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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Sterbekassenfonds
Der Sterbekassenfonds ist in §§ 24 und 25 des Statuts geregelt und wird als Umlageverfahren geführt.
Die Leistung beträgt derzeit € 14.535,--. Die Leistung wird an
jene Personen ausbezahlt, die der WE (vom Kammermitglied) schriftlich bekanntgegeben wurden.
» Siehe auch: System und Beiträge
Sterbekassenfonds
» Siehe auch: Sterbekassenfonds
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