgern verfügen und dies immer im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen stehen soll.
Architekturwettbewerbe finden im Bereich des sozialen Wohnbaus natürlich statt und wir bekennen uns auch zu den baukulturellen Leitlinien des Bundes. Eine bundesrechtliche Norm wäre zu begrüßen, müsste allerdings durch eine 15a-Vereinbarung mit den Ländern geregelt und daher auch verhandelt werden.

FPÖ
Die FPÖ bekennt sich seit jeher zum Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus und einer vorrangigen Wohnversorgung für österreichische Staatsbürger. Bestrebungen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen unterstützen wir grundsätzlich und haben mit der jüngsten WGG-Novelle den gebührenden Zugang zum gemeinnützigen Wohnbau für Österreicher sichergestellt. Wir schützen außerdem hunderttausende Genossenschaftswohnungen und ihre Bewohner vor spekulativen Attacken – leistbares Wohnen ist eine Säule der Daseinsvorsorge und kein Spekulationsobjekt! Miete und Eigentum werden als gleichwertige Formen einer leistbar zu gestaltenden Wohnversorgung angesehen. Dauerhaft leistbare, breite Mietwohnungssegmente bilden eine zentrale Voraussetzung für späteren Erwerb von Eigentum, was einem zentralen Lebensziel vieler Österreicher entspricht. Selbstverständlich möchten wir – insbesondere im Falle einer Regierungsbeteiligung – weiter an unserem Ziel der Schaffung leistbaren Wohnraums arbeiten.

NEOS
Wir sind durchaus offen und interessiert, derartige Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten zu evaluieren. Im Sinne der Baukultur sollten auch GBV dazu angehalten werden, mit Architekten, am besten über Wettbewerbe, zusammenzuarbeiten.

Grüne
Leistbares Wohnen für alle ist ein Kernanliegen unserer Partei seit jeher, denn Wohnen ist ein Grundrecht. Wir teilen zur Gänze die Meinung, dass geförderte Wohnungen keinesfalls zu Früh dem Wohnungsmarkt entzogen werden dürfen. Der Zugang zu leistbarem Wohnraum, insbesondere in Ballungsräumen, stellt für viele Menschen auch so schon eine immer größer werdende
Herausforderung dar. Bei der Schaffung von neuen Wohnbauten sind kreative und nachhaltige Lösungen gefragt. Der Architekturwettbewerb ist aus unserer Sicht ein probates Mittel, um das beste Projekt zur Erreichung qualitätsvollen und leistbaren Wohnens unter komplexen Bedingungen der Nachverdichtung in Ballungsräumen zu erfüllen. Dennoch muss die Politik hier mutiger an den essentiellen Schrauben drehen, wie es bspw. in Wien durch die neue Widmungskategorie „Gebiete für geförderten Wohnbau“ gemacht wird.

JETZT Liste Pilz
JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.

5. Qualitätssicherung und Tragwerksplanung

Der verheerende Einsturz der Morandi-Brücke in Genua jährte sich am 14. August erstmals. Einer der Stützpfeiler der Autobahnbrücke brach bei schwerem Unwetter ein. Das Unglück markiert ein grausames Beispiel dafür, welch hohe Relevanz die Tragwerksplanung für das Wohl und die Sicherheit der Allgemeinheit hat.

In Österreich haben wir eine Vielzahl von Regulativen im Baubereich (OIB, Bauordnungen, Normen, etc.). Sie sehen vor, dass vor einer Genehmigung eines Bauwerks seitens der Behörde, die Standsicherheit dargelegt werden muss.
Was jedoch fehlt, ist eine Bestimmung zur Dokumentation und Archivierung dieser Berechnungen: Oft haben die Bauherren – auch öffentliche – keine Dokumentation der ausgeführten Tragwerkskonstruktionen, bestehend aus statischen Berechnungen und Konstruktionsplänen. Dabei wäre dies Basis für jede Instandsetzung und jeden Umbau. Die oft kostspielige Folge ist, dass per Bestandsgutachten die Standsicherheit eines Bauwerks im Nachhinein überprüft werden muss. Dieses Vorgehen verursacht aber auch Unsicherheiten, denn es können nachträglich beispielsweise nur mehr die Dimensionen eines Stützpfeilers als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, welche nicht exakt auf die tatsächliche Tragfähigkeit schließen lassen, die nur mit Kenntnis der verborgenen Stahleinlagen ermittelbar ist.

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen fordert daher eine bundesweit flächendeckend vorgeschriebene Verpflichtung zur Dokumentation und Archivierung der statischen Berechnungen von Gebäuden nach dem Vorbild der Ablage von Teilungsurkunden im GOG-Archiv der Bundeskammer der ZT.

Frage:
Werden Sie eine bundesweit einheitliche Regelung einführen bzw. unterstützen, welche im Sinne der Sicherheit von Leib und Leben von Personen die verpflichtende Dokumentation und Archivierung sämtlicher statischer (Vor-)Berechnungen, Tragwerkskonstruktionen und Baupläne, die im Zuge eines Bauvorhabens vorgelegt werden müssen, sicherstellt?


Antworten der Parteien

ÖVP
-

SPÖ
Eine bundesweit einheitliche Regelung zur verpflichtenden Dokumentation und Archivierung sämtlicher statischer (Vor-)Berechnungen, Tragwerkskonstruktionen und Baupläne ist ein guter Ansatz um die Sicherheit von Bauwerken zu verbessern. Falls keine sicherheitspolitischen oder andere gravierende Bedenken dagegen sprechen, werden wir uns für diese Idee aussprechen.

FPÖ
Die FPÖ begrüßt und unterstützt sinnvolle Maßnahmen zur Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit der Bevölkerung. Normen stellen einen wesentlichen Teil der Handlungsmöglichkeiten dar. Vor einer allfälligen Implementierung von Regelungen wären nicht nur rechtliche Fragen zu klären, sondern sollten Experten konkrete Vorschläge erarbeiten, um ein optimales Ergebnis zu erhalten.

NEOS

Diese Forderung erscheint uns in höchstem Maße sinnvoll und zudem einfach und kostengünstig umsetzbar.

Grüne
Im Sinne einer nachhaltigen und zukunftssichernden Baupolitik ist diese Initiative der ZiviltechnikerInnen besonders zu begrüßen. Gerade wir in Europa blicken wir auf einen traditionsreiche und Jahrhunderte alte Architekturschatz zurück. Damit auch zeitgenössischere Bauten ähnlich gute Perspektiven vorfinden und natürlich nicht zuletzt auch aus Gründen der Sicherheit und des Gemeinwohls, unterstützen wir diese Forderung vollinhaltlich. Damit dieses Ziel bestmöglich erreicht werden kann, müssen vor der Einführung einer derartigen bundesweiten Regelung ExpertInnen zu Rate gezogen werden und der rechtliche Rahmen sorgfältig geprüft werden.

JETZT Liste Pilz
JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.

6. Digitalisierung und BIM

Die Begriffe Digitalisierung und BIM (building information modeling) sind zurzeit in aller Munde. Ein großes Ziel der letzten Bundesregierung war es, Österreich zu einer Digitalnation weiterzuentwickeln, um Wohlstand, Arbeitsplätze und Lebensqualität langfristig zu sichern und auszubauen – Stichwort Digital Austria.Die Bundeskammer sieht hierbei Chancen, aber auch Gefahren für Österreich und Österreichs Wirtschaft.
BIM beschreibt die Planung und Ausführung von Gebäuden mit Hilfe entsprechender Software in einem digitalen Gebäudemodell. Projektbeteiligte wie ArchitektInnen und BauherrInnen, aber auch HaustechnikerInnen und Facility Manager sollen idealerweise gemeinsam an diesem Modell arbeiten. Diese neue Art der Planung bringt, wie in der Presse immer wieder zu lesen ist, viele Vorteile mit sich.

Man darf hierbei jedoch nicht übersehen, dass BIM nur Sinn macht, wenn es großflächig verwendet wird, hierzu muss jedenfalls eine reibungslose Kompatibilität des Datenaustausches vom und zum BIM-Modell sichergestellt werden (open BIM). Außerdem sind im Sinne der Rechtssicherheit noch die offenen Fragen des Urheber- und Haftungsrechts zu klären. Um die österreichische Wirtschaft fit für BIM zu machen, sollten von staatlicher Seite Anreize wie Schulungen und Förderungen geschaffen werden. Hierbei gilt es, eine Monopolisierung bzw. die Herrschaft einiger weniger großer Akteure zu verhindern, weshalb ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von KMU zu legen ist.

Die Bundeskammer fordert:

  • die gesetzliche Verpflichtung zu open BIM bei öffentlichen Vergaben
  • die Förderung von KMU für die Umsetzung von BIM

Frage:
Werden Sie im Nationalrat einen Antrag einbringen bzw. unterstützen, mit dem die genannten Forderungen gesetzlich umgesetzt werden würden?


ÖVP
Gerade für Länder wie Österreich, als kleine, exportorientierte Volkswirtschaft, bietet die Digitalisierung neue Chancen. Im Bausektor kommt mit BIM (Building Information Modelling) die Digitalisierung in Österreich spürbar an. Die verstärkte Anwendung von BIM bei großen Bauprojekten bietet neue innovative Einsatzmöglichkeiten für Unternehmen und kann gesamtwirtschaftlich zu Effizienzsteigerungen und Einsparungen führen. Dafür müssen wir die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dazu gehört auch ein offener diskriminierungsfreier Zugang für sämtliche Marktteilnehmer, das gilt besonders für die Einbindung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen der Baubranche bei BIM.

SPÖ
Wir wollen die KMUs in Österreich schützen und unterstützen. Sie sind das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft und Jobmotor. Uns ist es daher wichtig faire Ausgangsbedingungen insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen zu schaffen. Wir wollen sicherstellen, dass KMUs bei (Groß-) Aufträgen in Zukunft nicht durch die Finger sehen. Außerdem wollen wir sicherstellen, dass alle vom digitalen Fortschritt profitieren können, Ressourcen gerecht verteilt und Barrieren beseitigt werden. Eine Entwicklung bei der Anwendung von BIM, die KMUs ausgrenzt und die Monopolisierung fördert, stünde diesen Zielen entgegen. Schulungen von KMUs für die Umsetzung von BIM und die gesetzliche Verpflichtung zu open BIM bei öffentlichen Vergaben sind aus unserer Sicht zwei Möglichkeiten, um diese Entwicklung zu verhindern.

FPÖ
Wir begrüßen die Forderung nach der verstärkten Anwendung von open BIM. Das Planen, Bauen und Bewirtschaften von Gebäuden mittels durchgängiger Informationsverarbeitung und offener Standards muss als Chance der Digitalisierung begriffen werden.

NEOS
Dieser Forderung, soweit wir sie mit den uns zur Verfügung gestellten Informationen beurteilen können, stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.

Grüne

Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern eine Chance für neue Dienstleistungen, Produkte und Innovationen. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die Unternehmen dabei unterstützen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen braucht es einen Förderschwerpunkt, um Digitalisierung, Forschung und die innerbetriebliche Innovationskultur zu stärken. Open BIM, wie es die ZiviltechnikerInnen fordern, stellt auch aus unserer Sicht eine geeignete Methode dar, um den fairen Wettbewerb beim Übergang in die digitale Welt zu sichern und zu unterstützen.

JETZT Liste Pilz
JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.

7. Nachhaltigkeit (Raumplanung)

Jüngste Zahlen des Umweltbundesamtes zeigen, dass der Flächenverbrauch in Österreich im Vergleich zum Europadurchschnitt weiterhin sehr hoch ist.
Dies begründet sich zum großen Teil damit, dass die rechtliche Kompetenz für die Raumplanung in Österreich hauptsächlich bei den Gemeinden liegt und oft nur auf regionaler Ebene passiert. Grünland wird in Bauland umgewidmet und die entsprechende Infrastruktur muss nachgezogen werden. Das bedeutet den Bau von neuen Straßen, also Oberflächenversiegelung und stärkeres Verkehrsaufkommen. Nachhaltiger wären eine qualitätsvolle Nachverdichtung und effizientere Nutzung von bereits bestehendem Bauland und Infrastruktur durch überregionale Raumplanung (siehe dazu auch orf.at).

Die ZiviltechnikerInnen beschäftigen sich schon seit Jahren intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeit und haben in Anlehnung an die Mission 2030 der letzten Regierung in Zusammenarbeit mit weiteren ExpertInnen zahlreiche konkrete Maßnahmen formuliert, darunter auch zum Bereich Raumplanung und überregionale Strategien.

Folgende regulative Maßnahmen schlagen die ZiviltechnikerInnen etwa für eine koordinierte Raumordnungspolitik vor: Anpassung der bestehenden Strukturen für eine einheitliche und strategisch koordinierte Ausrichtung der Raumordnungspolitik und klare Zuweisung der Kompetenzen an eine bundesweite Stelle. Zusätzlich bedarf es langfristiger Planungsinstrumente zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und verbindlicher Zielsetzungen mit einhergehendem Monitoring zum Bodenverbrauch auf Basis der von Österreich zertifizierten Alpenkonvention. Als Instrument zum Monitoring könnte eine Verpflichtung zur Einpflege von Grundstücksdaten in die Transparenzdatenbank dienen.

Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen fordert daher:

  • gesetzliche Grundlagen und Pflichten für die Schaffung einer überregionalen Raumplanung
  • unabhängige ExpertInnengremien zur Entwicklung regulativer Maßnahmen
  • begleitende Maßnahmen etwa zur Bewusstseinsbildung der Gesellschaft

Frage:
Werden Sie im Nationalrat einen Antrag einbringen bzw. unterstützen, mit dem die genannten Forderungen im Sinne einer österreichweit koordinierten Raumplanung/ Raumordnung gesetzlich geregelt werden würden?


Antworten der Parteien

ÖVP
Beim Thema Raumplanung stellen zersplitterte Kompetenzen und ein nicht ausreichend zwischen Gemeinden, Ländern und Bund koordiniertes Vorgehen im Bereich der Raumordnung tatsächlich eine Herausforderung dar. Daher würde es sich anbieten, zunächst eine bundesweite Strategie für Raumordnung und Flächenwidmung zu erarbeiten. Ausgehend davon könnte in einem zweiten Schritt ein Bundesrahmengesetz für den Bereich der Raumordnung / Raumplanung erlassen werden.

SPÖ
Die SPÖ sieht den nach wie vor übermäßigen Flächenverbrauch kritisch und bekennt sich zum Ziel, die Bodenversiegelung auf 2,5 Hektar pro Tag zu begrenzen. Wir unterstützen die Forderung nach langfristigen Planungsinstrumenten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und einem intensiveren Monitoring. Ein wichtiger Schritt hierzu wäre eine eigene Agentur für Baukultur, die auch als Beratungs-, Vermittlungs- und Forschungseinrichtung tätig ist und die bestehenden Kompetenzen des Bundes in übergeordneten Raumordnungsmaterien aktiv ausübt.

FPÖ
Die FPÖ steht Anträgen, die eine bessere Koordination der Raumplanung bezwecken positiv gegenüber. Wichtig sind uns klare Kompetenzregelungen und eine langfristig orientierte strategische Ausrichtung unter Bedachtnahme auf den Umstand, dass die Bodenversiegelung in Österreich eingeschränkt und der Fokus auf Verdichtung gelegt werden muss.

NEOS

Wir unterstützen diese Forderungen der Bundeskammer ausdrücklichst und verweisen darauf, dass wir als einzige Partei mehrmals Anträge zur Reform der Raumplanung/Raumordung eingebracht haben, siehe Anträge 805/A(E), 804/A(E), 802/A(E), 800/A(E), 795/A(E), 45/A(E), 43/A(E) des Abgeordneten Michael Bernhard. Es ist katastrophal, wie in Österreich im Wege der Raum(un)ordnungs-, Widmungs- und Stadplanungspolitik zuweilen Zerstörung von Lebens- wie Kulturräumen betrieben wird. Zerstörte Ortsbilder, aussterbende Ortskerne, ausufernder Flächenverbrauch und Flächenversiegelung sowie Einkaufszentren an den Peripherien prägen das Bild. Wir hinterlassen den Folgegenerationen "eierspeisartige" Ortsbilder ohne Lebensqualität und ökologischer Nachhaltigkeit. Daher fordern wir Reformen in der Raumordnungspolitik sowie Neuverteilung der Planungs- und Kontrollkompetenzen sowie Maßnahmen, die Flächenrecycling, Verdichtung und Mehrfachnutzungen fördern und die Zersiedelung bremsen. Es braucht die Verankerung des Schutzes von Böden, Naturraum und Grünflächen sowie des Klimaschutzes in Raumordnungen und Bauordnungen. Des weiteren braucht es eine bundesweit konzipierte Gesamtstrategie für Verkehr und Infrastruktur sowie auch eine integrierte Energieraumplanung, die für den effizienten, naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren dringend notwendig ist.

Grüne
Die Auswirkungen der Klimaveränderung sind heute schon dramatisch. Bereits jetzt ist die Durchschnittstemperatur weltweit um fast 1°C gestiegen. In Österreich, das besonders betroffen ist, schon um knapp 2°C. Das Jahr 2016 war das heißeste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen 1880. Die Hitzewellen des Sommers 2017 sowie Extremwetterereignisse (Frostschäden, Vermurungen nach Starkregen, Dürre-Schäden in der Landwirtschaft) machen einige der verheerenden Folgen deutlich. Es ist aus unserer Sicht daher unerlässlich, sämtliche Hebel auf österreichweiter Ebene in Bewegung zu setzen und von dort aus dem Klimawandel entgegenzusteuern. Dazu zählt aus unserer Sicht auch die Raumplanung in Kombination mit stärkerer Verpflichtung zur UVP-Prüfungen: insbesondere auch im Bereich der industriellen Landwirtschaft (Intensivtierhaltung und Intensiv-Gemüsezucht) müssen die Genehmigungskriterien verbessert werden (Energieeffizienz, Klimaschutz, Flächenverbrauch).

JETZT Liste Pilz
JETZT Liste Pilz konnte aus terminlichen Gründen leider keine Antworten im Rahmen der gesetzten Frist übermitteln.