Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Organisation

bullet2 Aufsichtsbehörde

Das Bundesministerium für Wissemschaft, Forschung und Wirtschaft  ist die Aufsichtsbehörde der Bundeskammer  und damit auch für die Wohlfahrtseinrichtungen zuständig.

Der Rechnungsabschluss und der Jahresvoranschlag sind jedenfalls an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.

Die Aufsichtsbehörde kann Bescheide amtswegig aufheben.


» Siehe Dokument: http://www.bmwfw.gv.at