Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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Pensionsversicherung:

Ab 2013 sind alle ZiviltechnikerInnen mit aufrechter Befugnis in der Pensionsversicherung bei der SVA nach dem FSVG pflichtversichert.
Die Pfichtversicherung im Pensionsfonds der Wohlfahrtseinrichtungen endet am 31.12.2012.

Weitere Auskünfte erteilt die SVA, nachzulesen sind extra für ZiviltechnikerInnen erstellte Informationen der SVA .

Im Jahr 2013 sind an die Wohlfahrtseinrichtungen nur mehr die Beiträge für den Sterbekassenfonds zu bezahlen.

Details siehe im nachfolgenden PDF.


» Siehe Dokument: Beitraege_Leistungen_2013_WE-Aktuell_2012-3_Auszug_.pdf