Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen

bullet2 Sterbekassenfonds

Der Sterbekassenfonds ist in §§ 24 und 25 des Statuts geregelt und wird als Umlageverfahren geführt. Die Leistung beträgt derzeit € 14.535,--. Die Leistung wird an jene Personen ausbezahlt, die der WE (vom Kammermitglied) schriftlich bekanntgegeben wurden.



» Siehe auch: System und Beiträge Sterbekassenfonds
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