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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Statut
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Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen ist eine Verordnung des Kammertags der Bundeskammer
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Das Statut ist die unmittelbar anzuwendende rechtliche Grundlage
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Das Statut wurde im 82. Kammertag am 18.6.2004 auf Basis der Bestimmungen im ZTKG beschlossen.
Das Statut trat 2004 mit 1.7.2004 in Kraft.
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Das Statut wurde zuletzt durch die
209. Verordnung der Bundeskammer
geändert. Diese Änderungen sind in der nachfolgenden Textausgabe eingearbeitet.
» Siehe Dokument: Statut_Text_November_2011.pdf
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