Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Gesetzliche Grundlagen

bullet2 Statut

  • Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen ist eine Verordnung des Kammertags der Bundeskammer
  • Das Statut ist die unmittelbar anzuwendende rechtliche Grundlage
  • Das Statut wurde im 82. Kammertag am 18.6.2004 auf Basis der Bestimmungen im ZTKG beschlossen.
    Das Statut trat 2004 mit 1.7.2004 in Kraft.
  • Das Statut wurde zuletzt durch die 209. Verordnung der Bundeskammer  geändert. Diese Änderungen sind in der nachfolgenden Textausgabe eingearbeitet.

» Siehe Dokument: Statut_Text_November_2011.pdf