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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
System
Das System der WE 2004 ist ein Mischsystem aus Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren.
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Die Beiträge werden wie folgt verwendet:
Umlagebeitrag (30,6%),
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Beitrag für das persönliche Beitragskonto (60,0%; Pensionskonto),
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Verwaltungskosten (3%),
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Risikobeitrag für Berufsunfähigkeit und Tod als Aktiver (3,5%) und
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Beitrag für das Bundespflegegeld (1,5%).
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Weitere 1,4% werden dem persönlichen Pensionskonto zugeführt, wenn diese nach Ablauf des Kalenderjahres
in der Rücklage gedeckt sind.
Die Pensionsleistungen haben Versicherungscharakter und decken nicht nur Ansprüche des Kammermitgliedes
sondern entsprechend dem Statut auch Hinterbliebenenansprüche.
» Siehe Dokument: Beitraege_Pensionsversicherung_2012.pdf
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