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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Aufsichtsbehörde
Das Bundesministerium für Wissemschaft, Forschung und Wirtschaft ist die Aufsichtsbehörde
der Bundeskammer
und damit auch für die Wohlfahrtseinrichtungen zuständig.
Der Rechnungsabschluss und der Jahresvoranschlag sind jedenfalls an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.
Die Aufsichtsbehörde kann Bescheide amtswegig aufheben.
» Siehe Dokument: http://www.bmwfw.gv.at
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